Sachverhalt
Gemäß § 61 Abs. 4 i.V.m. § 71 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ernennt, vereidigt und verpflichtet der Vorsitzende des Verbandsgemeinderates den gewählten Hauptverwaltungsbeamten in öffentlicher Sitzung im Namen der Vertretung.
1. Ernennung
Herr Wolfgang Gehrke verliest als Vorsitzender des Verbandsgemeinderates den Inhalt der beiliegenden Ernennungsurkunde und übergibt der Verbandsgemeindebürgermeisterin, Frau Steffi Friedebold diese Urkunde.
2. Vereidigung und Verpflichtung
Herr Wolfgang Gehrke spricht als Vorsitzender des Verbandsgemeinderates den beiliegenden Diensteid laut vor und die Verbandsgemeindebürgermeisterin, Frau Steffi Friedebold wiederholt diesen Wortlaut.
Herr Gehrke verweist auf die besonderen Dienstpflichten nach den §§ 32 und 33 KVG LSA, welche analog für den Hauptverwaltungsbeamten gelten.
Die Ernennung, Vereidigung sowie Verpflichtung werden dokumentiert.
Herr Gehrke bittet Frau Friedebold nach vorne.
Die Hauptverwaltungsbeamtin wurde vereidigt und verpflichtet, die Rechte der Verbandsgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden zu wahren sowie deren Wohl und das der Einwohner zu fördern. Glückwünsche folgen.