Die Gemeinde Schollene ist Eigentümer diverser Mietobjekte, dazu zählen die August-Bebel-Str. 10; die Havelberger Str. 16; die Molkenberger Str. 24 A-C sowie 18 Wohnungen in der Molkenberger Str. 21-24.
Um den Leerstand dieser Mietobjekte zu minimieren, sollen Wohnungen saniert werden. Von einer Sanierung wird gesprochen, wenn Schäden behoben werden und damit die ursprüngliche Qualität der Wohnung wiederhergestellt wird. Um die ursprüngliche Qualität wiederherzustellen, müssen je nach Wohnung gewisse Arbeiten erledigt werden. In den meisten Wohnungen müssen die Böden (Ausgleich, Bodenbelag, etc.); die Wände (Tapete wechseln/ streichen; etc.); die Elektrik (Licht; Steckdosen; etc.) das Bad (Fliesenlegerarbeiten; Erneuerung Sanitäranlage; etc.) sowie die kompletten Wohnungstüren (Rahmen; Türblatt; etc.) gemacht werden.
Für sanierte Wohnungen sollte die Miete entsprechend angepasst werden.
Derzeit zahlen die Mieter
4,60 €/m² für Wohnungen in der Molkenberger Str. 24 A-C sowie 21-24,
3,70 €/m² für Wohnungen in der Havelberger Str. 16 und
4,35 €/m² für Wohnungen in der August-Bebel-Str. 10.
In Anbetracht der KDU - Richtlinie (Kosten der Unterkunft) des Landkreises Stendal und des Mietpreisspiegels des Landes Sachsen-Anhalt, wäre es zu empfehlen für sanierte Wohnungen den Grundmietpreis um 0,70 €/m² zu erhöhen.
Durch die Erhöhung würden folgende Quadratmeterpreise entstehen:
5,30 €/m² für Wohnungen in der Molkenberger Str. 24 A-C sowie 21-24,
4,40 €/m² für Wohnungen in der Havelberger Str. 16 und
5,05 €/m² für Wohnungen in der August-Bebel-Str. 10
Herr Wartke hat bezüglich des Mietpreises mit der Wohnungsverwaltung und auch mit private Vermieter gesprochen, um einen Anhaltspunkt zu haben.
Herr Heinike fragt, ob in der vorliegenden Staffelung auch die Qualität der Wohnungen berücksichtigt ist.
Dem ist so, antwortet Herr Wartke.
Herr Wartke verliest den Beschluss.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |