Am 27.04.2017 wurde Herr Jörg Wartke zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Schollene ernannt. Die regelmäßige Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt nach § 96 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sieben Jahre.
Nach § 96 Abs. 2 KVG LSA i.V.m. § 63 Abs. 2 KVG LSA hat die Stellenausschreibung für die Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens am 120. Tag vor der Wahl zu erfolgen. Diese Frist konnte aus organisatorischen Gründen nicht eingehalten werden, wonach die Termine für die Haupt- und Stichwahl neu festzulegen sind.
Gemäß § 96 Abs. 2 i.V.m. § 63 Abs. 1 KVG LSA hat die Wahl zum Bürgermeister frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Um eine gesetzeskonforme Wahl durchführen zu können, ist ein neuer Wahltermin innerhalb dieser Frist festzulegen.
Unter Einhaltung der neuen Frist für die Veröffentlichung der Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl (120 Tage vor der Wahl) müssen die Wahltermine wie folgt festgelegt werden:
24. März 2024 Hauptwahl
07. April 2024 Stichwahl
Somit erfolgt die Hauptwahl innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
Die Übertragung der Wahlaufgaben nach § 10a KWG LSA auf den Verbandsgemeindebürgermeister bzw. auf den Verbandsgemeindewahlausschuss besteht gemäß § 8a weiterhin fort.
Die Bekanntmachung der Stellenausschreibung hat unmittelbar nach Beschlussfassung, spätestens am 25.11.2023 zu erfolgen. Die Stellenausschreibung liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderats Schollene (Beschluss-Nr. 2023/1601) vom 28.09.2023 über die Festlegung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl ist aufzuheben.
Herr Wartke verliest den Beschluss.
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 10 |