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Entscheidung über die Gültigkeit der Verbandsgemeindebürgermeisterwahl vom 08. Oktober 2023



Sachvortrag:
 
 
Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 3 KGW LSA hat die bestehende Vertretung über die Gültigkeit einer während ihrer Wahlperiode stattfindenden Bürgermeisterwahl zu entscheiden.
Der Verbandsgemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 das endgültige Wahlergebnis zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl vom 08.10.2023 ermittelt und festgestellt, dass die Bewerberin Frau Steffi Friedebold 51,79 % aller gültigen Stimmen erhielt und demnach zur Verbandsgemeindebürgermeisterin der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land gewählt wurde. Die Amtszeit beträgt 7 Jahre.
Nach § 50 KWG LSA beträgt die Wahleinspruchsfrist zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte am 18.10.2023. Gemäß § 187 Abs. 1 i.V.m. § 188 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begann die Wahleinspruchsfrist am 19.10.2023 und endete am 01.11.2023. Während dieser Zeit wurden keine Einwendungen / Einsprüche erhoben.

Herr Gehrke hat im Zusammenhang mit dem Sachvortrag die Wahleinspruchsfrist erläutert. Innerhalb dieser Frist wurden weder Einwände noch Einsprüche vorgebracht. Somit wird die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters, die am 08.10.203 stattfand, als gültig erklärt. Die nachfolgende Abstimmung erfolgt einstimmig.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl vom 08.10.2023 für gültig zu erklären.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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