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öffentlich


1. Lesung des Haushaltes der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 2024 (Unterlagen werden nachgereicht)



Sachvortrag:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land berät auf seiner heutigen Sitzung den vorläufigen Haushaltsplan 2024.
 
Der Verbandsgemeinderat wird insbesondere Erläuterungen zu der Ergebnisrechnung im konsumtiven Bereich erhalten.
 
Des Weiteren wird der Verbandsgemeinderat sich zu einzelnen Positionen im Investitionsplan positionieren.
 
Auf nachfolgende Anlagen wird hingewiesen:
 
-       Vorbericht
-       Ergebnisplan
-       Teilergebnisplan
-       Finanzplan
-       Investitionsplan
-       Schuldenübersicht
-       Stellenplan
-       Entwurf der Haushaltssatzung
 
Die Verbandsgemeinde hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 100 KVH LSA).
 
Herr Sanftleben eröffnet die erste Lesung des Haushaltes der Verbandsgemeinde 2024. Er bedauert die fehlenden Unterlagen und versichert, dass sie nachgereicht werden. Die Verzögerung erklärt er mit Problemen im Programm, betont jedoch, dass jede Zahl nun überprüft wurde. Das gestrige Ergebnis im Ratsinformationssystem entspricht seiner Vertrauensbasis und er hat sowohl die nachfolgenden Unterlagen als auch den Vorbericht eingestellt.
Er erläutert den Ratsmitgliedern die Funktionalitäten des neuen Haushaltsplanprogramms. Dabei hebt er die beträchtliche Erleichterung hervor und betont, dass es den Ratsmitgliedern stets zur Verfügung stehen wird. Falls Fragen auftauchen, können sie diese direkt im Programm stellen und er kann sie umgehend abrufen und detailliert erklären, beispielsweise zur Zusammensetzung verschiedener Posten.  In seiner Präsentation des Haushalts fokussiert er sich besonders auf die Erläuterungen zu den Ergebnisrechnungen im konsumtiven Bereich. Dabei hebt er spezifische Positionen im Investitionsplan hervor.

Herr Sanftleben zieht ein erstes Fazit:
-          der Haushalt 2024 wird wahrscheinlich nicht genehmigt, aber:
 
-          ein Ausgleich über Rücklagen wäre möglich, inklusiver Zahlung rückläufiger Nutzungsentgelte an die Gemeinden
-          in allen Gemeinden wurde ausführlich über dieses Thema gesprochen
-          Gemeinde Klietz wird keine Gebäude kostenfrei bereitstellen
-          es besteht keine einheitliche Einigung in den Gemeinden
-          Vorstellung der Tranchen Möglichkeiten 2-5
-          er bittet um Zustimmung der Auszahlung in 3 Tranchen, verteilt auf die nächsten 3 Jahre an die Gemeinden
-          das wäre eine Möglichkeit, den Haushalt 2024 genehmigt zu bekommen
-          er bittet um Änderung des Haushaltsplan 2024 zur nächsten Haushaltslesung am 13.12.223
-          die Entscheidung, dies umzusetzen obliegt im Verbandsgemeinderat

Herr Seidel erkundigt sich, ob die Entscheidungsgewalt bezüglich der Auszahlung des Geldes, das den Gemeinden zusteht, in den Händen der Verbandsgemeinderatsmitglieder liegt.

Herr Sanftleben erklärt. Im Grunde hat die Mehrheit derjenigen, die von der Gemeinde gesprochen haben, signalisiert, dass sie bereit wären, auf die Nutzungsentschädigung zu verzichten. Dies wurde bereits im Jahr 2017 mit dem damaligen Beschluss getan. Es ist wichtig anzumerken, dass bisher nicht mit der Gemeinde Klietz darüber gesprochen habe. Auch wenn dies bedeutet, dass die Gemeinde Klietz dann sämtliche Konsequenzen tragen muss, und Verträge möglicherweise ändern oder kündigen wird. Das ist dann eben die Realität.  Der Verbandsgemeinderat kann empfehlen oder entscheiden, wie die Zahlung der Nutzungsentgelte eingerichtet werden können.

Herr Gehrke fragt nach weiteren Anmerkungen.

Herr Brandt sagt, soll die Gemeinde Klietz Klage erheben, aufgrund der Einigung zu den Nutzungsentgelten. Er befürwortet eine Haushaltssperre als sinnvolle Maßnahme, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken. Insbesondere sollte die Notwendigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen erneut überprüft werden, wobei für wichtige, notwendige Projekte keine Sperre vorgesehen ist.

Herr Sanftleben berücksichtigt den Hinweis von Herrn Brandt und wird dem Folge leisten.

Herr Brandt äußert Bedenken hinsichtlich verschiedener Baumaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Fußbodenarbeiten in der Schule sowie den aufgeführten Malerarbeiten. Er stellt die Notwendigkeit dieser Maßnahmen in Frage und hinterfragt, ob sie tatsächlich notwendig sind.

Herr Seidel fragt, innerhalb welchen Zeitrahmens die Reparaturen, die in einem Bericht der Unfallkasse vermerkt sind, durchgeführt werden müssen.

Herr Gabel erklärt, dass die Fristen der UK so knapp sind, dass sie im Rahmen des Haushalts kaum zu bewältigen sind.

Herr Brandt meint, man sollte den Unfallkassenbericht aussetzen und abwarten was kommt.

Herr Seidel betont, dass es verpflichtend ist, den Bericht der UK umzusetzen, um Schäden oder Mängel zu beheben. Er benennt ein Beispiel.

Herr Gehrke fasst das Wichtigste von Herrn Sanftleben zusammen und legt besonderes Augenmerk auf den Vorschlag der drei Tranchen zu den Nutzungsentgelten. Er bittet um Abstimmung und fragt, ob einer Änderung im Haushalt zugestimmt oder dieser beibehalten werden soll.

Herr Sanftleben sagt, dass das Ziel in dieser Angelegenheit die Erlangung eines genehmigungsfähigen Haushalts ist.

Herr Gehrke Die verschiedenen Optionen zur Auszahlung der Nutzungsgebühren sollten umgehend den Gemeinderäten und Bürgermeistern mitgeteilt werden, um eine Entscheidung herbeizuführen, die zu einer Beschlussfassung führt.

Herr Sanftleben erbittet um eine Meinungsbildung der Ratsmitglieder, da diese den Haushalt 2024 beschließen werden.

Herr Brandt schlägt vor, entweder eine Haushaltssperre einzuführen und nur das Nötigste aufrechtzuerhalten, oder sich für eine dreigliedrige Ratenzahlung für alle 6 Gemeinden gleich, zu entscheiden.

Herr Sanftleben betont, dass dies alle gleichermaßen betrifft, da es ohne diese Vorgehensweise nicht funktionieren würde, und nur so, würde der Haushaltsplan entsprechend genehmigt werden können.

Frau Pfund lehnt es ab, eine Haushaltssperre hinzunehmen. Sie fordert eine gründliche Überprüfung aller Zahlen und setzt sich für die Umsetzung der drei Tranchen ein. Im Falle eines Widerspruchs seitens der Gemeinde Klietz, muss diese eben klagen.

Herr Gehrke fragt die Mitglieder nach weiteren Fragen.

Herr Seidel bedauert das Verhalten einiger Gemeinderatsmitglieder. Er betont, dass die Option der dreifachen Zahlung die beste ist. Sollte die Gemeinde anderer Meinung sein, so muss sie klagen!

Herr Zielesniak richtet sich speziell an die Presse, um sicherzustellen, dass korrekte Informationen (aus Klietz)  weitergegeben werden. Er betont, dass ein Abstimmungsergebnis von 5 zu 6 nicht als einstimmig betrachtet werden kann und bittet die Medien darum, in Zukunft wahrheitsgetreu zu berichten.

Herr Gehrke schlägt vor, den ersten Beschluss zur Abstimmung zu stellen. Der Beschluss bezieht sich ausschließlich auf die Auszahlung der Nutzungsentgelte in drei Tranchen an die Mitgliedsgemeinden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 sowie der Änderung zu diesen Punkten im Haushaltsplan 2024. Es folgt die Abstimmung: 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.   Der Auftrag wird hiermit mehrheitlich erteilt.          

Herr Sanftleben kehrt zur 1. Haushaltslesung zurück. Dabei geht er auf folgende Darstellungen ein:
Finanzierbarkeit des Haushaltsplans 2024
-          Prognose Bankbestsand, Kassenkredit

Herr Gehrke bittet um Notierung. Herr Heinike verlässt die Sitzung um 20:12 Uhr und erscheint um 20:20 Uhr zurück.

Herr Sanftleben führt fort:
Finanzplan Bereich Kita und Hort

Herr Gehrke vermerkt eine Wortmeldung.

Herr Köhne fragt nach, ob die Stadt Sandau, Bereich Kita/ Hort keine Mittelanmeldung vorgelegt, bzw. keine Anschaffungen im Jahr 2024 eingeplant hat.

Herr Sanftleben antwortet und gibt Erklärung zu den Mittelanmeldungen in diesem Bereich ab.
Investitionen des Jahres 2024
-          FFW
-          soziale Einrichtungen

Herr Wabbel bespricht die geplanten Maßnahmen für das kommende Jahr bei den freiwilligen Feuerwehren und erläutert darüber hinaus die Fördermittelanträge.

Herr Sanftleben vertieft seine Erklärungen zu den bevorstehenden Ausgaben für Anschaffungen, Sanierungen und Baukosten im Zusammenhang mit den freiwilligen Feuerwehren.

Herr Wabbel geht speziell auf die Freiwillige Feuerwehr Klietz ein, wo ein geplanter Umbau des Gerätehauses vorgesehen ist. Zudem sollen umfassende Veränderungen im sozialen Bereich durchgeführt werden, einschließlich Erweiterungen und Neugestaltungen, die den aktuellen Normen entsprechen. Der entsprechende Antrag wurde eingereicht, und die Baugenehmigung wird erwartet.

Herr Gehrke befragt die Mitglieder nach weiteren Fragen, Hinweisen und Anregungen. Er spricht Dank für die detaillierte, ausführliche Präsentation zur 1. Haushaltslesung aus.

Herr Witt erkundigt sich bezüglich des aktuellen Stellenplans. Er möchte wissen, ob die Anzahl der Plus- und Minusstellen bewusst gewählt wurden, ob dies abgestimmt ist und ob die dargestellte Vorgehensweise akzeptabel ist.

Herr Gabel erklärt, dass keine unbeabsichtigten Zahlungen vorgesehen sind, die nicht zuvor mit den Kollegen abgestimmt wurden. Darüber hinaus wurde alles bereits bewertet.

Herr Witt erkundigt sich bezüglich der Umgestaltung nach der Organisationsanalyse und den Mitarbeitern, die neuen Arbeitsfeldern zugeteilt wurden. Er möchte wissen, ob diese Mitarbeiter problemlos neu zu bewerten und ihnen eine andere Gehaltsklasse zuzuweisen möglich ist.

Herr Gabel antwortet. Die Aufgaben der Mitarbeiter wurden vollständig den Stellenbeschreibungen zugeordnet und extern bewertet.

Herr Brandt geht auf die Gerätehäuser und auf die geplante Investition einer Reinigungskehrmaschine ein. Er fragt nach der Notwendigkeit.

Herr Sanftleben thematisiert den aktuellen Zustand der Gerätehäuser und begründet den geplanten Kauf einer Reinigungskehrmaschine. Dabei benennt er konkrete Beispiele.

Herr Brandt äußert Unverständnis für diese Angelegenheit und wird dem Haushalt 2024 seine Zustimmung nicht geben.

Herr Gehrke spricht nochmals die Anschaffung der Reinigungskehrmaschine an. Ist diese notwendig?

Herr Sanftleben erläutert detailliert die Vor- und Nachteile bestimmter Anschaffungen. Hierbei geht er besonders auf Größe der Fahrzeughallen ein.

Herr Brandt spricht die Risikoanalyse an und bezieht sich dabei auf die vielen Stellplätze innerhalb der Verbandsgemeinde. Des Weiteren erwähnt er den Neubau eines Gerätehauses in Schönhausen. Er stellt die Anzahl der vielen Stellplätze innerhalb der Verbandsgemeinde in Frage. Es muss sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt werden!

Herr Gehrke fragt nach weiteren Wortmeldungen.

Herr Bauch schätzt die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr und erkundigt sich gezielt nach möglichen Einnahmen bei diesen Einheiten. Es wird empfohlen, eine entsprechende Gegenrechnung zu erstellen. Er äußert sein Unverständnis darüber, dass in eine Angelegenheit investiert wird, wie in der Gemeinde Klietz, welche der VerbGem nicht gehört, und setzt sich für klare Verhältnisse ein.

Herr Sanftleben antwortet: "Gemäß den geltenden Regelungen obliegt es ausschließlich der Verbandsgemeinde, in Angelegenheiten dieser Art zu investieren. Die Durchführung und Umsetzung liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde."

Herr Bauch äußert Bedenken hinsichtlich des Haushaltes 2024. Man kann dem Haushalt so nicht zustimmen.

Herr Gehrke fragt nach der Erhebung von Kosten für die Unterstützung der Feuerwehr. Wie hoch waren die Einnahmen bei den FFW aller Gemeinden? Er bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung durch den jeweiligen Sachgebietsleiter.

Herr Brendel erklärt, warum elektrische Geräte, wie ein neues Notstromaggregat, in Feuerwehren unverzichtbar sind. Dies begründet er damit, dass die alten Geräte nicht mehr den Anforderungen der neuen Ausrüstung entsprechen und teilweise nicht mehr kompatibel sind.

 20:44 Uhr Herr Köhne verlässt kurzfristig die Sitzung.

Herr Witt erkundigt sich nach einer Aufstellung der Einnahmen im Ordnungs- und Bauamt. Er bittet um Mitteilung der erfassten Einnahmen.

Herr Gehrke spricht verschiedene Einnahmequellen in der Verwaltung an.  Er bittet um eine Auflistung der entsprechenden Zahlen aus den betreffenden Abteilungen.

Herr Sanftleben bittet, dies zu Protokoll zu nehmen. Er wird die Zahlen in den verschiedenen Fachabteilungen analysieren und die Ergebnisse vorlegen.

Herr Gehrke fragt nach, ob es genügt die Einnahmen zu Beginn des Jahres vorzulegen. Er verweist auf den Aufwand und die knappe Zeit bis zum Jahresende hin.

Herr Bauch erkundigt sich nach dem Aufwand in dieser Angelegenheit, stimmt dem Vorschlag, Herrn Gehrkes zu.

Herr Seidel fragt nach der Feuerwehrsatzung. Bereits vor zwei Jahren hat er darauf hingewiesen und zieht nun einen Vergleich zu anderen Einheits- und Verbandsgemeinden. Er möchte wissen, ob bereits geprüft wurde, ob Anpassungen für Preissteigerungen vorgenommen werden können. Oder wird sich immer noch an der alten Feuerwehrsatzung von 2001 gehalten?

Herr Gabel antwortet, dass die Feuerwehrsatzung sich gerade in der Aktualisierung befindet.

Herr Seidel spricht die Digitalisierung innerhalb der Feuerwehren und bezieht sich auf eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung. Diese gibt bekannt, dass den Feuerwehren 1,8 Millionen Euro durch das Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt werden sollen, unter anderem für Tablets. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Fördermittel? Wurde bereits ein Antrag gestellt?

Herr Gabel wird das Förderprogramm prüfen.

Herr Gehrke befragt die Mitglieder nach weiteren Fragen und Anregungen. Das ist nicht der Fall.

Beschlussempfehlung:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land hat die Ergebnisse der 1. Lesung des Haushaltes 2024 zur Kenntnis genommen.

 



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