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öffentlich


Liquidation der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal GmbH



Sachvortrag:
 
Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land wurde in seiner Sitzung am 09.11.2022 über die Ruhendstellung der GfA informiert. Dabei wurde zunächst bewusst auf eine vollständige Liquidation verzichtet. Wesentliche Gründe waren seinerzeit die Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und eventueller Nachwirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt im Landkreis Stendal. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, kurzfristig reagieren zu können, sollte der Gesellschaftszweck der Gesellschaft wieder aktueller und wichtiger werden.
Rückblickend lässt sich feststellen, dass seitens des Jobcenter Stendal keine zusätzlichen Programme in Aussicht gestellt wurden. Eine signifikante Erhöhung der Maßnahmen ist damit in näherer Zukunft nicht zu erwarten.
Das Anlagevermögen konnte zwischenzeitlich zu großen Teilen veräußert werden. Die Gesellschaft wird zukünftig ein Büro im BIC vorhalten. Der Verkauf der Immobilie in Uenglingen wird aktuell vorbereitet. Gegenwärtig arbeiten neben der Geschäftsführerin noch zwei Personen (davon eine geringfügig beschäftigt) im Unternehmen und bereiten die Räumung der Immobilie und den Verkauf des noch vorhandenen Anlagevermögens vor.
Mit Blick auf die Kosten, die durch das Vorhalten der Gesellschaft entstehen werden, soll die Auflösung nun eingeleitet werden. Dabei ist von folgendem Ablauf auszugehen:
 
1. Nach Beschluss der Auflösung (Liquidation) durch die Gesellschafterversammlung sowie erfolgter Bekanntmachung im Bundesanzeiger beginnt ein einjähriges gesetzlich vorgeschriebenes Sperrjahr. Dieses Sperrjahr dient dem Gläubigerschutz und bedingt eine Ausschüttungssperre. D. h., während der Dauer des Sperrjahres ist jede Vermögensverteilung an die Gesellschafter verboten.
 
2. Der Anspruch der Gesellschafter auf Verteilung entsteht erst nach Befriedigung oder Sicherung aller bekannten Gläubiger. Das Reinvermögen der Gesellschaft wird entsprechend der Geschäftsanteile der Gesellschafter verteilt, sofern keine abweichende Regelung besteht.
 
3. Die Liquidation ist beendet, wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Es folgt die Anmeldung des Erlöschens der GmbH im Handelsregister und damit die Vollbeendigung der GmbH als Rechtsträgerin.
 
 
Herr Gehrke erläutert zum Sachvortrag Der Sachvortrag ist in ausführlicher Form jedem Mitglied zur Verfügung gestellt worden. Die Mitglieder werden nach weiteren Fragen befragt. Das ist nicht der Fall.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung:
 
1. die Auflösung (Liquidation) der Gesellschaft für Arbeitsförderung des Landkreises Stendal mbH,
 
2. die Verbandsgemeindebürgermeisterin zu beauftragen bzw. ihrem bevollmächtigten Vertreter, die für die Umsetzung der Liquidation erforderlichen Schritte für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land vorzunehmen und die notwendigen rechtlichen Erklärungen abzugeben.
Hierzu zählt insbesondere auch die Zustimmung in der Gesellschafterversammlung zum Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 
Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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