zu TOP 03 zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Einwohnerfragestunde



Sachvortrag:
 
4.1. Einwohner A fragt an, ob es möglich wäre, dass auch im Sportlerheim seitens der Gemeinde Internet vorgehalten wird. Mittlerweile werden die Spielberichte des Schiedsrichters digital weitergegeben.
Im Moment stellen die Spieler ihr Internet zur Verfügung.
Herr Wartke informiert, dass für den Jugendclub ein Anschluss über DNS-Net gelegt wurde. Sobald dieser genutzt werden kann, wird eine Möglichkeit gesucht, dass dieses Internet auch im Sportlerheim für die Spielberichte genutzt werden kann.
 
4.2. Einwohner A informiert, dass der Sportverein über die Anschaffung eines Mähroboters für den Sportplatz nachdenkt. Wäre es möglich, dass die Gemeinde, da dieser der Sportplatz gehört, einen Zuschuss dazu gibt.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 10.T€.
Die Technik zum Sportplatzmähen ist angeschafft, so Herr Wartke. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf die Arbeitszeit der Gemeindearbeiter, Benzin und Ersatzmesser. Solange die Mäharbeiten in der Arbeitszeit der Gemeindearbeiter erledigt werden können, wird an dieser Regelung auch nichts geändert. Fällt einer der Gemeindearbeiter aus, dann kann dies so natürlich nicht umgesetzt werden. Herr Wartke muss mit dem Kämmerer reden, ob die Anschaffung möglich ist. Höchstwahrscheinlich muss die Gemeinde die Anschaffung tätigen, da der Sportplatz Gemeindeeigentum ist.
Einwohner A schlägt vor, dass der Sportverein dann eine zweckgebundene Spende an die Gemeinde leistet.
Gegen die Anschaffung spricht nichts, so Herr Wartke. Diese würde eine Entlastung der Gemeindearbeiter bedeuten. Aber, er weist nochmal darauf hin, dass er erst mit dem Kämmerer reden muss. Der Sportplatz fällt unter die freiwilligen Leistungen. Hier dürfen 5% vom Gesamtvolumen nicht überschritten werden. Herr Wartke informiert noch, dass drei Personen vom Sportverein benannt wurden, die bei einem Ausfall der Gemeindearbeiter, den Sportplatz mit der Gemeindetechnik mähen dürfen.
 

 
 



nach oben
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12 · 39524 Schönhausen (Elbe) · Tel.: 039323 840-0 · amt@elbe-havel-land.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung