zu TOP 08 zu TOP 10 TOP 09
öffentlich


Haushaltsschreiben und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Stendal zur Haushaltssatzung der Gemeinde Schollene für das Haushaltsjahr 2023



Sachvortrag:
 
Die vom Gemeinderat am 29.06.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit den gesetzlichen Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) des Landkreises Stendal zur Genehmigung vorgelegt.
 
Es ergehen folgende Entscheidungen:
 
1.     Von einer Beanstandung des Beschlusses, Vorlagennummer 2023/ 1144 über die Haushaltssatzung der Gemeinde Schollene für das Haushaltsjahr 2023 wird abgesehen.
 
2.     Es wird angeordnet, dass durch den Bürgermeister mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung 2023 eine hauswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen, zu deren Leistung die Gemeinde Schollene rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.
 
3.     Der Beschluss, Vorlagennummer 2023/ 1143 über die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beanstandet.

4.     Es wird angeordnet, dass die Gemeinde Schollene spätestens mit der Haushaltssatzung 2024 ein überarbeitetes Haushaltskonsolidierungskonzept beschließt, mit welchem zumindest ein zukünftiger struktureller Ausgleich des Ergebnisplans aufgezeigt wird.

5.     Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 650.000 EUR wird in voller Höhe genehmigt.

 
 
Gemäß § 102 Abs. 2 KVG LSA erfolgte die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 am 18.10.2023 und die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes vom 20.10.2023 bis 01.11.2023.
 
Das in der Anlage befindliche Haushaltsschreiben zur Haushaltssatzung und die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den Höchstbetrag der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten vom 11.10.2023 werden hiermit den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis gegeben.
 
 
Anlagen
Herr Wartke informiert, dass er eine Haushaltssperre verfügt hat.
Keine weiteren Wortmeldungen.

 
 



nach oben
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12 · 39524 Schönhausen (Elbe) · Tel.: 039323 840-0 · amt@elbe-havel-land.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung