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öffentlich


Informationen zum Abarbeitungsstand des bestehenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes aus dem Jahr 2020 - Besprechung neuer Konsolidierungsansätze für die Jahre 2024 ff.



Sachvortrag:
 
Mit Datum vom 08.10.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Klietz das Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre 2020 bis 2028 positiv beschlossen.
Das zuletzt beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Klietz aus dem Jahr 2020 (Fortschreibung aus dem Doppelhaushalt) beinhaltete nachfolgende Positionen:
 
-       Erhöhung von Steuern
o    Hier wurden im Jahr 2021 die Realsteuerhebesätze auf Höhe des Rd Erlasses des MF vom 21.03.2018 erhöht
o    Im Jahr 2021 wurde ebenfalls ein Beschluss zur Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer gefasst
-       Erhöhung von Gebühren/Entgelten
o    Am 23.09.2021 wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Gemeinde angepasst und beschlossen
o    Am 04.11.2021 wurde eine Satzung über die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Inventar, Technik und Personal sowie öffentlichen Plätzen und für den Verkauf von Holz beschlossen.
o    Am 10.06.2021 wurde die Erhöhung der Grundmietpreise um 0,10 EUR /qm der kommunalen Wohnungen beschlossen.
o    Bei Neuverpachtungen von kommunalen Flächen wird seit 2021 der durchschnittliche Pachtpreis für landwirtschaftliche Nutzflächen gem. den Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie verlangt.
o    In den Jahren 2021 und ff. wird dauerhaft daran gearbeitet kommunale Grundstücke, welche nicht zur der dringenden Aufgabenerfüllung der Gemeinde dienen, in Folge von Kaufangeboten zu veräußern. Die Gemeinde positioniert sich auch regelmäßig dahingehend, dass die Gemeinde Grundstücke selbständig zum Verkauf ausschreibt. Hier werden die Verkaufswerte entsprechend § 115 KVG umgesetzt.
o    Zum 01.01.2023 wurden die Gebühren und Entgelte für die Nutzung und die Inanspruchnahme der Leistungen des Schullandheimes angepasst.
o    Weiter liegt der Verwaltung ein Auftrag zur Kalkulation der Friedhofsgebühren mit anschließender Beschlussfassung vor. Die Verwaltung wird sich in naher liegender Zeit damit beschäftigen.
-       Aufwands- / Ausgabenreduzierende Maßnahmen
Entsprechend der Haushaltskonsolidierung und einer sparsamen Haushaltsplanung wurde auf die Ausgaben besonders Rücksicht genommen. Dadurch kann der Zuschussbedarf zu den freiwilligen Leistungen von 4,65% in 2022 auf 4,23% im Jahr 2030 gesenkt werden. Selbst unter kompletter Aufgabe aller freiwilligen Leistungen kann die Gemeinde keinen geforderten Haushaltsausgleich erreichen. Die Aufgabe dieser Leistungen wäre nur theoretisch durchsetzbar.
Auf die Ergebnisrechnung 2022 wird hingewiesen.
Weitere neuere Konsolidierungsansätze werden zusammen mit dem Gemeinderat der Gemeinde Klietz erarbeitet und auf der heutigen Sitzung erläutert.
 
Herr Meiering schlägt vor, den Leerstand der Wohnungen "Am Ring" zu verringern. Vielleicht bringen Sanierungen der Wohnungen den gewünschten Erfolg. Eine Abstimmung mit dem Kämmerer soll dazu erfolgen. Herr Seidel macht den Vorschlag, eine Bettensteuer zu überdenken. 
 

 
 



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