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öffentlich


Satzung der Gemeinde Klietz über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Klietz hat am 21.07.2021 die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Klietz als Konsolidierungsmaßnahme beschlossen.
Um alle Zweitwohnungssatzungen der Gemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land anzugleichen, wurde eine neue Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer erarbeitet.
 
In der anschließenden Diskussion zu dieser BV kommt die Frage auf, welcher Unterschied zwischen dem 1. Beschluss und der jetzigen Vorlage besteht. Es wird festgelegt, diesen Beschluss zurückzustellen, um den Unterschied von der Verwaltung zur nächsten RS am 16.11.2023 neu ausarbeiten zu lassen. 8 RM stimmen für die Zurückstellung, 3 RM sind dagegen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Klietz beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die Satzung über die Zweitwohnungsteuer der Gemeinde Klietz.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
3
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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