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öffentlich


Bericht der Verbandsgemeindebürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse, ggf. über wichtige Verbandsgemeindeangelegenheiten und Eilentscheidungen



Sachvortrag:
 
6.1. LEADER-Management
Frau Friedebold teilt zur Information vom Landkreis mit, dass nunmehr ein LEADER-Management beauftragt wurde. Zukünftig wird die VerbGem von der  Vindelici Advisors-AG vertreten. Zur Mitgliederversammlung, die  am 10.01.2024 geplant ist, wird sich der entsprechende Ansprechpartner dann vorstellen. Die Information wurde auch schon im Vorfeld an die Bürgermeister weitergeleitet. 
 
6.2. Förderrichtlinien
Weiterhin informiert Frau Friedebold über einen Informationsbrief vom Land Sachsen-Anhalt. Hier gibt es verschiedene Informationen zu Förderrichtlinien. Leider sind für die letzten beiden Richtlinien zum aktuellen Zeitpunkt, Stand 08.12.2023, noch nicht in Kraft getreten. Laut Schreiben soll dies ab Anfang 2024 geschehen.
Wer die Unterlagen zur Verfügung gestellt haben möchte, kann sich gern noch einmal an Frau Friedebold wenden.
 
6.3. Information vom SGSA / Verkehrssicherungspflicht
Frau Friedebold teilt mit, dass eine Information zur Verkehrssicherungspflicht an Teichen und Seen eingegangen ist. Hier gab es vor einiger Zeit ein Urteil, wo die Bürgermeister haften sollten. Nunmehr ist es so, dass im Dorfteichprozess der ehemalige Bürgermeister letztinstandlich vom Oberlandesgericht Frankfurt Main freigesprochen ist.
Auch diese Information ist bereits an die Bürgermeister gesendet worden.
 
6.4. Information vom SGSA / Ende der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel
In Folge des Urteils vom Bundesverfassungsgericht im 2. Nachtragshaushaltgesetz 2021 hat Bundeskanzler Olaf Scholz das Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel angekündigt. Umso wichtiger ist nun für Kommunen und ihren Liegenschaften die Entlastung durch die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme, um den geplanten Zuschuss zur Übertragung Netzentgelten finanziell abzusichern.
 
6.5. Kommunale Wärmeplanung
Herr Gabel erklärt, dass auf Grund des gleichen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023, der SGSA am 23.11.2023 darüber informiert hat, was mit dem Klima und Transformationsfonds passiert. Durch die Nichtigkeitserklärung des Bundesverfassungsgerichtes sind ca. 60 Milliarden € aus diesem Fonds betroffen. In diesem Fonds inbegriffen ist auch die Förderung nach der Richtlinie zur kommunalen Wärmeplanung. Das heißt, das Antragsverfahren ist komplett eingestellt worden und es besteht keine Möglichkeit mehr, Anträge zu stellen. Anträge, die gestellt und noch nicht beschieden wurden, werden auch nicht mehr abgearbeitet und zurückgewiesen. Was mit den Anträgen passiert, die beschieden wurden, steht derzeit noch nicht fest.
Die VerbGem hat keinen und wird auch nie einen Antrag stellen können. Ob es diesen Fonds nochmals geben wird, ist nicht bekannt.
Hintergrund ist der, das bis auf die Gemeinde Klietz, sich die anderen 5 Mitgliedsgemeinden dafür entschlossen haben, gemeinsam einen Antrag zu stellen. Der Gemeinde Klietz wurde nach der Entscheidung des Rates auch mitgeteilt, mit welchen Mehrkosten zu rechnen sind, die sehr wahrscheinlich nicht durch die Richtlinie abgedeckt werden würde. Danach wurde dann abgestimmt, dass die Gemeinde Klietz ihre Beschlussfassung noch einmal abändern wird. Leider wurde zu den beiden letzten Ratssitzungen nicht mehr geladen. Der Beschluss ist nunmehr nicht mehr möglich, da keine Anträge mehr gestellt werden können.

 
 



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Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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