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öffentlich


Festlegung Wahlbereich/e für die Verbandsgemeinderatswahl am 09. Juni 2024



Sachvortrag:
 
Am 09. Juni 2024 findet die Wahl zu den Verbandsgemeinderäten für die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land statt.

Durch die Änderung des Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist bei der Wahl zu den Verbandsgemeinderäten keine Einteilung des Wahlgebiets in mindestens zwei Wahlbereiche erforderlich. § 7 Abs. 1, Satz 1 KWG LSA gilt entsprechend. Das Wahlgebiet bildet grundsätzlich einen Wahlbereich.
 
Dennoch kann die Vertretung nach § 7 Abs. 1, Satz 2 KWG LSA das Wahlgebiet in Wahlbereiche einteilen.
 
Sollten Wahlbereiche gebildet werden, sollen diese nach § 7 Abs. 2 KWG LSA eine annähernd gleiche Größe haben und die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebietes nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder nach unten abweichen.  Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sollen ebenso die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.
 
Unter Bezugnahme auf die oben genannten Voraussetzungen wäre eine Einteilung in zwei  Wahlbereiche möglich:
 
Wahlbereich I
Schollene                                 1.079 Einwohner
Schönhausen (Elbe)                 2.120 Einwohner
Wust- Fischbeck                      1.194 Einwohner                       Einwohner gesamt: 4.393
 
Wahlbereich II
Kamern                                    1.204 Einwohner
Klietz                                       1.454 Einwohner
Sandau (Elbe)                             827 Einwohner                       Einwohner gesamt: 3.485
 
 
Bei der Entscheidung, nur einen Wahlbereich zu bilden, würde der demokratische Grundsatz eine höhere Bedeutung finden. Die daraus resultierende Möglichkeit, alle zur Wahl in die Vertretung Kandidierenden zu wählen, ist durchaus als Vorteil zu bewerten. Jeder Wahlberechtigte hätte demnach die Möglichkeit die Zusammensetzung der gesamten Vertretung zu beeinflussen. Die Einschränkung der Stimmenvergabe ausschließlich für Kandidaten des eigenen Wahlbereichs ist diesbezüglich als nachteilig zu werten.
 
Durch die Einteilung in Wahlbereiche erhöhen sich jedoch die Chancen der Kandidaten tatsächlich ausreichend Stimmen auf sich zu vereinen, da sie im eigenem, kleineren Wahlbereich einen durchaus höheren Bekanntheitsgrad besitzen.
 
Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die Einteilung des Wahlgebiets in ein Wahlbereich mit einem geringen Verwaltungsaufwand sowie mit geringeren Kosten verbunden ist.
 
 
Herr Gehrke informiert, dass in der vorliegenden Beschlussfassung die Möglichkeit besteht, zu entscheiden, ob es mehrere Wahlbereiche oder nur einen Wahlbereich geben soll.
 
Herr Köhne teilt mit, dass die gleiche Wahlbereichsaufteilung wie bei der letzten Wahl erfolgen sollte. Dem stimmt Herr Köhne zu.
 
Herr Bleis stimmt dem ebenfalls zu. Die Wahlbereiche sollten so belassen werden, wie sie waren.
 
Herr Heinike entscheidet sich für einen großen Bezirk. Dies bietet die Chance, dass Wählergruppen gebildet werden, die über die Orte hinaus gehen. Letztendlich entscheidet jedoch die Mehrheit.
 
Herr Witt hätte sich die Karte als Anlage zum Protokoll gewünscht, da nicht jeder Bürger weiß, wer wo wohnt. Ansonsten stimmt Herr Witt dafür, dass bei den Wahlbezirken alles so bleibt wie bisher.
Herr Gehrke stellt fest, dass es keine weiteren Aussagen gibt. Es folgt die Abstimmung.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung das Wahlgebiet zur Verbandsgemeinderatswahl am 09.06.2024 in
 
☐ ein Wahlbereich
 
☒ zwei Wahlbereiche gemäß der im Sachvortrag vorgenommenen Berechnung / Zuteilung
 
einzuteilen.

Herr Gehrke lässt nunmehr über die zwei Möglichkeiten abstimmen.
 
1.     Abstimmung für einen Wahlbereich:            
 
1 Ja-Stimmen - 14 Nein-Stimmen - 0 Enthaltungen
 
 
2.     Abstimmung für zwei Wahlbereiche gemäß der im Sachvortrag vorgenommenen Berechnung/Zuteilung:
 
14 Ja-Stimmen - 1 Nein-Stimmen - 0 Enthaltung
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 
Somit ist der Beschluss für die Wahl am 09.06.2024 in zwei Wahlbereiche, wie im Sachvortrag benannt, aufgeteilt.
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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