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öffentlich


Satzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Trübengraben" Havelberg und "Stremme/Fiener Bruch" Genthin



Sachvortrag:
 
Für das Jahr 2024 ist für die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Trübengraben" Havelberg und "Stremme/ Fiener Bruch" Genthin auf die Umlagepflichtigen eine Satzung zu erlassen.
 
Die Unterhaltungsverbände "Trübengraben" Havelberg und "Stremme/ Fiener Bruch" Genthin haben die Umlagesätze für das Kalenderjahr 2024 mit Schreiben vom 10.11.2023 und 15.11.2023 bekanntgegeben. Zur Umlage werden ferner (seit dem Jahr 2017) die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten gemäß § 56 WG LSA, bestehend aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten hinzugezogen.
 
Es ergeben sich folgende Beitragssätze für das Umlagejahr 2024 (im Vergleich dazu das Jahr 2023):
 
Flächenbeitragssatz
                                                                                               2023                             2024
Verbandsgebiet "Trübengraben" Havelberg                               17,40 €/ha                    18,02 €/ha
Verbandsgebiet "Stremme/ Fiener Bruch" Genthin                     12,28 €/ha                    12,25 €/ha
 
 
Erschwernisbeitragssatz
                                                                                               2023                             2024
Verbandsgebiet "Trübengraben" Havelberg                               28,80 €/ha                    29,65 €/ha
Verbandsgebiet "Stremme/ Fiener Bruch" Genthin                       9,39 €/ha                      8,07 €/ha

Die gesunkene Umlage beim Unterhaltungsverband "Stremme/ Fiener Bruch" resultiert aus der Senkung des Erschwernisbeitrages und der Verringerung der Einwohnerzahl im Gebiet des Unterhaltungsverbandes.
Die Kosten des Unterhaltungsverbandes "Trübengraben" hingegen sind erneut gestiegen. Die Steigerung wirkt sich auf den Flächen- und Erschwernisbeitrag aus.
 
 
Herr Gehrke befragt die Ratsmitglieder, ob es Anfragen zur Vorlage gibt.
 
Herr Bauch ist der Auffassung, wenn 60 T€ für den Verwaltungsaufwand hinzukommen, dafür muss ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr arbeiten. Wir sprechen überall von Digitalisierung und Kosteneinsparung. Ist das evtl. auch einfacher zu bearbeiten?
 
Herr Gabel antwortet, dass ein bestimmter Prozentsatz der Beiträge an die Unterhaltungsverbände in die Verwaltungspauschale umgerechnet wird. Es sind nicht nur die Verwaltungsgebühren bei den Unterhaltungsverbänden, sondern auch die Personalkosten für die VerbGem. Immerhin müssen 6.000 Bescheide versendet werden.
 
Herr Bauch merkt an, dass nicht jedes Jahr 6.000 Briefe neu geschrieben werden müssen. Es muss nur ein Druck auf den Computer für die Briefe erfolgen.
 
Herr Gabel erklärt, dass dies das Ziel mit der Digitalisierung ist. Derzeit ist es so, dass jeder Bescheid einzeln als Serienbrief erstellt, ausgedruckt und in den Briefumschlag eingefügt wird.
 
Herr Gehrke teilt mit, dass die Anfrage von Herrn Bauch zur Kenntnis genommen wird.
 
Herr Brandt hatte hierzu schon einmal im letzten Jahr zu den sogenannten Erschwerniszuschlägen gefragt, hier gibt es eigentlich keinen Erschwerniszuschlag, denn es fährt kein Trecker auf einem privaten Grundstück und pflegt dort einen Graben. Der Erschwerniszuschlag ist exorbitant hoch. Die 10 % Erschwerniszuschlag werden einfach so eingesetzt und die Bürger müssen das bezahlen. Das 
wird kaum noch einen Nutzen haben. Aus diesem Grund kann Herr Brandt der vorliegenden Satzung nicht zustimmen.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt in seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die vorliegende Satzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Trübengraben" Havelberg und "Stremme/ Fiener Bruch" Genthin.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
2
Enthaltungen:
2
Anwesende Mitglieder:
15
 

 


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