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öffentlich


Beschluss der Haushaltssatzung 2024



Sachvortrag:
 
Für jedes Haushaltsjahr hat die Gemeinde Klietz eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung ist Grundlage der Haushaltsermächtigung (vergl. § 100 KVG). Grundlage der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Der Haushaltsplan setzt sich nach NKHR LSA aus einem Ergebnis- und Finanzplan sowie den Teilplänen und den Anhängen (vergl. § 101 KVG i.V.m. § 1 KomHVO) zusammen. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen mindestens erreichen. Satz 1 gilt als erfüllt, wenn ein Fehlbetrag in Planung und Rechnung durch die Inanspruchnahme von Rücklagen gedeckt werden kann. (§ 98 Abs. 3 KVG) Die Gemeinde Klietz kann im Haushaltsjahr 2024 keinen Haushaltsausgleich erreichen, folglich ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. (vgl. § 100 Abs. 3; Satz 1 KVG)
 
Herr Sanftleben gibt eine kurze Zusammenfassung zum HH 2024, berichtet über die Eckdaten. Die RM haben keine weiteren Fragen. Somit verliest der BM den Beschlusstext und lässt abstimmen. Er bedankt sich bei Herrn Sanftleben für die sehr gute Präsentation des Haushaltes, den ausführlichen Vortrag sowie für seine Erklärungen.   

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Klietz beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die in der Anlage befindliche Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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