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öffentlich


Haushaltsschreiben und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Stendal zur Haushaltssatzung der Gemeinde Schönhausen (Elbe) für das Haushaltsjahr 2023



Sachvortrag:
Die vom Gemeinderat am 13.07.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit den gesetzlichen Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) des Landkreises Stendal zur Genehmigung vorgelegt.
 
Es ergehen folgende Verfügungen:
 
1.     Von einer Beanstandung des Beschlusses, Vorlagennummer 2023/ 1269 über die Haushaltssatzung der Gemeinde Schönhausen (Elbe) für das Haushaltsjahr 2023 wird abgesehen.
 
2.     Es wird angeordnet, dass durch den Bürgermeister mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung 2023 eine hauswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen, zu deren Leistung die Gemeinde Schönhausen (Elbe) rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.
 
3.     Der Beschluss über die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Vorlagennummer 2023/ 1270) vom 12.November 2020 wird beanstandet.

4.     Es wird angeordnet, dass die Gemeinde Schönhausen (Elbe) spätestens mit der Haushaltssatzung 2024 ein überarbeitetes Haushaltskonsolidierungskonzept beschließt, mit welchem zumindest ein zukünftiger struktureller Ausgleich des Ergebnisplans aufgezeigt wird.

5.     Der im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 1.500.000 EUR wird in voller Höhe genehmigt.

 
 
Gemäß § 102 Abs. 2 KVG LSA erfolgte die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 am 18.12.2023 und die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes vom 19.12.2023 bis 03.01.2024
 
Das in der Anlage befindliche Haushaltsschreiben zur Haushaltssatzung und die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den Höchstbetrag der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten vom 23.11.2023 werden hiermit den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis gegeben.
 
Herr Bleis macht Ausführung zum Sachverhalt.
 
Herr Witt merkt an, dass die Information von der Kommunalaufsicht intensiv durchgelesen werden sollte. Der Haushalt ist äußerst kompliziert und nicht konform mit den Bedingungen, die das Landesverwaltungsamt an die Gemeinde stellt. Wer die Anmerkungen und Hinweise liest, der kann sich im Detail damit beschäftigen, wie die Stellungnahme dazu aussieht. Dies entspricht nicht 100% den Tatsachen, so wie es sein sollte.
 
Seitens der Ratsmitglieder gibt es keine weiteren Anfragen und Anmerkungen.

 
 



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