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öffentlich


Satzung der Gemeinde Schollene über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Schollene hat am 31.05.2018 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Schollene beschlossen.
 
Um alle Zweitwohnungssatzungen der Gemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land anzugleichen, wurde eine neue Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer erarbeitet.

Da es sich um eine neue Zweitwohnungssteuersatzung handelt, können die Änderungen zwischen der alten und der neuen Satzung nicht explizit farblich gekennzeichnet werden.
 
 
 
Herr Wartke teilt mit, dass nur geringfügige Änderungen zur bestehenden Satzung vorliegen.
Herr Heinike fragt, ob Zahlen vorliegen bezüglich der Einnahmen.
Herr Wartke ist sich nicht ganz sicher über die Höhe der Einnahmen. Im ersten Jahr waren es seiner Meinung nach 7.800€.
Der Beschluss heute umfasst nur die Satzung, so Herr U. Engel. Über die Höhe der Steuer kann separat entschieden werden.
Herr Thieke fragt an, ob dies viele Grundstücke betrifft. Die Frage kann so nicht beantwortet werden.
 
19:09 Uhr - mit Frau Altmann sind 11 stimmberechtigte Ratsmitglieder anwesend.
 
Herr Wartke verliest den Beschluss.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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