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öffentlich


Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land



Sachvortrag:
 
Die Arbeitsgruppe "Zukunft Feuerwehr", deren Ziel es ist auch in Zukunft einen zuverlässigen Brandschutz mit zur Verfügung stehenden Mittel gewährleisten zu können, hatte sich auf der letzten Sitzung am 04.07.2023 mit den Mitgliederzahlen und der Einsatzbereitschaft beschäftigt.
 
Die Zahlen der Einsatzbereitschaft von 2020 bis 2022 wurden ausgewertet und diskutiert. Erneut ist erkennbar, dass die Einsatzbereitschaft am Tage geringer als zu anderen Tageszeiten ausfällt, weshalb eine höhere Anzahl der zu alarmierenden Ortsfeuerwehren erforderlich ist. Speziell die Vorhaltung einer Mindestanzahl an Atemschutzgeräteträgern (AGT) stellt eine besondere Herausforderung dar.
 
Auf Grundlage der Empfehlungen aus der Ausschusssitzung vom 22.08.2023 wurden die Ortswehrleiter befragt, welche Entwicklungen sich für die einzelnen Ortsfeuerwehren ergeben könnten und wie die eigene Auffassung zu der Erhöhung der Aufwandsentschädigung bzw. der Einführung bestimmter Prämien ist. Ebenso sollten Prioritäten gesetzt werden. 7 Wehrleitungen haben hierzu Antwort gegeben.
 
Die Mehrheit der Wehrleitungen sehen die Einführung einer Prämie für das Erreichen von 40 Ausbildungsstunden als wichtigstes Element an, dicht gefolgt von der jährlichen Pauschal-Prämie für die AGT-Einsatzbereitschaft. Auf den hinteren beiden Plätzen rangieren eher nachrangig die Erhöhung der Einsatzpauschale und folgend die Erhöhung der Entschädigung für Selbstständige.
 
Prämie für 40 Stunden Ausbildung im Jahr:
Allgemein klagen die Wehrleiter, dass die Motivation der vorhandenen Kameraden eher schwierig ist und auch durch erhöhte Zuwendungen nur geringfügig höher ausfallen wird, da meist Aspekte wie Privatleben und Beruf im Wege stehen. Nichtsdestotrotz sind 4 der 7 Wehrleitungen zuversichtlich zumindest durch die Ausbildungspauschale einige Kamerad*innen mehr für die Ausbildung gewinnen zu können und denken so die Teilnahme um durchschnittlich jeweils mindestens 5 Teilnehmer erhöhen zu können.
Die OFW Schönhausen merkt an, dass als Voraussetzung sichergestellt werden müsste, dass alle Feuerwehren genug Ausbildungsstunden anbieten, um die 40 h zu erreichen.
 
Ausgehend von den empfohlenen 200 € Prämie für das Erreichen von 40 Ausbildungsstunden und den Rückmeldungen der Wehrleitungen mit einem ungefähren Mittelwert von ca. 10 Kamerad*innen je Wehr, die dieses Ziel jährlich erreichen, lägen die aktuellen Kosten für 130 Kameraden aus 13 Wehren bei insgesamt 26.000 €. In Anbetracht einer möglichen Steigerung der Ausbildungsteilnahme um ca. 3 Kamerad*innen je Wehr, errechnet aus dem Durchschnittwert der Rückmeldungen, die   Mehrkosten von 7.800,00 € verursachen, müssten ca. 33.800,00 € Mehraufwendungen eingeplant werden.
 
Prämie für AGT:
Um als AGT einsatzfähig zu sein, müssen regelmäßige Untersuchungen sowie die jährliche Atemschutzstrecke in der Feuertechnischen Zentrale (FTZ) absolviert werden. Derzeit erhalten die AGT keine Prämie, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. In einem Einsatzfall (Brand) kann eine Menschenrettung von der Anzahl der am Einsatzort eintreffenden AGT abhängen. Etwa 1/3 der Aktiven in der FFW der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sind ausgebildete AGT. Jedoch führen die geringe Anzahl an Untersuchungsterminen sowie die meist am Wochenende realisierbare Absolvierung der Atemschutzstrecke dazu, dass ein wesentlich geringerer Anteil der AGT tatsächlich einsatzfähig ist.
 
5 der 7 Wehrleitungen glauben durch die AGT-Prämie einen Anreiz für die Neuausbildung zum AGT zu schaffen und die Zahl der Aussteiger zu reduzieren, da eine erhöhte Wertschätzung des Risikos und des Aufwands gezeigt wird. Die OFW Schönhausen schlägt als Alternative vor, den AGT und Führungskräften eine höhere Einsatzpauschale zu zahlen und dafür auf Jahrespauschalen zu verzichten. Die OFW Schönfeld lehnt die Unterscheidung zwischen AGT und Nicht-AGT ab und verspricht sich keine Erfolge.
 
Da die Zahl der Neumotivationen hier nicht vorherzusagen ist, kann als Kostenorientierung vorerst davon ausgegangen werden, dass erst einmal alle vorhanden AGT die Voraussetzungen erfüllen und eine Prämie erhalten. Laut Statistik 2022 waren insgesamt 106 AGT in der FFW der VerbGem Elbe-Havel-Land aktiv, was bei einer jährlichen Prämie von 50,00 € Kosten in Höhe von 5.300,00 € verursachen würde.
 
Einsatzpauschale:
Auf Basis der durchschnittlich je Feuerwehr bereitstehenden Einsatzkräfte und der jeweiligen Einsatzzahlen, ergeben sich für 2022 Kosten in Höhe von ca. 15.485,00 € für Einsatzpauschalen. Sollte sich die Pauschale nun künftig auf 10,00 € erhöhen, steigen die Gesamtkosten hierfür auf 30.970,00 €. Das bedeutet eine Verdoppelung der Aufwendungen.
 
Welche finanzielle Auswirkung die Erhöhung der Einsatzpauschale für AGT haben wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Dies ist vom tatsächlichen Einsatzgeschehen abhängig. Verwiesen wird zunächst auf den Umstand, dass eine solche Pauschale ausschließlich gewährt werden kann, insofern Kamerad*innen tatsächlich unter Atemschutz zum Einsatz kommen (z.B. Wohnhausbrände o.ä.).
 
 
Die Wehrleitung Schönfeld denkt nicht, dass die erhöhte Pauschale zu einer Verbesserung der Einsatzbereitschaft am Tage beitragen könnte. Schollene hingegen sieht alle vorgeschlagenen Erhöhungen als Zeichen der Wertschätzung und somit als erstrebenswert, verweist aber auch auf den Haushalt und merkt an, dass das Budget für die Ausrüstung der Feuerwehren nicht sinken darf.
 
Verdienstausfall für Selbstständige:
In Anlehnung an die Empfehlung des Höchstbetrages gem. § 14 Abs. 1 i.V.m. Abs 2 der Kommunal-Entschädigungsverordnung ist hier eine Erhöhung auf 19,00€ im Falle eines fehlenden Nachweises bzw. der fehlenden Erwerbstätigkeit denkbar. Der Höchstbetrag im Falle eines nachgewiesenen Verdienstausfalls müsste weiterhin noch festgelegt werden.
 
In 2022 wurden insgesamt 55,9 Stunden Verdienstausfall für Selbstständige beantragt, was Kosten in Höhe von 698,75€ verursacht hat. Bei Anhebung der Verdienstausfallpauschale von 12,50 € auf 19,00 € würde der Betrag auf 1.062,10 € steigen, dadurch wären Mehrkosten in Höhe von 363,35 € zu erwarten.
 
Die Wehrleitungen reagieren auf die Erhöhung der Entschädigung für Selbstständige eher zurückhaltend, niemand lehnt es ab, aber die meisten Wehren haben keine bzw. kaum Selbstständige in ihren Reihen und sehen so auch kaum Potential.
Die OFW Schönhausen merkt hierzu an, dass die Entschädigung auf 35,00 € bis 45,00 € die Stunde erhöht werden müsste, um den Ausfall realistisch zu kompensieren. Dieser Vorschlag könnte als Höchstgrenze für die Selbständigen übernommen werden, die einen Nachweis über ihren tatsächlichen Ausfall erbringen.
 
 
Alle bisher aufgeführten Berechnungen sind nur Beispiele zur Veranschaulichung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen. Die Beträge können auch in anderem Maße angepasst bzw. eingeführt werden und die entstehenden Kosten können ebenfalls abweichen.
 
Mitglieder der AG "Zukunft Feuerwehr" merkten ebenfalls an, man möge versuchen die Möglichkeit nach § 9 Abs. 5 BrSchG LSA auszuschöpfen, wonach Mitglieder der FFW bei Einstellungen bevorzugt berücksichtigt werden dürfen, wenn Eignung, Befähigung sowie fachliche Leistung zu anderen Bewerbern gleich sind. Eine Beschäftigung vor Ort z.B. in den Gemeinden, würde u.a. die Einsatzbereitschaft am Tage steigern.
Die OFW Wust merkt hierzu an, dass die Erhöhung der Entschädigung für Selbstständige nichts nütze, da niemand aus der Feuerwehr im Ort arbeitet. Die Wehrleitung würde hier eher die Gemeindearbeiter in die Feuerwehr integrieren wollen.
 
Frau Wolff macht Ausführung zum Sachverhalt.
 
Herr Heinike, möchte wissen, in wie weit sich die Wehrleiter bezüglich der Empfehlungen positioniert haben?
 
Frau Wolff informiert, dass die Wehrleiter die vier Punkte mit den Empfehlungen aus dem letzten Sozialausschuss übermittelt bekommen haben. Diesbezüglich wurde von der Wehrleitung eine Prioritätenliste erstellt, welcher der Vorlage zu entnehmen ist.
 
Herr Heinike fragt an, ab wann die Änderungen greifen werden und ob die Beträge im Haushaltsplan berücksichtigt wurden?
 
Frau Wolff informiert, dass dies Anfang des Jahres stehen könnte. Das muss jetzt diskutiert werden, damit die Erhöhung im Haushalt eingestellt werden kann.
 
Herr Gehrke merkt an, dass eine erhebliche Summe an Mehrkosten von der VerbGem zu erbringen ist, jedoch weiterhin neue Mitglieder gewonnen werden müssen. Der Grundlehrgang "Truppmann-Ausbildung sollte honoriert werden, um dies für Mitglieder attraktiver zu machen.
 
Herr Sanftleben fragt an, ob solche Vergütungen auch in anderen Einheitsgemeinden gezahlt werden?
 
Frau Wolff antwortet, dass dies in anderen Kommunen ebenfalls gehandhabt wird.
 
Frau Wolff weist auf den bevorstehenden TOP 9 hin und erklärt, dass bezüglich der Truppmann-Ausbildung von der AG "Zukunft Feuerwehr" eine andere Idee entstanden ist. Diese Ausbildung soll sich nicht über mehrere Wochenenden hinweg ziehen, sondern auf eine Woche verkürzt werden. Hier würde der Verdienstausfall von der VerbGem getragen werden, welches schon ein riesiges entgegenkommen wäre. Eine Honorierung von Ausbildungen sollte nicht das Ziel sein.
 
Herr Witt fragt an, ob eine Übersicht von Lohn und Stunden für diese Truppmann-Ausbildung vorhanden ist?
 
Frau Wolff erklärt, dass einmal jährlich eine Truppmann-Ausbildung durchgeführt wird und die durchschnittliche Teilnehmerzahl sich bei 25 Kammeraden pro Jahr beläuft.
 
Frau Pfundt spricht an, dass der Versuch Truppmann-Ausbildung für die Mitgliedergewinnung lukrativ wäre. Eine Prämie wäre dafür nicht nötig, anders als bei den anderen Vorschlägen. Verdienstausfall für Selbständige kann beibehalten werden, genauso wie die Prämie der AGT.  Die Pauschale für die Absolvierung der 40h Ausbildung in Höhe von 200,00 € sollte geringer ausfallen. Ob die Einsatzpauschale je Einsatz etwas bringt, ist fraglich.
 
Frau Wolff spricht an, dass die Einsatzbereitschaft am Tage gewollt ist, ebenso wie die Einsatzbereitschaft der AGT. Es ist abzuwägen, was tatsächlich zum Ziel führt.
 
Frau Wolff schlägt vor, die Pauschale für die Absolvierung der 40 h Ausbildung zu honorieren und einen geringeren Ansatz zu wählen. Ebenso sei die jährliche Prämie für die AGT wichtig.
 
Herr Heinike schließt sich dem an und fragt, ob die Pauschale für die 40 h Ausbildung auf 100,00 € festgelegt werden soll?
 
Herr Köhne merkt an, dass die Punkte zur besseren Übersicht in einer Excel-Tabelle festgehgalten werden sollten.
 
Frau Wolff nimmt sich den an.
 
Herr Köhne spricht nach kurzer Stellungnahme an, dass an den empfohlenen Punkten nichts geändert werden sollte.
 
Herr Heinike meint hinsichtlich der Ausbildungsstunden, dass eine Entwicklung abzuwarten sei und sich die Pauschale vorerst bei 100,00 € belaufen sollte.
 
Herr Heinike bittet um Abstimmung der einzelnen Punkte.
 
 
☐ Die Einsatzpauschale je Einsatz auf 10,00 € und AGT auf 12,00 € festzulegen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
2
Mitglieder:
7
 
Frau Pfund zweifelt an, ob dieser Punkt überhaupt einen Effekt bringt, da es darum geht die Einsatzbereitschaft am Tage zu erhöhen.
 
 
☐ Eine Pauschale für die Absolvierung der 40 h Ausbildung in Höhe von 100,00 €.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Mitglieder:
7
 
 
☐ Eine Prämie für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft als AGT auf 100,00 € / jährlich festzulegen.
 
Herr Heinike fragt an, welcher Betrag für die Prämie der AGT angemessen ist?
 
Frau Wolff meint das die AGT eine anspruchsvollere Ausbildung haben und viel mehr Zeit investieren. Hier sollte die Prämie mindestens so hoch ausfallen, wie die der 40 h Ausbildung.
 
Herr Heinike würde dann ebenfalls 100,00 € festlegen und bittet diesbezüglich um Abstimmung.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Mitglieder:
7
 
 
☐ Die Verdienstausfallentschädigung für Selbständige auf 19,00€ / h festzulegen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Mitglieder:
7
 
Herr Heinike möchte wissen, welche Punkte überhaupt mit reingenommen werden sollen? Laut der Wehrleitung ist die Pauschale für die Absolvierung der 40 h Ausbildung und die Prämie der AGT vorrangig.
 
Herr Kersten meint, dass die Einsatzpauschale je Einsatz gestrichen werden sollte und alle anderen Punkte bestehen bleiben sollten.
 
Herr Gehrke merkt anhand eines Beispiels an, dass eine sinnvolle Alarmierung gewährleistet werden muss und anders geregelt werden sollte. Es müssen keine 19 Kammeraden für einen umgekippten Baum ausrücken.
 
Frau Wolff erklärt, dass es für jede Einsatzart eine Alarm- und Ausrückeordnung gibt, die durch die Verwaltung und Wehrleitung klar definiert wird. Diesbezüglich spielen ganz viele statistische Werte eine Rolle und es werden mehrere Feuerwehren gleichzeitig alarmiert, weil am Tage dort nicht genügend Einsatzkräfte dort vor Ort zur Verfügung stehen. Die Bündelung mehrerer Ortsfeuerwehren stellt sicher, dass das Ereignis schnellstmöglich abgearbeitet werden kann.
 
Herr Köhne spricht an, dass für den Aufwand eines Einsatzes eine Erhöhung von 5,00 € auf 10,00 € gerechtfertigt ist, jedoch sollte die Anzahl der auszurückenden Kammeraden für den jeweiligen Einsatz geprüft werden.
 
Frau Wolff erklärt, dass die Anwesenheit von einzelnen Kammeraden nicht planbar und vorhersehbar ist. Das kann nicht angepasst und optimiert werden.
 
Nach weiterer eingehender Diskussion ist die Mehrheit der Ausschussmitglieder für den Bestand aller aufgelisteten Punkte.

Beschluss:
 
Der Sozialausschuss berät über die eingebrachten Informationen sowie die vorgeschlagenen Änderungen und zeigt mögliche Richtungen auf, welche die Vorstellungen der Wehrleiter mit denen des Ausschusses vereinen könnten.
 
Der Sozialausschuss empfiehlt:
 
☐ Die Einsatzpauschale je Einsatz auf 10,00 € und AGT auf 12,00 € festzulegen.
 
☐ Eine Pauschale für die Absolvierung der 40 h Ausbildung in Höhe von 100,00 €.
 
☐ Eine Prämie für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft als AGT auf 100,00 € / jährlich festzulegen.
 
☐ Die Verdienstausfallentschädigung für Selbständige auf 19,00€ / h festzulegen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
Herr Köhne schlägt bezüglich der Einsatzpauschale vor, dass die Kameradenanzahl je nach Einsatz geteilt werden könnte.
 
Frau Wolff erklärt, dass der Aufwand dann entsteht, wenn Kameraden bei Alarm am Gerätehaus erscheinen. Dafür bekommt man die Entschädigung.
 
Herr Gehrke merkt an, dass eine realistische Ausrückeordnung gemeinsam mit der Wehrleitung regelmäßig auszuarbeiten ist.
 
Herr Köhne meint, dass dies regelbar sein muss.
 
Herr Heinike würde dies gemeinsam mit der Wehrleitung klären wollen.

 



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