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öffentlich


1. Lesung des Haushaltes der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land 2024 - Unterlagen werden nachgereicht-



Sachvortrag:
 
Der Ausschuss für Schulen, KITA, Soziales, Sport, Ordnung und Sicherheit der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land berät auf seiner heutigen Sitzung den vorläufigen Haushaltsplan 2024.
 
Der Ausschuss wird insbesondere Erläuterungen zu der Ergebnisrechnung im konsumtivem Bereich erhalten.
 
Des Weiteren wird der Ausschuss sich zu einzelnen Positionen im Investitionsplan positionieren.
 
Auf nachfolgende Anlagen wird hingewiesen:
 
-       Vorbericht
-       Ergebnisplan
-       Teilergebnisplan
-       Finanzplan
-       Investitionsplan
-       Schuldenübersicht
-       Stellenplan
-       Entwurf der Haushaltssatzung
 
Die Verbandsgemeinde hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 100 KVH LSA).
 
Herr Heinike merkt an, dass keine Unterlagen zur Vorbereitung der Haushaltslesung eingestellt waren und eine Einstellung wünschenswert gewesen wäre.
 
Herr Sanftleben macht kurze Erläuterung zum Werdegang des neuen Haushaltsplanungstools der "IKVS" und erklärt, dass im gesamten Oktober daran gearbeitet wurde dieses Tool mit Leben zu füllen. Es war zeitlich nicht möglich die Unterlagen für die Ausschusssitzungen rechtzeitig vorzubereiten. Für den Verbandsgemeinderat werden alle Unterlagen rechtzeitig ins RIS eingestellt sein. Zukünftig wird jedes Mitglied einen Zugang für das IKVS bekommen, um sich vorab online informieren zu können.
 
Herr Sanflteben macht in Form einer Präsentation über das IKVS, die 1. Lesung des Haushaltes der VerbGem 2024.
 
Herr Sanftleben berichtet, dass mit einem Defizit von 2,21 Mio. € geplant wird. Eine große Position ist das Thema der Nutzungsentgelte. Wir sind verpflichtet gewesen von 2018 bis 2023 Nutzungsentgelte für die von der VerbGem genutzten Gebäude an jede Mitgliedsgemeinde zu zahlen. Zeitgleich würde das Jahr 2024 wieder Nutzungsentgelte enthalten, weil innerhalb der VerbGem keine einheitliche Lösung hervorgerufen werden kann. Die Gebäude die ausschließlich von der VerGem genutzt werden, sollten eigentlich von den Mitgliedgemeinden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, jedoch möchte die Gemeinde Schollene das Eigentum nicht übertragen und die Gemeinde Klietz meint, dass die VerbGem diese Gebäude käuflich erwerben soll. Das Prinzip der Nutzungsentgelte muss für die kommenden Jahre fortgeführt werden, da die VerbGem durch Umlagen finanziert ist.
 
Rückwirkend müssen 653.007,00 € und zukünftig 108.835,00 € gezahlt werden. Im Haushaltsplan 2024 sind allein nur für Nutzungsentgelte 761.842 € enthalten, welches monetär an die Mitgliedsgemeinden abgeführt wird.
 
Übersicht der Nutzungsentgelte:
Gemeinde
2018 - 2023
ab 2024
Klietz
173.862 €
28.977 €
Schönhausen
162.827 €
27.138 €
Sandau
40.847 €
6.808 €
Kamern
107.900 €
17.983 €
Schollene
56.412 €
9.402 €
Wust-Fischbeck
111.159 €
18.527 €
Ergebnis
653.007 €
108.835 €
 
 
Ziel ist es im Jahr 2024 mit den positiven Rücklagen aus den Vorjahren den Haushalt auszugleichen und die Genehmigung zu bekommen.
 
Herr Sanftleben spricht an, dass der Haushalt mit Absicht dramatisch darstellt wird, weil die VerbGem im Jahr 2025 in die Haushaltskonsolidierung rutscht. Dementsprechend wird überlegt, wie zukünftige damit umgegangen wird und für das Jahr 2025 ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufgestellt. Alle Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden sind über diesen Sachverhalt informiert. Das Ziel des Haushaltskonsolidierungskonzepts besteht darin, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinden wiederherzustellen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Umlage. Die Verbandsgemeindeumlage wird im Jahr 2024 auf dem Niveau der Vorjahre bleiben, konkret bei einem Prozentsatz von 55 %.
 
Herr Sanftleben macht weitere Darstellung zum Gesamthaushalt, Finanzplan, Darstellung der Finanzierbarkeit der Haushaltplanung 2024, Bürgerservice, Anlage Konto 5211 Unterhaltung der Grundstücke, Investitionen Kita, Hort und FFW in den Gemeinden, sowie weitere Investitionen des Jahres 2024 und Stellenplan.
 
Herr Heinike möchte wissen, ob die Umlagen durch die Rückzahlung von 653.007 € angepasst werden müssen?
 
Herr Sanftleben antwortet, dass man rückwirkend keine Umlagen ändern kann und die Nutzungsentgelte aus der positiven Ergebnisrücklage gezahlt werden.
 
Herr Witt weißt nochmals darauf hin, dass die Einreichung der Unterlagen im Vorfeld zur Kontrolle wünschenswert gewesen wäre und die Ergebnisse für das Jahr 2022 fehlen.
 
Herr Sanftleben erklärt, dass die Daten im neuen Tool erst eingespielt werden müssen. Dies wird dem Dienstleister zur einpflege übermittelt, damit die Daten aus dem Jahr 2022 im nächsten Verbandsgemeinderat vorliegen.
 
Herr Witt möchte wissen, wie die Daten an die Mitglieder übertragen werden?
 
Herr Sanftleben merkt an, dass der Vorbericht, die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Teilergebnisplänen als PDF-Datei im RIS hochgeladen werden.
 
Herr Köhne möchte hinsichtlich der Sach- und Dienstleistungen wissen, warum der Sprung von 2,4 Mio. auf 3,4 Mio. Euro so hoch ist?
 
Herr Sanftleben erklärt Anhand einiger Beispiele die Summierung der Mehrkosten. Aus dieser Summe gehen schon 761.842 € aus den Nutzungsentgelten hervor, die Bewirtschaftung der Grundstücke, sprich alle Nebenkosten der Gebäude ergibt einen Betrag in Höhe von 112.000 €, die Instandhaltung und Benzinkosten von Fahrzeugen in Höhe von 16.000 €, Weiterbildungsmaßnahmen und weitere Aufwendungen kommen ebenfalls hinzu.
 
Herr Heinike bedankt sich bei Herrn Sanftleben für die Ausführung.

 
 



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Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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