In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 13.12.2023 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land unter der Beschlussnummer 2023/2048 die Haushaltssatzung 2024 der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschlossen.
Bei der Erstellung der Haushaltssatzung 2024 ist unter § 5 ein fehlerhafter Verbandsgemeindeumlagenhebesatz angegeben worden. Der richtige Hebesatz entspricht 55,00 v. H. der Berechnungsgrundlage des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vom 28. März 2017 (GVBl. LSA S. 60,61), in der zuletzt geänderten gültigen Fassung. Bisher war ein Hebesatz in Höhe von 55,31 v.H. in der Satzung beschlossen worden.
Während der Haushaltslesung wurde den Räten der richtige Hebesatz vorgestellt.
Weitere Änderungen in der vorliegenden Satzung ergeben sich nicht.
Die bereits in der Sitzung vom 13.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung ist noch nicht bestandskräftig, da noch keine Bekanntmachung erfolgte.
Herr Gehrke teilt mit, dass der Sachverhalt zum Beschluss den Ratsmitgliedern entsprechend vorliegt. Die Ratsmitglieder werden befragt, ob es Anfragen oder Bemerkungen gibt.
Herr Sanftleben informiert, dass mit der Erstellung der Haushaltssatzung ein Fehler passiert ist. Herr Sanftleben entschuldigt sich dafür, dass nochmals eine außerordentliche Sitzung erfolgen muss.
In den Haushaltslesungen wurden immer 55,00 % Verbandsgemeindeumlage vorgestellt. Daraufhin erfolgte auch die Mitteilung an die Gemeinden mit der vorläufigen Verbandsgemeindeumlage. Der Haushaltsplan ist auch mit 55,00 % glatt erstellt worden. Leider war die Satzung fehlerhaft mit den 55,31 %. Der Fehler ist beim Zusammenstellen der Unterlagen herausgefunden worden und musste nunmehr korrigiert werden.
Herr Witt fragt an, wie sich die Minderung des Hebesatzes nunmehr evtl. auf die Umlage/Finanzierung der Gemeinden auswirkt. Ein Fehler kann immer mal passieren.
Herr Sanftleben antwortet, dass sie sich gar nicht auswirkt. Der Sachstand, der mit der Haushaltslesung und dem Haushaltsplan, den Sie auch beschlossen haben, das sind genau diese 55,00 %. Nur in der Satzung war ein falscher Prozentsatz von 0,31 %. Diese stand in der Satzung falsch drin. Die Erhebung der Verbandsgemeindeumlage erfolgt genau mit 55,00 %. So ist auch der Haushaltsplan aufgestellt worden. Es ist nur eine Heilung des Fehlers in der Satzung.
Herr Gehrke befragt die Ratsmitglieder, ob es weitere Anfragen gibt. Das ist nicht der Fall. Herr Gehrke liest den Beschluss vor, die Anlage zum Beschluss wurde allen Räten übergeben.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung:
1. die Aufhebung des Beschlusses vom 13.12.2023 mit der Beschlussnummer 2023/2048 "Beschluss der Haushaltssatzung 2024 der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land"
und
2. den Beschluss der Haushaltssatzung 2024 der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land in beiliegender Fassung.
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |