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öffentlich


Haushaltsschreiben und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Stendal zur Haushaltssatzung der Gemeinde Klietz für das Haushaltsjahr 2023



Sachvortrag:
Die vom Gemeinderat am 30.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit den gesetzlichen Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) des Landkreises Stendal zur Genehmigung vorgelegt.
Es ergehen folgende Verfügungen:
 
1.     Von einer Beanstandung des Beschlusses Vorlagen-Nr. 2023/ 593 vom 30.03.2023 über die Haushaltssatzung der Gemeinde Klietz für das Haushaltsjahr 2023 wird abgesehen.
2.     Der Beschluss Vorlagen-Nr. 2023/ 606 vom 30.03.2023 über die Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung gemäß dem Haushaltskonsolidierungskonzept, Beschluss vom 08.10.2020, für die Haushaltsjahre 2020 bis 2028 für das Haushaltsjahr 2023 wird entgegengenommen.
3.     Der in § 4 der Haushaltssatzung bestimmte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird in voller Höhe genehmigt. Die Genehmigung liegt dieser Verfügung bei.
Gemäß § 102 Abs. 2 KVG LSA erfolgte die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 am 22.06.2023 und die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes vom 26.06.2023 bis 06.07.2023.
Das in der Anlage befindliche Haushaltsschreiben zur Haushaltssatzung und die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den Höchstbetrag der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten vom 15.06.2023 werden hiermit den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis gegeben.
Anlagen
Der BM informiert die RM zur vorliegenden MV. Sie haben keine Fragen dazu.
 

 
 



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Gemeinde Klietz
Rathenower Str. 2a, 39524 Klietz
Tel.: 039327 238
E-Mail: gemeinde@klietz.com
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