Während der Gemeinderatssitzung am 24.08.2023 wurde an die Verwaltung die Anfrage gestellt, in welcher Höhe das Verwahrkonto hinsichtlich der bisherigen Einnahmen aus Pachteinnahmen aus den Flächen der Personenzusammenschlüsse alten Rechts (Separationen etc.) valutiert.
Mit Datum vom 01.01.2022 ist das gesamte Vermögen der alten Personenzusammenschlüsse auf die Gemeinde Kraft Gesetz übergegangen.
Das auf die Gemeinde Klietz übergegangene Vermögen unterliegt einer Zweckbindung (§ 2 Abs. 3 PersZSchlAuflG ST). Gleiches gilt für Einnahmen, die zukünftig aus dem übergegangenen Vermögen erwirtschaftet werden. Die Gemeinde hat jedoch auch die Pflicht, mit den übergegangenen Rücklagen und den erwirtschafteten Einnahmen die ordnungsgemäße Unterhaltung der noch vorhandenen und dauerhaft erforderlichen gemeinschaftlichen Anlagen sicherzustellen. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Unterhaltung umfasst die Ermöglichung der ortsüblichen Benutzung. Eine Pflicht zur Herstellung früherer, im Zeitpunkt der Auflösung des Personenzusammenschlusses nicht mehr vorhandener Anlagen besteht hingegen nicht. Flächen, die keiner gemeinschaftlichen Nutzung mehr dienen, kann die Gemeinde veräußern.
Das Vermögen beträgt zu den Bilanzstichtagen:
31.12.2015 12.371,33 EUR
31.12.2016 13.830,21 EUR
31.12.2017 15.460.,52 EUR
31.12.2018 17.022,81 EUR
31.12.2019 31.081,36 EUR (Entschädigung Baumfällung 12.248,80 EUR)
31.12.2020 32.645,40 EUR
31.12.2021 34.205,74 EUR
31.12.2022 35.757,18 EUR
Die jährlichen Einnahmen wurden jährlich um die zu zahlenden Beiträge an den Unterhaltungsverband gemindert.
Der Kämmerer gibt kurze Erläuterungen zu dieser SV. Er berichtet, dass das auf einem Sonderkonto befindliche Geld für den Radweg nach Hohengöhren, auf ein Tagegeldkonto angelegt werden soll. Dafür würden dann Zinseinnahmen möglich sein. Die Räte bevollmächtigen mit 10 Ja-Stimmen Herrn Sanftleben, das Konto zu eröffnen.