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öffentlich


Beschluss der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land bezüglich Verkehrsbehinderung/-gefährdung, Hausnummerierung, Eisflächen, öffentlicher Veranstaltungen, offener Feuer im Freien, Brauchtumsfeuer, Feuerwerke, Tierhaltung, Ruhestörung, unerlaubter Abfallbeseitigung, unerlaubter Plakatierung sowie Anpflanzungen (GAVO VerbGem E-H-L)



Sachvortrag:
 
Ein Entwurf der GAVO VerbGem E-H-L wurde dem Ausschuss für Schulen, KITA, Soziales, Sport, Ordnung und Sicherheit und dem Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sowie den Vertretungen aller Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Diskussion gestellt.
 
Sämtliche, durch vorbezeichnete Gremien benannten, Änderungsvorschläge wurden durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land erfasst und dem Ausschuss für Schulen, KITA, Soziales, Sport, Ordnung und Sicherheit des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land auf seiner Sitzung am 22.08.2023 zur Beratung und Empfehlung der Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land vorgelegt.
 
Die durch den Ausschuss für Schulen, KITA, Soziales, Sport, Ordnung und Sicherheit des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land hinsichtlich der Änderungsvorschläge getroffenen Entscheidungen, wurden anschließend durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zu einer Reinschrift der Textfassung des Entwurfs der GAVO VerbGem E-H-L zusammengestellt.
 
Der so aktualisierte Entwurf der GAVO VerbGem E-H-L bildet die Empfehlung des Ausschusses für Schulen, KITA, Soziales, Sport, Ordnung und Sicherheit des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und wurde dem Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land auf seiner Sitzung am 06.09.2023 ebenfalls zur Empfehlung der Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land vorgelegt.
 
Die, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 101 (1) des Gesetzes über Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA), erforderliche Stellungnahme der zuständigen Polizeidienststelle sowie die Zustimmung der Fachaufsichtsbehörde zum Entwurf der GAVO VerbGem E-H-L wurden durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land eingeholt. Die Fachaufsichtsbehörde hat ihre Zustimmung in Abhängigkeit folgender Änderungen erteilt: 
 
- Gefahrenabwehrverordnungen müssen in der Überschrift eindeutig als "Gefahrenabwehrverordnung" bezeichnet sein (§ 97 Nr. 2 SOG LSA).
 
- Die in § 3 Abs. 3 S. 1 der GAVO E-H-L genannte Mindesthöhe von 1,80 Meter über dem Erdboden zur Anbringung von Stacheldraht, scharfen Spitzen, anders scharfkantigen Gegenständen sowie Vorrichtungen, durch die auf öffentlichen Straßen befindliche Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden können, ist nicht ausreichend. Zur Vermeidung von Gefahren gilt eine Höhe von 2,40 Meter als erforderlich. Unter dieser Höhe können Verletzungen von Personen nicht ausgeschlossen werden, weshalb die Mindesthöhe entsprechend anzuheben ist.
 
Der Entwurf der GAVO E-H-L wurde nunmehr durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land hinsichtlich aller von der Fachaufsichtsbehörde als erforderlich benannten Änderungen angepasst. Der entsprechend aktualisierte Entwurf ist der Anlage beigefügt; die aufgrund der von der Fachaufsichtsbehörde als erforderlich angesehenen Änderungen sind darin in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.
 
Des Weiteren hat die Fachaufsichtsbehörde den Hinweis gegeben, dass in § 2 Abs. 5 der GAVO E-H-L auch die Benennung von Grills als Kleinstfeuer i. S. der Verordnung erfolgen könnte.
Es ist zu entscheiden, ob Grills in die GAVO E-H-L aufgenommen werden sollen; im beigefügten Entwurf der GAVO E-H-L wurde diesbezüglich keine Anpassung vorgenommen.
 
Der kürzlich von der Gemeinde Kamern vorgebrachte Vorschlag, dass die separat gestalteten Ruhezeiten im Erholungsgebiet "Hanauscher Werder" Schönfeld lediglich während des Zeitraumes 01.03. bis 31.10. eines Jahres gelten sollen, wird seitens des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land kritisch gesehen. Das Erholungsgebiet besteht ganzjährig und würde somit das Recht auf dauerhaft erhöhten Ruheschutz rechtfertigen. Der Vorschlag wurde dennoch in den beigefügten Entwurf der GAVO E-H-L aufgenommen.
 
Es ergeht der Hinweis, dass dem Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land auf seiner Sitzung am 15.11.2023 eine gleichlautende Sitzungsvorlage zur Beratung vorgelegt wurde. Dessen Beschlussempfehlung steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage aus.
 

Herr Gehrke: Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land hat den Beschluss über die Gefahrenabwehrverordnung bezüglich verschiedener Regelungen, darunter Verkehrsbehinderung,

-gefährdung, Hausnummerierung, Eisflächen, öffentliche Verwaltungen, offene Feuer im Freien, Brauchtumsfeuer, Feuerwerke, Tierhaltung, Ruhestörung, unerlaubte Abfallbeseitigung, unerlaubte Plakatierung sowie Anpflanzung, in den Ausschüssen vorgetragen und diskutiert. Der Sachvortrag liegt jedem vor.

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Die Mitglieder des VerbGem-Rates werden durch Herrn Gehrke befragt, ob es weitere Fragen gibt. Das ist nicht der Fall.

Er bittet um das Handzeichen der Zustimmung zur Umsetzung der genannten Maßnahmen. Es folgt die Abstimmung. Die Gefahrenverordnung für die Verbandsgemeinde wird mit Mehrheit angenommen.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
1
Anwesende Mitglieder:
14
 

 




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Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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