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öffentlich


Unterstützung der Mitgliedsgemeinden durch den Verbandsgemeinderat



Sachvortrag:
 
Herr Gehrke nimmt Stellung:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde durch das Ratsmitglied Bernd Witt (Fraktion Elbe-Havel-Land) beantragt. Bei der Beantragung verwies er auf Informationen des Bürgermeisters der Gemeinde Klietz an ihn, in denen dieser die ". fehlende Unterstützung des Verbandsgemeinderates für die Mitgliedsgemeinden ." bemängelt. Genauer gesagt, die Unterstützung des Bürgermeisters der Gemeinde Klietz, Herrn Meiering in seiner Auseinandersetzung mit der Verbandsgemeindebürgermeisterin, Frau Friedebold.
In dem umfangreichen Emailverkehr zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Klietz und der Verbandsgemeindebürgermeisterin, Frau Friedebold wurden z.B. folgende Punkte, die den Gemeinderat Klietz und seinen Bürgermeister bewegen angesprochen:
 
1.     Fehlende Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen für die Gemeinden und, zu Information auch der Verbandsgemeinde
2.     Umsetzung der Organisationsanalyse in der Verwaltung der Verbandsgemeinde EHL
3.     Herstellen des Einvernehmens (§ 95 Abs. 3 KVG LSA) zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Klietz und der Verbandsgemeindebürgermeisterin bei der Vorbereitung von Tagesordnungen für Ratssitzungen
4.     Keine Unterstützung des Bürgermeisters der Gemeinde Klietz durch den VERBGEM, insbesondere durch seinen Vorsitzenden
Die genannten Punkte sind nicht abschließend.
 
Was mich besonders verwundert hat, ist der sehr umfangreiche Emailverteiler dazu:
-       die Mitglieder des Gemeinderates Klietz
-       die Mitglieder der Ausschüsse
-       die allgemeine Emailadresse der VG EHL (warum dies?)
-       die in die Ausschüsse berufenen Bürgerinnen und Bürger (fraglich, Datenschutz)
-       die Amtsleiter der VG EHL
-       die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal
Dies ist keine abschließende Aufzählung. Die Angeschriebenen sind nicht bei jeder Email im Verteiler enthalten.
Die Empfänger werden direkt angeschrieben oder "CC" . wer in "BC" enthalten ist, kann man ja nicht sehen.
Auffallend ist, dass im Verteiler dieser Emails die Bürgermeister der 5 anderen Mitgliedsgemeinden nicht enthalten sind. Auch nicht, wenn es (ich zitiere) um die ". Umstrukturierung der Verwaltung/ Gefährdung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltungstätigkeiten seitens der Verbandsgemeinde. "Zitat Ende, geht.
Zu den von mir weiter oben formulierten Punkten möchte ich nachfolgendes anmerken:
 
Zum Punkt 1 kann ich sagen, dass die Verwaltung der VG EHL dieses Thema (Jahresabschlüsse) seit Jahren auf der Tagesordnung hat.
Mit der Einführung der Doppik im Jahr 2015 in unserer Verbandsgemeinde besteht hier die Pflicht Jahresabschlüsse (§ 118 KVG LSA zu erstellen. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass vor der Einführung der Doppik in der VG EHL die 1. Eröffnungsbilanz für das Vorjahr (2014) durch die Kommune erstellt werden muss. § 114 KVG LSA. Das ist leider nicht erfolgt.
Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse standen und stehen alle Kommunen landesweit vor großen Problemen. Ein erheblicher Nachholbedarf besteht weiterhin. Um Geschwindigkeit in diesen Prozess zu bringen, hat das MI LSA auf der Grundlage des §157 KVG LSA am 15.10.2020 den Erlass "Erleichterungen für die Erarbeitung von Jahresabschlüssen länger vorausgegangener Haushaltsjahre" erarbeitet und bekannt gemacht. Dieser Erlass wurde durch die Verwaltung umgesetzt. Mit der Realisierung wurde ein externer Anbieter durch Beschluss des VERBGEM beauftragt. Damit ist die gesamte Aufgabe zur Erstellung der Dokumente nicht sofort gelöst. Allein die Erarbeitung der Eröffnungsbilanzen für die Mitgliedsgemeinden und die Verbandsgemeinde stellte eine umfangreiche und akribische Arbeit dar. Es wurde intensiv mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stendal zusammengearbeitet.
Diese Vorgehensweise ist allen 6 Mitgliedsgemeinden bekannt gemacht worden. Auch der Fakt, dass es eine zeitaufwendige Aufgabe ist.
Im Punkt 2 meiner Ausführungen möchte ich auf die Organisationsanalyse in der Verwaltung der VG EHL eingehen. Vor dem VERBGEM stand die Entscheidung diese Analyse eigenständig zu machen oder einen externen Anbieter zu beauftragen. Letzteres wurde durch den Verbandsgemeinderat beschlossen.
Die Ursachen für die eingetretenen zeitlichen Verzögerungen sind allen bekannt.
Die Mitarbeiter der Verwaltung wurden einbezogen. Der VERBGEM wurde ständig über den aktuellen Stand des Fortgangs informiert und ebenso die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden. Die Anfang 2023 begonnene Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsanalyse stieß beim Bürgermeister der Gemeinde Klietz auf Unverständnis. Begründet durch solche Aussagen:
-       wie kann man damit vor den VG-Bürgermeisterwahlen beginnen
-       man erreicht niemanden mehr in der Verwaltung
-       die bekannten Ansprechpartner wurden umgesetzt
-       Mitarbeiter kündigen und dann funktioniert gar nichts mehr
Das sind nur einige sinngemäße Aussagen.
 
Der VerbGem-Rat EHL sprach sich für den unverzüglichen Beginn der Maßnahmen aus. Veränderungen stoßen nicht bei allen Beteiligten auf Verständnis. Es steht für diesen Fall jedem Mitarbeiter das Recht zur Kündigung seines Arbeitsvertrages zu. Es sind Einzelfälle.
 
Zum Punkt 3 möchte ich nur sagen, dass "Einvernehmen" nach § 95 KVG LSA bedeutet auch, dass die bestehenden objektiven Bedingungen beachtet und anerkannt werden.
Weiterhin ist es mir wichtig zu diesem Punkt zu sagen, dass in Sachverhalten, die eine einheitliche Vorgehensweise erfordern auch bestehende Mehrheitsverhältnisse beachtet werden sollten.
Als Beispiel möchte ich die Zahlung von Nutzungsentgelten der Verbandsgemeinde an die Mitgliedsgemeinden für die Nutzung kommunaler Gebäude (Erfüllung der übertragenen Aufgaben) nennen. Sicher ist es schön Einnahmen zu verzeichnen. Die jedoch über die Umlage an die Verbandsgemeinde wieder zurückgegeben werden. Das ist nur ein Beispiel. Als weiteres Beispiel könnte ich die Schulentwicklungsplanung nennen.  Es ist dann vermessen zu sagen:
Die Umlage an die VG EHL steigt schon wieder.
 
Zum Punkt 4 fehlende Unterstützung des Verbandsgemeinderates für die Mitgliedsgemeinden muss ich sagen, dass es nicht sein kann, den gewählten VERBGEM-Mitgliedern, ohne es direkt auszusprechen, Untätigkeit und Unwissenheit zu unterstellen.
Wir sind Bürgerinnen und Bürger, Ratsmitglieder, tätig in Gemeinderäten oder im Verbandsgemeinderat der VG EHL, und in weiteren ehrenamtlichen Bereichen wie den Feuerwehren, den Vereinen, als Elternvertretungen in sozialen Einrichtungen
Anspruch an uns alle muss es sein, diese Verbandsgemeinde mit Leben zu erfüllen.
Dieser Prozess ist auch nach 13 Jahren des Bestehens noch nicht abgeschlossen.
Gehrke
Die Ratsmitglieder haben keine weiteren Fragen, Hinweise oder Anregungen zum Schreiben geäußert.

 
 



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