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öffentlich


Beschluss über die rückwirkende Zahlung der Entgelte zur Nutzung des kommunalen Eigentumes zur Aufgabenerfüllung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land nach § 90 KVG LSA für die Jahre 2018 bis 2023



Sachvortrag:
 
Mit Beschluss vom 13.09.2018 hat der Gemeinderat Klietz sich einstimmig gegen einen Verzicht auf die Zahlung von Nutzungsentgelten entschieden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss Ende 2017, die mit Beginn des Jahres 2018 zunächst fällig werdenden Zahlungen der Nutzungsentgelte an die Mitgliedsgemeinden auszusetzen. Seit dem Jahr 2018 wurden keine Nutzungsentgelte durch die Verbandsgemeinde an die Mitgliedsgemeinden ausgezahlt. Bis auf die Gemeinde Klietz hatten alle anderen Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land dem Verzicht zugestimmt.
Die Verbandsgemeinde hätte als Konsequenz die Gebäude an die Gemeinde zurückgeben müssen oder das entsprechend vereinbarte Nutzungsentgelt weiterzahlen müssen. Beides blieb aus.
Die Gemeinde Klietz hat in der Vergangenheit seit 2018 regelmäßig die Verbandsgemeinde zur Zahlung der Nutzungsentgelte angemahnt.
Die finanzielle Ausstattung der Verbandsgemeinde erfolgt unter anderem durch die Zahlung einer Verbandsgemeindeumlage der Mitgliedsgemeinden an die Verbandsgemeinde. Zur Sicherstellung einer Gleichbehandlung aller Mitgliedsgemeinden strebt die Verbandsgemeinde, die rückwirkende Zahlung aller bisher nicht gezahlten Nutzungsentgelte an.
 
Die Nutzungsentgelte bemessen sich nach der tatsächlichen Belastung, der durch die Verbandsgemeinde genutzten Gebäude und Grundstücke für die Mitgliedsgemeinde.
Die tatsächlichen Kosten ermitteln sich wie folgt:
 
-       Jährliche Abschreibung für die in der Anlage befindlichen Gebäude:                   71.192 EUR
-       Auflösung Sonderposten Fördermittel zu diesen Gebäuden                                -23.913 EUR
-       Auflösung anteilige Investitionspauschale zu diesen Gebäuden                          -18.302 EUR
 
Jährliches Nutzungsentgelt                                           28.977 EUR
Summe rückständiges Nutzungsentgelt für die Jahre 2018 bis 2023 (6 Jahre)          173.862 EUR
 
Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015 bis 2021 sind noch nicht endgültig erstellt. Dadurch könnten sich noch geringwertige Abweichungen ergeben, die dann nachberechnet werden. Die Auszahlung der rückständigen Nutzungsentgelte wird in den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 2024 eingeplant und nach Bestätigung des Haushaltsplanes 2024 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal, an die entsprechende Mitgliedsgemeinde ausgezahlt.
 
Herr Sanftleben erläutert entsprechend der SV alle Hintergründe zur SV. Die Mahnungen der Gemeinde Klietz waren der Anstoß zur endgültigen Regelung zu diesem Thema. Die rückwirkende Zahlung der Nutzungsentgelte erfolgt für alle Gemeinden. Herr Meiering begrüßt den zahlenmäßig guten Kompromiss. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt er abstimmen.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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