zu TOP 09 zu TOP 11 TOP 10
öffentlich


2. Lesung Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land



Sachvortrag:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land berät auf seiner heutigen Sitzung den vorläufigen Haushaltsplan 2024.
 
Der Rat wird insbesondere Erläuterungen zu der Ergebnisrechnung im konsumtivem Bereich erhalten.
 
Des Weiteren wird der Rat sich zu einzelnen Positionen im Investitionsplan positionieren.
 
Auf nachfolgende Anlagen wird hingewiesen:
 
-       Vorbericht
-       Ergebnisplan
-       Teilergebnisplan
-       Finanzplan
-       Investitionsplan
-       Schuldenübersicht
-       Stellenplan
-       Entwurf der Haushaltssatzung
 
Die Verbandsgemeinde hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 100 KVH LSA).
 
Herr Gehrke informiert, dass der Sachverhalt jedem Ratsmitglied vorliegt, die Unterlagen wurden verteilt, somit konnte sich jedes Ratsmitglied vorbereiten.
Die Ratsmitglieder werden befragt, ob es zur 2. Lesung Anmerkungen gibt.
 
Herr Brandt informiert zu einem vor kurzen eingestellten Presseartikel zum Haushalt. Im Artikel wurde berichtet, dass der Wehr Schönhausen (Elbe) 5 T€ für einen Mannschaftswagen zugegeben werden sollte. Dies war angeblich der Wehr nicht bekannt. Ähnliches war auch für die Wehr Sandau (Elbe) angedacht. Hierzu sollte für beide Anschaffungen ein Sperrvermerk gesetzt werden. Wenn nunmehr nochmals  für 15 T€ ein Allrad getriebenes Fahrzeug für die Wehrleitung angeschafft werden soll, sollte man ein Augenmerk darauf nehmen und ein vernünftiges Fahrzeug kaufen. Dieses Auto könnte auch als Mannschaftswagen genutzt werden.
Sämtliche Ausgaben sollten nochmals geprüft und es sollte mehr Sachkenntnis bei den Ausgaben angebracht werden, insbesondere bei baulichen Maßnahmen.
 
Herr Witt fragt an:
1. Ist die Tariferhöhung vom 12.12.2023 schon in der Planung enthalten?
2. Sind Ausgaben für die Schulsozialarbeiter geplant? Diese Kosten konnten nicht gefunden werden.
3. Wie sieht es mit den Haushalten der vergangenen Jahres? Das ist die Basis für den jetzigen Haushalt.
4. Wie sieht es mit der Personalplanung aus?
5. Beschließt der VerbGem-Rat den Haushalt und erst anschließend die Gemeinden? Ist das alles rechtens?
 
Herr Sanftleben beantwortet die Fragen von Herrn Witt.
Antwort 1. Frage:
Tariferhöhungen sind eingeplant, jedoch die Erhöhungen vom 12.12.2023 betrifft das Land.
Der Tarifvertrag für uns wurde bereits schon in 2023 beschlossen. Hier gab es auch schon Tarifumsetzungen im laufenden Jahr mit Teilauszahlungen der Inflationsprämie (3 T€). Die Tarifanpassung für 2024, die ab dem 01.03.2024 gilt, hat das Personalamt sachgemäß geplant. 
 
Antwort 2. Frage:
Herr Sanftleben geht davon aus, dass der Fachbereich die Kosten berücksichtigt und fachgerecht geplant hat. Es war klar, dass diese Aufgaben weiterhin erfüllt werden. Herr Sanftleben wird diese Angaben nachreichen.
 
Antwort 3. Frage:
Herr Sanftleben hofft, dass der Haushalt 2024 in der heutigen Sitzung beschlossen wird. Hinsichtlich der Aufstellung mit den Mitgliedsgemeinden erfolgt die Rangfolge so, dass zuerst der Haushalt der VerbGem beschlossen werden soll und im Anschluss die Haushalte der Mitgliedsgemeinden.  
Für die Gemeinde Klietz ist die HH-Planung derzeit in Bearbeitung. Anschließend erfolgt am 10.01.2024 ein Treffen mit dem Bürgermeister und ausgewählten Ratsmitgliedern, um den Haushalt zu besprechen. Am 24.01.2024 wird der Haushalt dann abschließend gelesen und voraussichtlich beschlossen.
Zu den Vorjahresbeschlüssen und Abschreibungen wird mitgeteilt, dass die Jahresabschlüsse 2015 bis zum Jahr 2021 durch einen Dienstleister erstellt wurden. Somit liegen die Prüfungs- und Ergebnisübersichten der Kommunalaufsicht vor. Dazu muss sich die VerbGem nunmehr noch äußern.
Es gibt bestimmte Abstufungen, in denen Hinweise angenommen werden müssen und eine Änderung erfolgen muss, zu anderen Hinweisen muss sich die VerbGem zu den folgenden Jahren äußern. Zum Thema muss Herr Sanftleben noch Zuarbeiten tätigen. In einem Gespräch mit Herrn Mosow wurde festgelegt, dass Herr Sanftleben die Ergebnisse bis Weihnachten präsentieren wird. Anschließend wird Herr Mosow seinen Prüfbericht für die Jahre 2015 bis 2021 schreiben. Herr Sanftleben geht davon aus, dass in der ersten Sitzung 2024 des VerbGem-Rates die Jahresabschlüsse beschlossen werden können und die Bürgermeister dann entlastet werden.
Abschreibungen sind in den Jahren 2023 und 2024 noch nicht mit eingeplant, da noch kein endgültiges Ergebnis der Prüfung der Jahre 2015 bis 2021 vorliegt. Die Abschreibung ist ein großer Betrag, es kommen jedoch viele Sonderposten hinzu, weil viele Investitionen in der Vergangenheit nur mit Fördermitteln getätigt werden konnten, so z.B. der KiTa-Bau in Schönhausen (Elbe). Diese Fördermittel sind eine negative Abschreibung.
Die Abschreibungen werden künftig ab 2025 mit eingeplant, sie belasten dann nicht den Finanzplan, sondern das Jahresergebnis. Das heißt, zukünftig könnte es entsprechend schlechter aussehen als das was Herr Sanftleben im Anschluss präsentiert.
Zur Reihenfolge der Haushaltsplanung durch die VerbGem teilt Herr Sanftleben mit, dass die VerbGem in einer ungünstigen Situation ist, es muss der Haushalt der VerbGem und der Haushalt der Mitgliedsgemeinden geplant werden. In einer Einheitsgemeinde wird nur ein Haushaltsplan geplant. Die Zeit ist beschränkt, aus diesem Grund ist die Priorität der VerbGem so aufgestellt worden. Der Haushalt der VerbGem als erstes und dies auch hinsichtlich der Festlegung der VerbGem-Umlage. Wenn die Haushaltssatzung nicht dementsprechend beschlossen werden würde, hätte Herr Sanftleben auch keine VerbGem-Umlage, mit der in den Mitgliedsgemeinden geplant werden könnte.
 
Herr Witt nimmt die Antwort zur Kenntnis, inwieweit die Größenordnung der Abschreibung sein wird, um diese Haushaltssituation generell zu verbessern oder evtl. zu verschlechtern. Bei diesem Haushalt ist es auch wichtig, zu schauen, was kann die VerbGem noch leisten. Rückblickend auf die Haushalte der letzten Jahre, was alles realisiert wurde, klafft hier eine große Lücke. Hier sollte noch einmal ins Detail gegangen werden, um zu sparen und das zu machen was wir können und nicht was wir wollen.
 
Frau Friedebold antwortet, dass Herr Witt hier immer auf offene Ohren stößt. Herr Sanftleben schaut sehr akribisch auf den Haushalt. Sachen, die geplant sind, werden auch umgesetzt. Alles andere hat die Vergangenheit gezeigt: Sachen zu planen, die nicht umgesetzt werden können, sind nicht angedacht.  
 
Herr Sanftleben antwortet Herrn Witt dahingehend, was sich die VerbGem zukünftig noch leisten kann. Herr Sanftleben geht in den Ansatz 2024, in die ordentlichen Aufwendungen. Hier gibt es die Zahl von 11.693.000 €. Weiterhin liegt ein zu erwartendes  Defizit für den Haushaltsplan 2024 von minus 1,8 Mio.€ vor. Es liegen die Zahlen 12 Mio.€ und 1,8 Mio.€ vor. Was ist die größte Postenposition in den ordentlichen Aufwendungen?  Hier sind die Personalaufwendungen mit 7,2 Mio.€ zu sehen. Die Personalaufwendungen sind gesetzt. Das Kernpersonal in der Verwaltung wird entsprechend der Aufgaben der Organisationsanalyse geplant und auch beschäftigt. Eine weitere große Position gibt es bei den KiTa-Aufwendungen. Hier wurde das KiTa-Personal entsprechend der Kinder, die betreut werden müssen, geplant. Es wurde davon ausgegangen, dass es bei den Personalaufwendungen keinen Bedarf gibt und auch nichts eingestellt werden kann. Nunmehr  liegen mit den 7,2 Mio.€ die Kosten insgesamt bei 11,8 Mio.€. Das heißt, hier ist die Rede von 4 Mio.€, wo ein Einsparpotenzial zur Verfügung stehen könnte. Es liegen 2 Mio.€ Defizit vor.  Wenn aus den 4 Mio.€  2 Mio.€ eingespart werden müssten, bedeutet das, dass jeder zweite Euro weggekürzt werden müsste. Dann würde auch über Aufwendungen geredet werden, so z.B. könnten Materialien für die KiTas in dem Umfang nicht mehr vorgehalten werden. Herr Sanftleben ist sich der Problematik bewusst, in der Amtsleiterberatung wurde dazu auch intensiv gesprochen. Derzeit ist jedoch kein Ansatz möglich. Ab 2025 wird es die Haushaltskonsolidierung geben. In den letzten Sitzungen wurde auch vorgestellt, dass ab dem 01.01.2024 jede Kostenposition notiert und in den Amtsleiterberatungen besprochen wird. Nunmehr muss geschaut werden, wie in der Haushaltskonsolidierung die Erträge gesteigert und die Aufwendungen gemindert werden können.
Das heißt u.a., dass mit dem Haushaltsplan 2024 die Nachkalkulierung der Kaltverpflegung erfolgt. Dazu wurde auch in den Ausschüssen angesprochen, dass mindestens 75 % der Personalkosten ab dem 01.04.2024 für die Kaltverpflegung mit einkalkuliert wird. Herr Sanftleben geht davon aus, dass dies eine Entscheidung sein wird, die der Rat treffen wird. Zukünftig muss auch darüber gesprochen werden, dass die KiTa-Platzkosten nachkalkuliert werden müssen. All diese Themen liegen auch in den anderen Verbands- und Einheitsgemeinden vor.
Wenn das Ergebnis in den nächsten Jahren so fortgeführt wird, wird es immer ein 1,8 Mio.€ Defizit geben. Künftig wurde in den kommenden Jahren schon berücksichtigt, dass immer für einen notwendigen Kassenkredit Zinsen gezahlt werden müssen. Derzeit betragen die Zinsen für den Kassenkredit 4,5 %. Das heißt, hierfür müssen 300 T€ für Zinsen, nicht für andere Mittel, aufgewendet werden.  
In welche Richtung es weiter geht, steht noch nicht fest.

Herr Sanftleben geht davon aus, dass irgendwann der Gesetzesgeber, die Landesregierung, erkennen wird, dass die VerbGem so die Mitgliedsgemeinden und die VerbGem nicht finanziell ausstatten können.
Die VerbGem ist nur umlagenfinanziert. Bei einem Plan der VerbGem-Umlage mit 55 % im gleichen Rahmen, wie in den letzten Jahren, werden die 55 % zu einer Vollkostendeckung nicht ausreichen. Die Umlage könnte dann auf 80 % steigen. Jedoch führt das zu nichts, wenn die VerbGem-Umlage in diesem Rahmen erhöht werden würde und zeitgleich der Landkreis bei den 45 % bleiben würde. Dann  liegt die VerbGem insgesamt bei 130 % Umlagen. Somit hat jede Mitgliedsgemeinde, jeder Bürgermeister, keine Aufgaben mehr, die durchgesetzt werden könnten. Aus diesem Grund wird die VerbGem-Umlage ähnlich wie in den letzten Jahren zum Betrag X (z.B. die 55 %) gedeckelt. Dies ist nicht zuträglich. In welche Richtung es weitergeht, ist nicht bekannt.
Herr Sanftleben präsentiert das Ergebnis, mit dem die VerbGem planen wird und muss, um alle Kosten zu decken.
Herr Brandt hatte in der letzten Ratssitzung die Reparaturen der Feuerwehrhäuser angesprochen und gefragt, ob hier noch Änderungen und Einsparungen erfolgen können. Herr Sanftleben schlägt vor, in diesem Jahr noch die geplanten Umsetzungen durchzusetzen, da es finanziell noch möglich ist. Theoretisch bekommt im Jahr 2025 die VerbGem evtl. keinen genehmigten Haushalt, mit dem frei hantiert werden kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass die VerbGem 2025 in die Haushaltskonsolidierung geht. Somit wird die VerbGem mit der Haushaltsgenehmigung in die haushaltswirtschaftliche Sperre kommen. Hier wird dann wieder jede Ausgabe in Frage gestellt.
Zusätzlich hat Herr Sanftleben für die nächsten Jahre 2024, 2025, 2026 nochmal die nachträgliche Zahlung der Nutzungsentgelte mit ca. 270 T€ im Jahr eingestellt. Diese Regelung ist geschaffen, der Rat hatte in der letzten Ratssitzung mit der Mehrheit zugestimmt. Weiterhin sind im Haushalt jedes Jahr 110 T€ für die laufenden Nutzungsentgelte, so lange bis eine Regelung gefunden wurde, eingestellt.
Weiterhin erfolgt in 2024 und 2025 nochmals die restliche Umsetzung für das Bekleidungskonzept der Feuerwehren und auch die Umsetzung bestimmter Maßnahmen, die schon in Bearbeitung sind.
Am Haushaltplan wurde sehr intensiv gearbeitet, jede einzelne Position wurde sich angesehen.
Gegenüber der 1. zur 2. Lesung des Haushaltes ist nur eine Änderung zu den Nutzungsentgelten erfolgt, ansonsten liegen die gleichen Zahlen vor. Die VerbGem liegt derzeit bei einem Defizit von
1,886 Mio.€.
 
Nicht jede Ausgabe, die im Finanzplan vorliegt, wirkt sich auf das Finanzielle aus. Hier gibt es Unterschiede bei den Aufwendungen, teilweise mussten Rückstellungen erhöht werden und es gab geringe Abweichungen. Es liegen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen mit 652 T€ vor, darin sind enthalten die Investitionspauschale, die aus den Mitgliedsgemeinden kommt, sowie entsprechende Fördermittel für den Bau in Klietz. Weiterhin gibt es Auszahlungen für die eigenen Investitionen, so z.B. Baubeginn des Feuerwehrgebäudes in Klietz. Die kleineren Investitionen befinden sich in der Anlage. Weiterhin gibt es die drohenden 650 T€ Investitionskredite und auch Tilgungsleistungen für bestimmte Darlehen in Höhe von 380 T€. Alles, was im Finanzhaushalt eingestellt ist, müsste aus einem positiven Ergebnishaushalt gedeckt werden. Das ist nicht möglich. Daher wird es jetzt bei einer Änderung vom Finanzmittelbestand i.H.v. 2.089.000 Mio.€ geben. Wenn dies so weitergeht, liegt am Ende des Jahres 2027 ein Kassenkredit von 8 Mio.€ vor.
Jede zukünftige Investition in der VerbGem wird nur noch über eine langfristige Aufnahme funktionieren. Im Januar wird Herr Sanftleben mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept beginnen. Die VerbGem kann keine Feuerwehren und KiTas schließen, die 3 Schulen sind gesetzt und sollen auch gehalten werden. Auch für den Hort in Kamern ist die VerbGem weiterhin zuständig. 
 
Herr Gehrke dankt Herrn Sanftleben für die Ausführungen und befragt die Ratsmitglieder, ob es weitere Anfragen gibt.
 
Herr Köhne teilt mit, dass in den Planungszeiträumen von 2025 bis 2027 große Sprünge im Haushaushalt zu sehen sind. Bei den Personalaufwendungen geht es zum Teil stetig um 100 bis 200 T€ nach oben. Die Versorgungsaufwendungen lagen bei  null in 2022, in 2023 bei 30 T€ und derzeit bei 55 T€. Bleiben diese auch so?
Die Aufwendungen für Sachen Dienstleistungen ist der größte Posten (außer Personal). Hier liegt ebenfalls ein Sprung von 1,9 T€ auf 22 T€, dann von 2,4 T€ auf 500 T€ und im nächsten Ansatz geht es wieder auf 500 T€ runter. Warum geht es hier hoch und runter?
 
Herr Sanftleben hat dazu nochmals eine Unterteilung erarbeitet. Tatsächlich erhöht sich die Einstellung von 2,4 T€ auf 2,9 T€. In Gebäudeunterhaltung konnte die Hälfte gespart werden. Und das auch nur deshalb, weil die Reste aus 2023 erfüllt werden.
Nunmehr kommt Herr Sanftleben zu den Aufwendungen von Mieten und Pachten von 63 T€. Das waren die Mieten für das Verwaltungsgebäude in Klietz und in Schönhausen (Elbe).
In 2023 sind wir bei 385 T€ für den Aufwuchs der Nutzungsgeltentschädigung.
Bei der Bewirtschaftung für Grundstücke und baulichen Anlagen geht die Zahl von 700 T€ auf 800 T€. Bei den Versorgungsleistungen, Gas und Strom ist der Sprung 119 T€ auf runter 103 T€ gering.
Einen großen Sprung gibt es bei den Leistungen Katastrophen- und Großschadensereignisse. Diese Kosten bezieht die IGEA für die Hochwasserschadensbeseitigung. Hier gibt es einen Nachtrag von 330 T€ auf 600 T€. Diese Zahlen sind unter den Erträgen eingestellt. Im TOP 19 der Sitzung erfolgt eine weitere Erläuterung durch Herrn Sanftleben.
 
Herr Bleis fragt an, wenn die heutige Lesung des VerbGem-Haushaltes beschlossen wird, wann ist dann mit der Erstellung des Haushaltes der Mitgliedsgemeinden, insbesondere Klietz, zu rechnen.
 
Herr Sanftleben informiert, dass die erste Planungsstufe für Klietz bis zum 15.12.2023 eröffnet ist, hier können die Mitarbeiter die Planungen tätigen. Ab dem 18.12.2023 wird Herr Sanftleben die Planung bearbeiten. Das heißt, am 10.01.2024 ist das Treffen mit der Gemeinde Klietz und am 24.01.2024 sollte dann der Beschluss erfolgen.
Des Weiteren wird Frau Kaul ab dem 18.12.2023 den Haushalt von Sandau (Elbe) bearbeiten. In Sandau liegt eine große Finanzierung vor, die mit der Kommunalaufsicht im Vorfeld noch besprochen werden muss.
Die Planungen für die Haushalte können jetzt mit dem neuen Tool viel schneller bearbeitet werden. Ziel ist, im 1. Quartal alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden fertigzustellen.
 
Herr Sanftleben teilt mit, dass durch einen Dienstleister die Jahresabschlusserstellung bis 2021 erfolgt ist. Herr Mosow wird noch im Dezember informiert, dass die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wust-Fischbeck geprüft werden kann. Sobald Herr Sanftleben alles, auch die Jahresabschlussprüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt, bearbeitet hat, müssen die folgenden Jahresabschlüsse 2022, 2023 für alle Mitgliedsgemeinden und VerbGem erstellt werden. Ansonsten könnte es drohen, dass es zukünftig keine genehmigten Haushaltspläne geben wird. Hierzu gab es vom Land ein Sanktionserlass.
 
Herr Gehrke stellt fest, dass die 2. Lesung des Haushaltes mit den Anmerkungen im Protokoll festgehalten werden. Die Ratsmitglieder werden die Ergebnisse der 2. Lesung zu Kenntnis nehmen. Im TOP 11 erfolgt die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. Die Haushaltssatzung liegt vor.
Die Ratsmitglieder werden befragt, ob es weitere Anfragen/Anmerkungen gibt.
 
Herr Brandt fragt an, wenn nunmehr der Haushalt beschlossen wird, kann dann jeder Mitarbeiter der Verwaltung Geld ausgeben? So waren die Worte von Herrn Sanftleben.
 
Herr Sanftleben informiert, dass 11 Mio.€ zur Verfügung stehen. Das heißt nicht, wenn der Haushalt beschlossen wird, dass sofort das Geld ausgegeben werden kann. Die Haushaltsgenehmigung muss nach dem Beschluss noch durch die Kommunalaufsicht erfolgen. Erst danach können die Haushaltsplanansätze, und das was mit einem Sperrvermerk versehen war, bearbeitet werden. Es liegen zwei  Sperrvermerke vor. Zum einen die Entschädigung für die Feuerwehr und zum anderen die Durchführung der Sanierung des Feuerwehrgebäudes in Klietz. Dort gilt der Sperrvermerk so lange, bis der positive Fördermittelbescheid über die 800 T€ vorliegt. Liegt der Fördermittelbescheid nicht vor, ist die Finanzierung nicht gesichert und das Vorhaben kann nicht umgesetzt werden. Die Planungskosten i.H.v. 40 T€ für das Gebäude in Klietz wurden mit dem Haushaltsplan 2023 bereits genehmigt und auch schon verausgabt. Dahingehend ist die Planung erfolgt. Alle weiteren Kosten werden nicht getätigt.
 
Herr Witt teilt mit, dass ein großes Defizit im Haushalt vorliegt. Wird es dahingehend auf Grund dessen eine Haushaltssperre geben? Wird diese sofort verfügt oder ist das nicht nötig?
 
Frau Friedebold antwortet, dass bislang jedes Jahr eine Haushaltssperre verhängt wurde. Mit dem jetzigen neuen Haushaltsprogramm sind Überschreitungen ab 500 € durch Herrn Sanftleben sichtbar und die Kontrolle ist gegeben. Haushaltssperren werden nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht verhängt.
 
Herr Sanftleben geht davon aus, dass es eine Haushaltssperre geben wird. Im vergangenen Jahr 2022 wurde jede Ausgabe mit einer Mittelfreigabe getätigt. Die Mitarbeiter sind sicher mit den Produkten umgegangen, jeder musste sich damit auseinandersetzen und es hat gut funktioniert.
In diesem Jahr 2023 ist das nicht so erfolgt. Herr Sanftleben hat trotzdem einen Überblick in den Haushaltsrechnungen. Haushaltsüberschreitungen werden separat angeordnet.
 
Herr Gehrke befragt, ob es weitere Anfragen gibt. Das ist nicht der Fall. Es folgt die Beschlussfassung im TOP 11.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land hat die Ergebnisse der 2. Lesung des Haushaltes 2024 zur Kenntnis genommen.

 



nach oben
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12 · 39524 Schönhausen (Elbe) · Tel.: 039323 840-0 · amt@elbe-havel-land.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung