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öffentlich


Beschluss Festlegung des Wahltermins für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Schönhausen (Elbe)



Sachvortrag:

Herr Jürgen Mund legte mit Schreiben vom 15.11.2023 sein Ehrenamt als Bürgermeister der Gemeinde Schönhausen (Elbe) nieder. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuwahl vor Ablauf der regulären Amtszeit.
Nach § 96 Abs. 2 Satz 5 i.V.m. § 63 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens 6 Monate nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen.

Nach § 96 Abs. 2 KVG LSA i.V.m. § 63 Abs. 2 KVG LSA hat die Stellenausschreibung für die Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens am 120. Tag vor der Wahl zu erfolgen.

Unter Einhaltung der gesetzlich bestimmten Fristen schlägt die Verwaltung folgende Termine für die Wahl vor:

                        14. April 2024               Hauptwahl
                        28. April 2024               Stichwahl

Somit erfolgt die Hauptwahl innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
Die Übertragung der Wahlaufgaben nach § 10a KWG LSA auf den Verbandsgemeindebürgermeister bzw. auf den Verbandsgemeindewahlausschuss besteht gemäß § 8a weiterhin fort. 

Die Bekanntmachung der Stellenausschreibung hat unmittelbar nach Beschlussfassung, spätestens am 16.12.2023 zu erfolgen. Die Stellenausschreibung liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Herr Bleis informiert zum Sachverhalt und merkt an, dass seinerseits keine Kandidatur aus zeitlichen Gründen erfolgen wird.

Seitens der Ratsmitglieder gibt es keine Anfragen und Einwände.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönhausen (Elbe) beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung den Wahltermin für die Wahl zum Bürgermeister auf Sonntag, den 14. April 2024 festzulegen. Der Termin für eine mögliche Stichwahl wird auf Sonntag, den 28. April 2024 festgelegt. Die Wahlzeit ist jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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