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öffentlich


Satzung der Gemeinde Klietz über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Klietz hat am 21.07.2021 die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Klietz als Konsolidierungsmaßnahme beschlossen. Um alle Zweitwohnungssatzungen der Gemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land anzugleichen, wurde eine neue Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer erarbeitet. Da es sich um eine neue Zweitwohnungssteuersatzung handelt, können die Änderungen zwischen der alten und der neuen Satzung nicht explizit farblich gekennzeichnet werden.
 
Herr Sanftleben berichtet, dass die Gemeinde durch die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer ca. 8000,00 € eingenommen hat. Die RM haben keine Fragen zur BV.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Klietz beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die Satzung über die Zweitwohnungsteuer der Gemeinde Klietz.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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