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öffentlich


Festlegung der Erfrischungsgelder für Wahlehrenämter bei Kommunalwahlen



Sachvortrag:
Bisher war die Höhe der Mindestsätze für Erfrischungsgelder, als Ersatz des Aufwandes der Inhaber von Wahlehrenämtern, in der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) festgeschrieben. Diese betrugen für alle Kommunalwahlen bisher
 
-       16,00 EURO für die Beisitzer der Wahlausschüsse je Sitzung,
-       16,00 EURO für die Mitglieder der Wahlvorstände für den Tag der Wahl.
Durch die letzte Änderung der KWO LSA vom 23.09.2023 entfällt diese Regelung, wonach die Höhe der Entschädigung individuell festzusetzen ist.
Alle Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land haben nach § 10a Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Verbandsgemeindebürgermeister sowie die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf den Verbandsgemeindewahlausschuss übertragen. Demnach ist die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Wahlausschusses vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land festzulegen. Der Gemeinderat hat demzufolge nur unmittelbaren Einfluss auf die Festsetzung der Entschädigung für den Wahlvorstand / die Wahlvorstände.
Bei der Festsetzung der Entschädigung wird eine Annäherung an die in der Bundeswahlordnung (BWO) festgesetzten Mindestsätze empfohlen, um das Wahlehrenamt attraktiver zu gestalten. Die festgesetzte Entschädigung nach BWO beträgt derzeit
 
-       35,00 EURO für die Vorsitzenden der Wahlvorstände je Wahltag,
-       25,00 EURO für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände je Wahltag.
Herr Zielesniak merkt an, dass wir in der HH-Konsolidierung sind und würde die Gelder nicht erhöhen, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Herr Lemme merkt an, dass er es begrüßen würde, wenn ein Abendessen gereicht werden würde. Somit würdigt man dieses Amt. Herr Sanftleben informiert daraufhin, dass für ein Essen keine Gelder zur Verfügung gestellt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Klietz beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die Entschädigungen für Inhaber der Wahlehrenämter für Kommunalwahlen wie folgt festzusetzen:
 
-       35,00 EURO für die Vorsitzenden der Wahlvorstände je Wahltag,
 
-       25,00 EURO für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände je Wahltag.   

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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