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öffentlich


Beschluss des Haushaltskonsoliderungskonzept ab dem Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:
 
Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen. Er ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Höhe der Aufwendungen mindestens erreichen. Satz 1 gilt als erfüllt, wenn ein Fehlbetrag in Planung und Rechnung durch die Inanspruchnahme von Rücklagen gedeckt werden kann. (§ 98 Abs. 3 KVG)
Die Gemeinde Klietz kann in dem Haushaltsjahr 2024 keinen Haushaltsausgleich erreichen, die Haushaltssatzung weist ebenso wie die mittelfristige Ergebnisplanung einen Fehlbedarf im Ergebnisplan aus. In Folge dessen ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. (vgl. § 100 Abs. 3; Satz 1 KVG)
Das Haushaltskonsolidierungskonzept orientiert sich an der Struktur des doppischen Haushaltes der Gemeinde Klietz, es berücksichtigt die Anpassung der Haushaltsansätze an die bislang bekannt gewordenen bzw. zu erwartenden Veränderungen.
 
Herr Sanftleben berichtet, dass die freiwilligen Leistungen einen Anteil von 6,8 % ausmachen. Angedacht wären 5 %. Er sieht als kritischen Punkt das Heizhaus der Gemeinde an. Eine Erhöhung der Entgelte würde aber die Bürger zusätzlich belasten. Herr Seidel regt an, über eine Bettensteuer nachzudenken, sie wird bereits in einigen Gemeinden angewendet. Herr Meiering bittet die Fraktion der Wählergemeinschaft Fakten dafür einzuholen. Herr Sanftleben schlägt vor, diesen Ansatz im HH-Konsolidierungsbeschluss mit aufzunehmen. Der BM lässt nun darüber abstimmen. Das Ergebnis lautet: 8 x Ja-Stimmen, 3 x Nein-Stimmen. Dieser Zusatz wird im Beschlusstext mit eingearbeitet. Im Anschluss wird über die HH-Konsolidierung abgestimmt.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Klietz beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung das in der Anlage befindliche Haushaltskonsolidierungskonzept.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 


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