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öffentlich


1. Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt


Gremium:
Verbandsgemeinderat
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/311
Typ:
beschließend

Sachvortrag:
 
Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der öffentlichen Stellen und Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz freigegeben.

Die Stellungnahme der Gemeinde ist bis zum 12. April 2024 abzugeben.

Hinweis zu Punkt 2. Raumstruktur / 2.5.3 Grundzentren:
Grundzentren werden nicht im Landesentwicklungsplan, sondern in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegt (siehe Punkt Z 2.5.3-2 Festlegung von Grundzentren). Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sollen zukünftig dem Mittelbereich des Oberzentrums Hansestadt Stendal angehören. Der Mittelbereich ist der Verflechtungsbereich eines Mittelzentrums. Er wird jedem Mittel- und Oberzentrum zur Deckung des gehobenen periodischen Bedarfs zugeordnet. Eine Zusammenfassung zu diesem Punkt sowie aller weiteren wichtigen Punkte, ist der Anlage "Zusammenfassung LEP" zu entnehmen.
 

 
Deckungsvermerk Kämmerei:
Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt       [   ] Ja  [   ] Nein
 
Deckung ist wie folgt möglich:
 
 
gez. Sanftleben
                                   
Unterschrift
 
 
Keine finanziellen Auswirkungen.

Beschlussvorschlag:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung:
Gegen den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt hat die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land folgende Einwände und Forderungen:
Zu 2. Raumstruktur
Zu Z 2.5.1-2 Oberzentren
Die Hansestadt Stendal erfüllt bereits alle für die Daseinsvorsorge notwendigen Funktionen eines Oberzentrums und deckt damit den Bedarf im Norden Sachsen-Anhalts großflächig ab. Sowohl der Landkreis Stendal als auch der Landkreis Salzwedel werden durch die Hansestadt Stendal mit hochqualifizierten und spezialisierten Dienstleistungen und Waren des höheren Bedarfs versorgt und garantiert gleichwertige Lebensverhältnisse in einem Einzugsbereich von 191 000 Einwohnenden. 
 
Die Hansestadt Stendal als Oberzentrum stärkt langfristig die Entwicklung der gesamten Altmark und steigert die Attraktivität für Industrie- und Gewerbe in der Region. Mit den ausgewiesenen landesbedeutsamen Industrie- und Gewerbegebieten, sowie der kommenden BAB 14 ist die Hansestadt bereits das starke Zentrum im Norden Sachsen-Anhalts zwischen Magdeburg, Wolfsburg und Berlin und baut diesen Status in den kommenden Jahren weiter aus.
 
Das Theater der Altmark sowie die Museenlandschaft und der Tiergarten sind über den Einzugsbereich hinaus ein touristischer Magnet. Mit dem Standort der Hochschule Magdeburg-Stendal besitzen die Einrichtungen über die Landesgrenzen hinaus Bekanntheit. Sie sind ein Anker für die touristische und wissenschaftliche Entwicklung der Region.
 
Die durch das Land in Auftrag gegebene Studie zum Zentrale-Orte-System aus dem Jahr 2020 sieht eine Notwendigkeit, Stendal als weiteres Oberzentrum auszuweisen. Dabei wird Stendal die entsprechende Entwicklungsfähigkeit sowie die Tragfähigkeit oberzentraler Einrichtungen attestiert. Die Hansestadt ist aus Gründen der Erreichbarkeit zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Oberzentrum raumordnerisch erforderlich.
 
Zu Z 2.5-2 Festlegung der Zentralen Orte und Verflechtungsbereiche
Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt soll die Hansestadt Havelberg ihre Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums verlieren / aberkannt werden.
 
Für den nördlichen Bereich des Landkreises Stendal soll nur die Hansestadt Osterburg die Funktion als Mittelzentrum behalten. Zwischen den Orten Osterburg und Havelberg verläuft die Elbe, die sowohl während der Nachtzeiten als auch bei höheren Wasserständen nicht durch den bestehenden Fährbetrieb in Sandau bzw. Werben überquert werden kann. Die nächsten Elbebrücken befinden sich in Tangermünde sowie in Wittenberge.
Der gesamte ostelbische Raum des Landkreises Stendal verfügt somit über kein ausgewiesenes Mittelzentrum.
 
Die Hansestadt Havelberg erfüllt nach unserer Auffassung weiterhin die Funktion eines Grundzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums, da in ihm alle wichtigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge angesiedelt sind. Dazu gehören unter anderem ein zentraler Schulstandort, vom Grundschul- bis zum Gymnasialbereich, eine Förderschule, drei große Alten- und Pflegeeinrichtungen und ein zentraler Notfall- und Rettungsdienst.
Von besonderer Bedeutung ist zudem die Stationierung von etwa 1.150 Soldaten in der Elb-Havel-Kaserne sowie die dazugehörigen Truppenübungsplätze in Klietz und Nitzow. Am Standort können zudem weitere 200 Rekruten ausgebildet werden.
 
Wir weisen daher auf die besondere Lage der Hansestadt Havelberg im ländlichen Raum hin. Die Hansestadt Havelberg grenzt mit Ihren Ortsteilen direkt an die Landesgrenze zu Brandenburg. Neben den umliegenden Gemeinden im Landkreis Stendal, weist Havelberg auch für die angrenzenden brandenburgischen Gemeinden eine wichtige Versorgungsfunktion auf. Die Entfernung vom Stadtzentrum in jede nächstgelegene Stadt beträgt mindestens 40 Kilometer. Einzelne Ortsteile der Hansestadt müssen weitaus längere Wege in das nächst gelegene Mittel- bzw. Oberzentrum in Kauf nehmen.
 
Aufgrund der oben genannten Fakten und Besonderheiten der Region und unter Berücksichtigung der herausgehobenen zentralörtlichen Funktion der Hansestadt Havelberg fordern wir, dass von einer beabsichtigten Strukturveränderung abgesehen wird.
 
Verliert die Hansestadt Havelberg ihre Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums, wird der nordöstliche Bereich des Landkreises Stendal zu einer abgehängten Region, bei der der Eindruck entsteht, dass diese Region zur Bereitstellung für Erneuerbare Energien, Naturschutz und Retentionsräume für Hochwasserschutz entvölkert werden soll.
Die Entscheidung steht zudem im Widerspruch zu den Bemühungen, den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt zu stärken und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
 
Zu Z 2.5.3-2 Festlegung von Grundzentren
"Die Grundzentren sind in den regionalen Entwicklungsplänen unter Zugrundelegung der Kriterien in Abbildung 2 festzulegen."
In dünn besiedelten Räumen soll von den Kriterien abgewichen werden können, wenn Erreichbarkeit und Tragfähigkeit nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.
 
 
Zu 5. Wirtschaft und Infrastruktur
Zu G 5.2-3 Erholungsnutzung
Der Ausbau von aktivtouristischen Infrastrukturen soll in diesen Gebieten weiterhin unterstützt werden. Hierbei soll ein Hauptaugenmerk auf die überregionalen Rad- und Wanderwege und auf deren Ausstattung (begleitende Infrastruktur) gelegt werden.
 
Die regionalen Rad- und Wanderwege sollen im Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt mitberücksichtigt werden.
 
Zu G 5.2-7 Rad-, Wander- und Reitwege
Die große Bedeutung, der Ausbau und die qualitative Aufwertung der Rad-, Wander- und Reitwege wird im Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt dargestellt. Die Pflege und Reparatur der bestehenden Infrastruktur sollte zudem unterstützt werden.

Zu 6. Energieversorgung
Zu G 6.2.1-6 Wind im Wald
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG), ist die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig.
 
Wir fordern daher einen generellen Ausschluss von Wäldern für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Ein intakter Wald leistet den besten Beitrag zum Klimaschutz. Es sollten deshalb keine Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen gerodet werden.
Zu 7. Freiraumstruktur und Ressourcen
Zu Z 7.1.3-2 Vorranggebiete Wassergewinnung
Wir fordern die Berücksichtigung des Trinkwasserschutzgebietes in der Klietzer Heide als Vorranggebiet für die Wassergewinnung.

Stellungnahmen der Mitgliedsgemeinden:
Gemeinde Schönhausen (Elbe): Der Gemeinderat hat folgende Einwände:
 
Zu Z 2.5.3-2 Festlegung von Grundzentren
In dünn besiedelten Räumen soll von den Kriterien abgewichen werden können, wenn Erreichbarkeit und Tragfähigkeit nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.
Zu G 5.2-7 Rad-, Wander- und Reitwege
Die große Bedeutung, der Ausbau und die qualitative Aufwertung der Rad-, Wander- und Reitwege wird im Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt dargestellt. Die Pflege und Reparatur der bestehenden Infrastruktur sollte zudem unterstützt werden, aufgrund der überregionalen Strahlkraft als Geburtsort von Otto von Bismarck. Der Pflege und Reparatur der bestehenden Infrastruktur sollte zudem noch mehr Augenmerk verliehen werden.
Zu 6.2.1 Windenergie:
Generelles Verbot von Windkraftanlagen in Flussauen.
 
Gemeinde Klietz: Der Gemeinderat hat folgende Einwände:
 
Zu Z 5.3.1-4 Erreichbarkeit und Anbindung
Brückenbau über die Elbe bei Havelberg.
 
Festhalten an der "Hosenträger-Variante" nach Seehausen.
 
Bahnhof Schönhausen zum Regionalbahnhof erweitern.
 
Gemeinde Kamern: Der Gemeinderat hat folgende Einwände:
 
Zu G 5.2-7 Rad-, Wander- und Reitwege
Gemeinde fordert den straßenbegleitenden Lückenschluss eines Radweges zwischen Rehberg und Hohenkamern sowie zwischen Rehberg und Molkenberg, anbindend an den Havelradweg.
 
Gemeinde Schollene: Der Gemeinderat hat folgende Einwände:
 
Zu Z 5.3.4-2 Fähren
Einstufung der Fähre Arneburg als landesbedeutsam.
 
Zu G 6.2.2-1 Ausbau der Solarenergie in Gemeinden
Keine Begrenzung der Gemeindefläche für die Errichtung von Freiflächensolaranlagen.
 
Zu 6.3 Leitungsnetze
Flächendeckender Breitbandausbau.
 
Zu Z 7.1.5-1 Vorranggebiete für militärische Nutzung
Keine Erweiterung des Truppenübungsplatzes Klietz.
 
 
Gemeinde Wust-Fischbeck:
Keine Hinweise bzw. Ergänzungen.
Stadt Sandau (Elbe): Der Gemeinderat hat folgende Einwände:
 
Zu 6.2.1 Windenergie
Ausschluss von Windenergieanlagen in Flussauen.
 
 
Weitere Hinweise, Ergänzungen oder Forderungen:
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Tel.: 039323 840-0
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