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öffentlich


Beschluss über die Weitergabe einer Spende nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land


Gremium:
Verbandsgemeinderat
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/448
Typ:
beschließend

Sachvortrag:
 
In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 ereignete sich im Ahrtal durch starken Regen ein Hochwasser, welches zu enormen Schäden an der Infrastruktur und an Privateigentum führte.
In diesem Zusammenhang rief die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zu Spenden zur Beseitigung der Schäden dieser Hochwasserkatastrophe auf.
 
Es wurde auf das Konto der Verbandsgemeinde ein Betrag in Höhe von 3.450,00 EUR durch die Spender eingezahlt.
 
Entsprechend dem Protokoll der Verbandsgemeinderatssitzung vom 18.05.2022 wurde dieser Betrag an die Aktion "Deutschland hilft" weitergeleitet.
 
Es muss jedoch ein entsprechender Beschluss entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land erfolgen.

 
Deckungsvermerk Kämmerei:
Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt       [   ] Ja  [   ] Nein
 
Deckung ist wie folgt möglich:
 
Die Weiterleitung der Spende belastet den Haushalt der Verbandsgemeinde nicht, da es sich nur um verwahrte Gelder handelt.
 
 
gez. Sanftleben
                                   
Unterschrift
 
 

Beschlussvorschlag:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt auf seiner heutigen ordnungsgemäß geladenen Sitzung die bisher erhaltenen Spenden zur Beseitigung der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal in Höhe von 3.450,00 EUR an die Aktion "Deutschland hilft" weiterzuleiten.
Die Zustimmung des Verbandsgemeinderates ist auf Grundlage § 4 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land vom 14.08.2019, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land vom 14.02.2024 notwendig.

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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