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öffentlich


1. Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt



Sachvortrag:
 
Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der öffentlichen Stellen und Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz freigegeben.

Die Stellungnahme der Gemeinde ist bis zum 12. April 2024 abzugeben.

Hinweis zu Punkt 2. Raumstruktur / 2.5.3 Grundzentren:
Grundzentren werden nicht im Landesentwicklungsplan, sondern in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegt (siehe Punkt Z 2.5.3-2 Festlegung von Grundzentren). Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sollen zukünftig dem Mittelbereich des Oberzentrums Hansestadt Stendal angehören. Der Mittelbereich ist der Verflechtungsbereich eines Mittelzentrums. Er wird jedem Mittel- und Oberzentrum zur Deckung des gehobenen periodischen Bedarfs zugeordnet. Eine Zusammenfassung zu diesem Punkt sowie aller weiteren wichtigen Punkte, ist der Anlage "Zusammenfassung LEP" zu entnehmen.

Stadtrat P. Busse bittet darum in der Stellungnahme auch aufzunehmen, dass in den Flussauen keine Windenergieanlagen gebaut werden sollen.

Beschluss:
 
Der Stadtrat der Stadt Sandau (Elbe) beschließt in seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung:

Gegen den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt hat die Stadt Sandau (Elbe) folgende Einwände und Forderungen:

Zu 2. Raumstruktur
Z 2.5-2 Festlegung der Zentralen Orte und Verflechtungsbereiche
Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt soll die Hansestadt Havelberg seine Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums verlieren / aberkannt werden.
 
Für den nördlichen Bereich des Landkreises Stendal soll nur die Hansestadt Osterburg die Funktion als Mittelzentrum behalten. Zwischen den Orten Osterburg und Havelberg verläuft die Elbe, die sowohl während der Nachtzeiten als auch bei höheren Wasserständen nicht durch den bestehenden Fährbetrieb in Sandau bzw. Werben überquert werden kann. Die nächsten Elbebrücken befinden sich in Tangermünde sowie in Wittenberge.
 
Die Hansestadt Havelberg erfüllt nach unserer Auffassung weiterhin die Funktion eines Grundzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums, da in ihm alle wichtigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge angesiedelt sind. Dazu gehören unter anderem ein zentraler Schulstandort, vom Grundschul- bis zum Gymnasialbereich, eine Förderschule, drei große Alten- und Pflegeeinrichtungen und ein zentraler Notfall- und Rettungsdienst.
Von besonderer Bedeutung ist zudem die Stationierung von etwa 1.150 Soldaten in der Elb-Havel-Kaserne sowie die dazugehörigen Truppenübungsplätze in Klietz und Nitzow. Am Standort können zudem weitere 200 Rekruten ausgebildet werden.
 
Wir weisen daher auf die besondere Lage der Hansestadt Havelberg im ländlichen Raum hin. Die Hansestadt Havelberg grenzt mit Ihren Ortsteilen direkt an die Landesgrenze zu Brandenburg. Neben den umliegenden Gemeinden im Landkreis Stendal, weist Havelberg auch für die angrenzenden brandenburgischen Gemeinden eine wichtige Versorgungsfunktion auf. Die Entfernung vom Stadtzentrum in jede nächstgelegene Stadt beträgt mindestens 40 Kilometer. Einzelne Ortsteile der Hansestadt müssen weitaus längere Wege in das nächst gelegene Mittel- bzw. Oberzentrum in Kauf nehmen.
 
Aufgrund der oben genannten Fakten und Besonderheiten der Region und unter Berücksichtigung der herausgehobenen zentralörtlichen Funktion der Hansestadt Havelberg fordern wir, dass von einer beabsichtigten Strukturveränderung abgesehen wird.
 
Verliert die Hansestadt Havelberg seine Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums, wird der nordöstliche Bereich des Landkreises Stendal zu einer abgehängten Region, bei der der Eindruck entsteht, dass diese Region zur Bereitstellung für Erneuerbare Energien, Naturschutz und Retentionsräume für Hochwasserschutz entvölkert werden soll.
 
 
Zu 5. Wirtschaft und Infrastruktur
G 5.2-3 Erholungsnutzung
Der Ausbau von aktivtouristischen Infrastrukturen soll in diesen Gebieten weiterhin unterstützt werden. Hierbei soll ein Hauptaugenmerk auf die überregionalen Rad- und Wanderwege und auf deren Ausstattung (begleitende Infrastruktur) gelegt werden.
 
Die regionalen Rad- und Wanderwege sollen im Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt mitberücksichtigt werden.
 
G 5.2-7 Rad-, Wander- und Reitwege
Die große Bedeutung, der Ausbau und die qualitative Aufwertung der Rad-, Wander- und Reitwege wird im Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt dargestellt. Die Pflege und Reparatur der bestehenden Infrastruktur sollte zudem unterstützt werden.

Zu 6. Energieversorgung
G 6.2.1-6 Wind im Wald
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG), ist die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig.
 
Wir fordern daher einen generellen Ausschluss von Wäldern für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Ein intakter Wald leistet den besten Beitrag zum Klimaschutz. Es sollten deshalb keine Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen gerodet werden.
Zu 7. Freiraumstruktur und Ressourcen
Z 7.1.3-2 Vorranggebiete Wassergewinnung
Wir fordern die Berücksichtigung des Trinkwasserschutzgebietes in der Klietzer Heide als Vorranggebiet für die Wassergewinnung.
 
 
Weitere Hinweise, Ergänzungen oder Forderungen:

Der Stadtrat Sandau fordert, dass keine Windenergieanlagen in den Flussauen errichtet werden.

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Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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