Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters der Gemeinde Schollene


Gremium:
Gemeinderat Schollene
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/505
Typ:
Mitteilungsvorlage

Sachvortrag:
 
Gemäß § 96 Abs.3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ernennt, vereidigt und verpflichtet der an Jahren älteste Gemeinderat, Herr Wilfried Schöning, den ehrenamtlichen Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates.

1.     Ernennung
Das an Jahren älteste Mitglied des Gemeinderates verliest den Inhalt der beiliegenden Ernennungsurkunde und übergibt dem Bürgermeister, Herrn Jörg Wartke diese Urkunde.
 
 
2.     Vereidigung und Verpflichtung
Das an Jahren älteste Mitglied des Gemeinderates spricht den beiliegenden Diensteid des Bürgermeisters laut vor und der Bürgermeister, Herr Jörg Wartke wiederholt diesen Wortlaut.
 
Der ehrenamtliche Bürgermeister wird darüber hinaus gemäß § 96 Abs. 3 KVG LSA auf die ihm nach §§ 32, 33 und 34 KVG LSA obliegenden Pflichten hingewiesen.
 
Die Vereidigung und Verpflichtung werden dokumentiert.
 

 
Deckungsvermerk Kämmerei:
Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt       [   ] Ja  [   ] Nein
 
Deckung ist wie folgt möglich: keine finanziellen Auswirkungen
 
 
gez. Sanftleben
                                   
Unterschrift
 
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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