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öffentlich


Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister am 24.03.2024 gemäß § 51 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)


Gremium:
Gemeinderat Schollene
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/503
Typ:
beschließend

Sachvortrag:
 
Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 3 KGW LSA hat die bestehende Vertretung über die Gültigkeit einer während ihrer Wahlperiode stattfindenden Bürgermeisterwahl zu entscheiden.
Der Verbandsgemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2024 das endgültige Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt, dass Herr Jörg Wartke zum Bürgermeister der Gemeinde Schollene gewählt wurde. Die Amtszeit beträgt 7 Jahre.
Nach § 50 KWG LSA beträgt die Wahleinspruchsfrist zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgte am 09.04.2024. Gemäß § 187 Abs. 1 i.V.m. § 188 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begann die Wahleinspruchsfrist am 10.04.2024 und endete am 23.04.2024. Während dieser Zeit wurden folgende Einwendungen erhoben:
 
                                                                                                                                             
                                                                                                                                             
                                                                                                                                             
                                                                                                                                               .
 

 
Deckungsvermerk Kämmerei:
Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt       [   ] Ja  [   ] Nein
 
Deckung ist wie folgt möglich: keine finanziellen Auswirkungen
 
 
gez. Sanftleben
                                   
Unterschrift
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Schollene beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Schollene vom 24.03.2024 für gültig zu erklären.
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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