Gremium: | |
Status: | |
Nummer: | |
Typ: | |
Gemäß § 96 Abs.3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ernennt, vereidigt und verpflichtet der an Jahren älteste Gemeinderat, Herr Wilfried Schöning, den ehrenamtlichen Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates.
1. Ernennung
Das an Jahren älteste Mitglied des Gemeinderates verliest den Inhalt der beiliegenden Ernennungsurkunde und übergibt dem Bürgermeister, Herrn Jörg Wartke diese Urkunde.
2. Vereidigung und Verpflichtung
Das an Jahren älteste Mitglied des Gemeinderates spricht den beiliegenden Diensteid des Bürgermeisters laut vor und der Bürgermeister, Herr Jörg Wartke wiederholt diesen Wortlaut.
Der ehrenamtliche Bürgermeister wird darüber hinaus gemäß § 96 Abs. 3 KVG LSA auf die ihm nach §§ 32, 33 und 34 KVG LSA obliegenden Pflichten hingewiesen.
Die Vereidigung und Verpflichtung werden dokumentiert.
Deckungsvermerk Kämmerei: Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [ ] Ja [ ] Nein Deckung ist wie folgt möglich: keine finanziellen Auswirkungen gez. Sanftleben Unterschrift |