Priorisierung der Förderanträge der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land im Rahmen der LEADER-Förderung


Gremium:
Verbandsgemeinderat
Status:
öffentlich
Nummer:
2024/625
Typ:
beschließend

Sachvortrag:
 
Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land hat bereits in 2022 Projektsteckbriefe zur Beteiligung am Ideenwettbewerb für LEADER/CLLD 2021 - 2027 im Gebiet von Uchte-Tanger-Elbe und Elb-Havel-Winkel für Maßnahmen zur Erweiterung/Ertüchtigung von Feuerwehrgerätehäusern eingereicht. Diese wurden nun durch das LEADER-Management nach den 10 in der LES (Lokalen Entwicklungsstrategie der Region Altmark - Elbe - Havel) festgelegten Mindestkriterien bewertet.
In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt (Richtlinie LEADER 2023 -2027) ist verankert, dass nach Abschnitt 2 (Entwicklung der Feuerwehrinfrastruktur), 4.2 für Maßnahmen nach 2.1 a bis d pro Antragsteller nur ein Vorhaben der Feuerwehrinfrastruktur gefördert werden kann. Weiterhin ist die Maximalförderung durch die LES für Feuerwehrinfrastruktur auf 500.000,00 € begrenzt, da ohnehin diese Förderung in der LAG (Lokale Arbeitsgruppe Altmark - Elbe - Havel e.V.) kontrovers diskutiert wurde.
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Erweiterung und sicherheitstechnische Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses FFW Klietz als Maßnahme zu favorisieren, weil der Bedarf uneingeschränkt vorhanden ist und der Anarbeitungsstand des Projektes sehr weit fortgeschritten ist. Es wird zeitnah die Baugenehmigung erwartet. Die Maßnahme als solches ist ebenfalls bereits im Haushaltsplan 2024 verankert.
 
Ein Auswahlkriterium (vgl. Anlage Bewertungsbogen Pkt. 7) besagt, dass die Finanzierung nachweislich gesichert sein muss. Im derzeitigen Haushalt der Verbandsgemeinde gibt es einen Sperrvermerk, dass die Maßnahme nur durchgeführt werden darf, wenn eine Förderung von 800.000,00 € beschieden wird. Die Maximalförderung gemäß LES beträgt jedoch nur 500.000,00 €, so dass sich der Eigenanteil auf 932.770,23 € beläuft. Die geplante Finanzierung der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:
Kosten gesamt brutto:   1.432.770,23 €
Fördermittel:                 500.00,00 €
Eigenmittel:                  932.770,23 €
 
Zum Nachweis der Finanzierung ist entsprechend ein Beschluss zu fassen. Die Berücksichtigung/Korrektur wird nach Haushaltsgenehmigung durch einen Nachtragshaushalt zu beschließen sein.

 
Beschlussvorschlag:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt in seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung, die Projektskizze für die Erweiterung und sicherheitstechnische Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses FFW Klietz als Maßnahme im Rahmen der Richtlinie LEADER 2023 - 2027 auszuwählen und beim LEADER-Management einzureichen. Die Finanzierung des Projektes wird mit 1.432.770,23 €, entsprechend des Haushaltsplanes 2024 beschlossen.
Im noch zu beschließenden Nachtragshaushalt wird der Eigenanteil zur Umsetzung der Maßnahme i. H. v. 932.770,23 € eingestellt.
Der Eigenanteil ist durch Darlehensaufnahme zu finanzieren. Der bisher bestehende Sperrvermerk wird dahingehend geändert, dass die Maßnahme nur unter Inanspruchnahme von mindestens 500.000 € Fördermittel durchgeführt wird.
Der Beschluss des Nachtragshaushaltes erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal.

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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