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öffentlich


Anfragen und Anregungen



Sachvortrag:
 
Herr Witt informiert, dass der Dammscher Heimatverein e. V. an die Gemeinde vor geraumer Zeit einen Antrag auf Baumpartnerschaft gestellt hat und möchte wissen, ob Baumpflege übernommen werden kann.
 
Herr Bleis erklärt, dass dies beim Ordnungsamt eingereicht wurde und dort zur Prüfung vorliegt.  
 
Herr Witt spricht an, dass Hinweise aus der grünen Liste unbedingt auf dem Prüfstand gestellt werden muss und Anfrage über die Abarbeitung bei der VerbGem erfolgen sollte.
 
Herr Witt merkt an, dass Herr Sanftleben die Friedhofsatzung schon im vergangenem Jahr prüfen und die Kalkulation dazu überarbeiten wollte.
 
Herr Witt möchte wissen, ob diesbezüglich schon Informationen eingegangen sind.
 
Herr Bleis antwortet, dass dies noch nicht erfolgt ist.
 
Herr Witt berichtet zum Flyer "der Schönhauser" und würde es begrüßen, wenn die Gemeinde oder VerbGem Informationen liefern könnten und sich daran beteiligen würden. Es gibt eine ganze Menge an Dinge, die vielleicht auch die Bevölkerung interessieren würden, welche in diesem Heft veröffentlicht werden können.
 
Herr Bleis merkt an, dass bisher zu diesem Heft keine Anfrage und Information in der Gemeinde eingegangen ist und möchte wissen ob dies jetzt eine Anfrage sein soll?
 
Herr Witt möchte in dieser Richtung die Anfrage an die Gemeinde stellen.
 
Herr Bleis meint, dass es kein Problem darstellen sollte, wenn es sich ausschließlich nur um Sachverhalte im öffentlichen Teil handelt.
 
Herr Witt möchte wissen, ob man Beschlüsse aus den nicht öffentlichen Teil, auch öffentlich machen kann?
 
Herr Bleis erklärt, dass dies in jeder Sitzung so gehandhabt wird. Diese wurden vorhin im TOP 6 verlesen.
 
Herr Witt meint, dass beim Kreistag gleich im Anschluss der aktuellen Sitzung die Beschlüsse veröffentlicht werden.
 
Frau Friedebold weist auf die Geschäftsordnung hin und merkt an, dass man sich bewusst für diesen Ablauf entschieden hat.
 
Herr Hackel fragt nach kurzer Erläuterung an, ob es seitens des Gemeinderates Einwände gibt, wenn der Förderverein Gutspark und Bismarckmuseum Schönhausen (Elbe) e.V. gemeinsam mit der Gemeinde eine Patenschaft für Bäume und Grünflächen, hauptsächlich für das Gut II übernimmt?
 
Herr Bauch möchte wissen, wie es sich bei solchen Arbeiten mit dem Versicherungssicherungsschutz verhält?
 
Herr Witt meint, dass der Förderverein einen Ehrenamtsvertrag mit den Vereinsmitgliedern machen sollte, sodass eine Versicherung gegeben ist. Wenn ein Ehrenamtsvertrag besteht, dann ist man über die Haftpflichtversicherung versichert.
 
Herr Witt schlägt vor, einen Aufruf an die Bürger zu starten, um noch mehr Ehrenamtliche für die Pflege des Ortes zu motivieren. 
 
Seitens des Gemeinderates gibt es keine weiteren Anregungen und Einwände und würde dies befürworten.
 
Herr Bauch spricht an, dass ein Bauhofmitarbeiter an der Dammstraße ganz allein Holz geschreddert hat und weist auf das Thema Arbeitsschutz hin.
 
Herr Hackel merkt an, dass Hohengöhren auch nur ein Bauhofmitarbeiter hat. Der Arbeitsschutz kann bei bestimmten Arbeiten mit nur einer Person einfach nicht gewährleistet werden.

 
 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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