zu TOP 03 zu TOP 05 TOP 04
öffentlich


Einwohnerfragestunde



Sachvortrag:
 
Es sind 3 Einwohner von Ferchels anwesend. Einwohnerin A spricht im Namen aller Ferchelser Bürger die defekte Straßenbeleuchtung an und verliest ein Schreiben, in dem die Wiederinbetriebnahme der Wegebeleuchtung gefordert wird. Das Schreiben liegt der Gemeinde bereits vor.
Herr Wartke informiert, dass der Gemeinde das Problem bekannt ist und dass auch an nach einer Lösung gesucht wird. Leider gestaltet sich die Problemlösung nicht einfach. Von den vier vorhandenen Adern ist nur noch eine betriebsbreit, d.h. einen elektrischen Stromkreis herzustellen ist nicht möglich. Es ist angedacht, eine Fehlersuche mit einem Messwagen durchzuführen. Sollte sich herausstellen, dass der Fehler durch die Schachtarbeiten von DNS-Net verursacht wurde, wird DNS-Net in Regress genommen. Sollte es sich um einen anderen Fehler handeln, muss erst Geld im HH eingestellt werden. Diese Kosten belaufen sich dann auf ca. 60.000€. Aber er weist daraufhin, dass erst der HH 2024 vorliegen und genehmigt sein muss, bevor diese Arbeiten durchgeführt werden können. Denn das Vorhalten einer Straßenbeleuchtung ist keine Pflichtaufgabe.
Einwohnerin B bemerkt, dass im hinteren Teil des Ortes das Straßenlicht schon länger nicht geht. Das im vorderen Teil ist 14 Tage vor Weihnachten ausgefallen. Dass es sich um keine Pflichtaufgabe handelt ist sicher so, aber bestimmte neuralgische Punkte, wie z.B. die Bushaltestellen, müssen beleuchtet werden.
Einwohnerin A führt an, dass es in Ferchels keinen Gehweg gibt, d.h. die Fußgänger müssen die Straße benutzen.
Herr U. Engel informiert, dass die Fehlersuche zeitnah durchgeführt wird. Diese Zusage liegt vom Elektriker vor.
Herr Gabel (Leiter Haupt- und Ordnungsamt) bestätigt, dass der Elektriker beauftragt wurde. Der Zeitpunkt der Messung kann nur nicht benannt werden, da das Gerät zur Fehlersuche ausgeliehen werden muss.
Sollte DNS-Net der Verursacher sein, fragt Herr Heinike, kann dann sofort eine Reparatur erfolgen und diese DNS-Net in Rechnung gestellt werden.
Dies bestätigt Herr Wartke.

 
 



nach oben
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12 · 39524 Schönhausen (Elbe) · Tel.: 039323 840-0 · amt@elbe-havel-land.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung