zu TOP 05 zu TOP 07 TOP 06
öffentlich


Einwohnerfragestunde



Sachvortrag:
 
Herr Heinike stellt fest, dass zahlreiche Einwohner anwesend sind. Er bittet um Anfragen der Einwohner.
 
Einwohner 1 informiert, dass er Mitglied des Kuratoriums der KiTa Spatzennest in Schönhausen ist. Die Einwohner sind anwesend, da der Beschluss zur Kaltverpflegung auf der Tagesordnung steht. Geplant ist, den Betrag von 1,30 €  auf 3,60 € zu erhöhen. Dies ist eine enorme Belastung für die Eltern, wenn das auf die Monate, Tage und auch die Anzahl der Kinder hochgerechnet wird. Die Eltern fragen an, wie der Betrag zustande kommt. Bewusst ist schon, dass auch die Energie- und Personalkosten angestiegen sind.
 
Herr Gabel antwortet, dass die Kosten der Kaltverpflegung, hier geht es um Frühstück, Vesper, Getränke sowie Obst und Gemüse, auf Seiten der VerbGem sind. Die VerbGem trägt derzeit einen großen Teil der Kosten mit, die seit Jahren gestiegen sind. Gegenwärtig reichen die Essengeldeinnahmen für die Speisen gerade so aus, um die Lebensmittel selbst zu beschaffen. Die VerbGem hatte in der Planung 66.000 € eingestellt. Tatsächlich sind jedoch im letzten Jahr insgesamt für über 72.000 € Lebensmittel angeschafft worden, die zum großen Teil auch durch das Essengeld wieder erwirtschaftet wurden. Jedoch gehören zu den Kosten, nicht nur die Lebensmittel, die den Kindern gereicht werden, sondern es sind auch Personal- und Betriebskosten etc. Diese sind derzeit bis heute nur durch die VerbGem getragen worden, obwohl die VerbGem dazu rechtlich nicht verpflichtet ist. Nach dem KiFöG ist die VerbGem als Träger von kommunalen Einrichtungen nur dazu verpflichtet, eine Mittagsverpflegung, die ein Caterer übernimmt, bereit zu stellen. Die Kosten sind auch im KiFöG z.B. für Lebensmittel, Beschaffung, Sport etc. enthalten. Diese liegen lt. KiFöG bei den Eltern und sollen nunmehr zum 01.04.2024 weitergereicht werden.
In der ersten Kalkulation wurden nur die Personalkosten, neben den Kosten für die Lebensmittel, zusätzlich mit einkalkuliert,. Das waren in 2023 insgesamt 147.000 €, die nunmehr auf die Teilmahlzeiten Frühstück, Vesper, Getränke und Obst umgelegt werden. In Absprache mit dem Sozialausschuss sowie dem VerbGem-Rat erfolgte dies vorerst nur in Höhe von 75 %. Bei einer geplanten Essenteilnahme ab dem 01.04.2024 wurde würde dies runterkalkuliert werden bis Ende des Jahres. Das betrifft über 43.000  mal Frühstück, über 44.000 mal Vespermahlzeiten sowie 53.000 € Obst und Getränke an Portionen, die bereitzustellen sind.
 
Einwohner 1 teilt mit, dass die Kosten zukünftig dann auf 3,50 € erhöht wird.
 
Herr Gabel weist darauf hin, dass dies noch nie im Sozialausschuss und im VerbGem-Rat so beraten wurde. Der Betrag wäre 3,60 € wenn die Personalkosten zu 100 % umgelegt werden können.
 
Einwohner 1 stellt fest, dass die VerbGem sich dann auch zukünftig daran beteiligt, den Kindern, nach derzeitigem Stand, das Frühstück zu finanzieren.
 
Herr Gabel antwortet, dass es bisher so ist.
 
Einwohner 1 informiert, dass die Eltern sagen, es kommt zur Belastung. Viele Eltern haben auch Angst davor, sich diese Kosten nicht mehr leisten zu können und haben auch nicht die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten. Zum Mittag gibt es die Möglichkeit im Rahmen Bildung und Teilnahme Hilfe zu bekommen. Beim Frühstück sieht das anders aus.
Viele Eltern werden den Kindern Brotbüchsen mitgeben, da sie es nicht einsehen, für den vorgesehenen Betrag das Kind an der Frühstücksversorgung teilhaben zu lassen. Dies führt auch aktuell zum Unmut der Eltern. Wenn die Kinder dann nicht zum Frühstück kommen, haben die Kinder einen sozial schlechteren Einstieg, da das Frühstück eine wichtige Mahlzeit ist, um die Kinder in der KiTa zusammenzuführen. 
Die Frage der Eltern ist auch, ob es möglich ist, die Kosten in Etappen anzuheben.
 
Herr Heinike teilt zur etappenweisen Anhebung mit, dass beachtet werden muss, dass seit 2015 keine Erhöhung mehr erfolgt ist. Seit dieser Zeit hat die VerbGem die Kosten bezahlt. Die VerbGem hat im Vorfeld auch die Zahlen mit Havelberg verglichen, die ähnlich sind. Havelberg ist etwas günstiger, hier bezuschusst die Stadt etwas mehr als die VerbGem. Die Anpassung der VerbGem muss jedoch getätigt werden. Dazu wurde im Vorfeld auch mit den KiTa-Leitern und im Sozialausschuss gesprochen. Hier war es wichtig, eine gesunde Ernährung bereitzustellen, die Kinder sollten weniger Süßigkeiten essen. Die Kosten werden zu 75 % verteilt und 25 % werden noch bezuschusst. Hier gibt es jetzt einen Einschnitt, jedoch muss berücksichtigt werden, dass es in der Vergangenheit die Bezuschussung schon gab und die letzten 9 Jahre dahingehend nichts erfolgt ist.  Ähnlich ist es auch mit den Kostenbeiträgen für die KiTa-Einrichtungen. Nunmehr ist es an der Zeit, die Kosten zu erhöhen. Im Vorfeld kam auch schon die Frage, welche Alternative es gibt. Letztendlich gibt es keine Alternative.
 
Einwohner 2 hat zwei Kinder, die in die KiTa Schönhausen gehen. Es wird angefragt, warum werden die Eltern unter Zwang gestellt und müssen die Essensmahlzeiten bezahlen. Warum wird den Eltern nicht zur Wahl gestellt, so wie es früher war oder in anderen Gemeinden erfolgt, dass die Eltern die Brotbüchsen den Kindern zur Verpflegung mitgeben. Dafür sprechen sich 90 % der Eltern ganz klar aus, diese Wahl hatten die Eltern bisher nicht. Es wird angepasst, es wird von der KiTa untersagt Brotbüchsen mitzubringen und für gewisse Eltern gibt es Sonderregeln. Hier gibt es sehr viele Fragezeichen der Eltern. Die Eltern sind hintergangen worden. Bei den Eltern gibt es die Möglichkeit von sozial schwächeren Familien, die evtl. Zuschüsse beantragen müssen, weiterhin gibt es wohlverdienende Eltern, die dies scheinbar nicht stört und es gibt die normale Bevölkerung, die zwei Kinder in der KiTa haben. Hier ist die Rede von 6.000 € für Frühstück, Mittagessen, Vesper, alle Mahlzeiten, die bezahlt werden müssen, nur an Essensgeld für die KiTa. Das sind Unsummen. Hier gibt es die Wahl der Eltern, ob dem zugestimmt wird oder nicht. 90 % der Eltern wären hier ganz klar bei der Brotbüchse.
 
Herr Gabel informiert, die Wahl hat in der Tat bestanden. Jede Einrichtung unterliegt einer Konzeption. Diese Konzeption unterschreiben die Eltern auch mit ihrer Betreuungsvereinbarung, dass diese akzeptiert wird. Zur Konzeption in allen Einrichtungen wurde festgestellt, dass es dort Frühstück und Vesper gibt, was durch die VerbGem bereitgestellt wird. Das Elternkuratorium sollte der Konzeption zustimmen. Die Hälfte des Kuratoriums besteht immer aus Eltern. Das heißt, als die Konzeption aufgestellt wurde, wurden die Eltern mit einbezogen, um zu erfragen, wie soll es zukünftig in der Einrichtung weitergehen. Warum wurde sich dafür entschieden? Es ist davon ausgegangen worden, dass alle Kinder die gleiche Möglichkeit haben, das gleiche Essen zu sich zu nehmen. Das heißt, die Kinder sind nicht neidisch auf ein anderes Kind und es wird sehr viel Wert auf eine gesunde Ernährung gelegt. Hauptsächlich wird mit Vollkornbroten gearbeitet, mit ordentlichen Wurst-/Käseaufschnitten und anderen Aufschnitten. Eine weitere Sache ist, wenn es ab Mai in die warmen Monate geht, und die Brote morgens früh um 6.00 Uhr geschmiert wurden, dann waren diese nachmittags um 14.00 Uhr nicht mehr appetitlich. Dies betrifft auch die Hygiene. Darauf wurde damals auch Wert gesetzt und die Eltern haben gesagt, ja, wir wollen die Verpflegung frisch zubereitet in den Einrichtungen haben.  
 
Einwohner 2 fragt an, wann das gewesen ist. Dem jetzigen Elternkuratorium ist davon nichts bekannt, dass dazu eine Abstimmung oder eine Wahl war. Das muss dann ja schon in 2015 gewesen sein.
 
Herr Gabel teilt mit, dass dies schon vor 2015 war.
 
Einwohner 2 teilt mit, dass die jetzigen Eltern diese Möglichkeit nicht hatten und jetzt die Leittragenden sind.
 
Herr Gabel gibt zu bedenken, dass der Wunsch der Eltern aus der damaligen Zeit war, auch Personalentscheidungen in der VerbGem zu berücksichtigen. Es wurden 200 Personen für technische Kräfte in den Einrichtungen eingestellt, damit die Frühstück- und Vesperverpflegung etc. zubereitet werden kann. Und die Beschäftigen sind nunmehr da.
 
Einwohner 3 ist Vater einer Tochter, die in die Grundschule geht. Die Eltern haben eher das Problem, dass in der gesamten VerbGem die Gleichbehandlung doch unterschieden wird, wie, wo, was gemacht wird. Weiterhin werden für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Vereinbarungen getätigt, wie z.B. in Wust-Fischbeck. Dort gibt es keinen Zwang, Vesperabgabe zu haben, weil sich die Kinder selber verpflegen. Für ein Mittagessen, welches dort vor Ort gekocht wird, bezahlen die Eltern 2,00 € pro Tag. In Schönhausen ist der Betrag schon mehr als doppelt so hoch. Bisher gibt es keinen Zwang, das Mittagessen zu nehmen und trotzdem an der Hortverpflegung teilzunehmen.
Eine Aussage, die Einwohner 3 entgegengebracht wurde war, wir müssen darauf achten, dass die Kinder, die dann kein Mittag essen haben, wenigstens zum Kaffee oder zum Vesper etwas ordentliches zur Verpflegung bekommen.
Hier ist Einwohner 3 der Meinung, dass er nicht dafür verantwortlich ist, dass Kinder, die an keinem Mittagessen teilnehmen, sich dann am Nachmittag am Vesper sattessen können. Wenn dann die Belastung gesehen wird, Gelder rauszuschmeißen und für die Kinder sind die Gelder nicht da, ist das ein Problem. 
Einwohner 3 erinnert sich zur VerbGem-BM-Wahl auch daran, dass Frau Friedebold gesagt hat, evtl. das so genannte Brandenburger Modell zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gibt es mehr als genügend Bundesländer, die es auch vormachen, das KiTa-Gebühren durch die Gemeinden oder das Land getragen werden. Vielleicht ist es möglich, in diese Richtung zu gehen. Die Eltern haben erst eine Erhöhung von der Mittagsversorgung gehabt, jetzt kommt die Vesper-Versorgung hinzu. Und das bekommen die Eltern in einem kurzen Zeitraum mitgeteilt. Wenn dann die Eltern durch die Gemeinde eine Veränderung stattfinden lassen möchten, weil das Kind evtl. zwei Monate lang nicht betreut werden soll, ist das nicht möglich, da die sämtlichen Beiträge bezahlt werden müssen. Hier kann derjenige dann vor ¼ Jahr keine Veränderungen herbeiführen. Dieses Kräftemessen ist immer zweiseitig zu sehen. Die einen legen einen Termin vor, anstatt zu sagen, dass die Umsetzung z.B. erst ab Juni/Juli erfolgt. Aber nein, die Umsetzung erfolgt im Zwang schon in den nächsten 4 Wochen.
 
Frau Friedebold ist erstaunt, welche Worte ihr in den Mund gelegt werden, wie hier das Brandenburg Modell. Frau Friedebold weist darauf hin, dass der TOP 17 eine Beratung und ein Beschluss zur Petition zur Einführung beitragsfreier KiTa-Plätze im Land Sachsen-Anhalt ist. Die Verwaltung ist bemüht, hier auch für die Eltern zu kämpfen. Osterburg hat eine Petition geschrieben und die VerbGem hat nunmehr ebenfalls eine Petition erstellt und diese dem Rat vorgelegt, so dass mit der Petition nochmals zu beitragsfreien Kitaplätzen an das Land herangetreten werden kann. Herr Gabel hatte bereits erläutert, dass die 1,30 € unrealistisch sind. Im kommenden Jahr wird die VerbGem wahrscheinlich in Haushaltskonsolidierung sein. Die Mitgliedsgemeinden sind es schon. Die Verwaltung ist angehalten und verpflichtet, den Haushalt realistisch zu beobachten.
Die Konzeption ist nicht ohne Eltern unterschrieben und umgesetzt worden. Im letzten Jahr hat die Verwaltung den Auftrag vom VerbGem-Rat erhalten, diesbezüglich noch einmal zu verhandeln.  Das war im Januar der Fall. Auch hier waren Elternvertreter anwesend und das Ergebnis ist das, welches jetzt als Beschlussvorlage vorliegt.
 
Herr Heinike differenziert die beiden Themen noch einmal. Die Erhöhung der Kalkulation, die gerade ansteht, besagt, dass hier seit längerer Zeit keine Kostenerhöhungen erfolgt sind. Weiterhin sollte im nächsten Sozialausschuss nochmals besprochen werden, ob die Eltern bzgl. der Verpflegung eine Wahl haben oder nicht. Dies wäre sicherlich im Interesse aller Eltern. Es würden dann vorrangig erst einmal die Kuratoriumsvertreter eingeladen werden. Hier sollten sich die Vertreter im Vorfeld schon abstimmen, so dass dann ein Kuratoriumsvertreter den Sachverhalt vorträgt.
 
Einwohnerin 4 kommt aus Schönhausen (Elbe) und hat 2 Kinder in der KiTa Schönhausen. Es ist schade, dass seit 2015 zum Thema Preiserhöhung quasi geschlafen worden ist und die Eltern nunmehr "die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen" und ab April dann zahlen sollen. Dies ist mindestens eine Überlegung wert, keine straffe Preiserhöhung zu tätigen. Was auch bei den Eltern überhaupt nicht verständlich ist, warum bei einem Krippenkind, welches deutlich weniger isst und trinkt als ein 3-jähriges Kind, die Kosten genauso hoch sind, wie bei einem über 3-jährigen Kind. Dies regt Einwohnerin 4 nochmals zu Bedenken an, da dies nicht fair ist.
 
Einwohnerin 5 kommt aus Klietz, hat 2 Kinder, die in Klietz betreut werden. Es gibt zwei Anmerkungen. Ein Punkt ist das Miteinander und wie der Austausch mit den Eltern erfolgt. Hier wurde die Erfahrung gemacht, dass in 2022 ein Beschluss gefasst wurde, dass außerhalb der Geschwisterregelung des KiFöG jetzt Kinder, die nicht angemessen betreut werden und auch die kleineren Geschwister, die in der KiTa betreut werden sollen, dafür dann der Beitrag fällig ist. Der Beschluss ist 2022 erfolgt für 2023. Die Eltern wurden im Januar 2024 zum Kostenbescheid in Kenntnis gesetzt, dass 4 Tage später der Kostenbeitrag i.H.v. 160,00 € bezahlt sein muss. Auf eine Antwort wird noch gewartet. Die Eltern sind immer alle an einem lösungsorientieren Austausch interessiert. Sie müssen es nur wissen, dass sie auch planen und organisieren können. Der Appell ist, dass die Eltern früher mit einbezogen werden sollten, um mitdiskutieren zu können.
Der 2. Punkt ist die aktuelle Schulsituation. Die Volksstimme hat vor 2 Wochen einen Leserbrief von den Schönhauser Eltern über den Personalmangel an den Schulen eingebracht. Dies betrifft alle 3 Schulen in der VerbGem. Hier noch einmal den Appell, dass alle 3 Schuldstandtorte weiterhin beratschlagt werden müssten oder, ob dahingehend nochmals ein Umdenken stattfinden könnte, dass das Personal, welches Ü40 ist, in den Standorten zu entlasten. Die Qualität der Bildung wieder hoch zu heben und auch die Effekte, was die Kosten in der VerbGem betrifft, neu zu geben, wären die Wünsche.

 
 



nach oben
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12 · 39524 Schönhausen (Elbe) · Tel.: 039323 840-0 · amt@elbe-havel-land.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung