zu TOP 12 zu TOP 14 TOP 13
öffentlich


Verpflichtung des nachrückenden Verbandsgemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten durch den Vorsitzenden des Verbandsgemeinderates (Pflichtbelehrung)



Sachvortrag:

Nach der Feststellung über das Ausscheiden des Herrn Bodo Ladwig aus dem Verbandsgemeinderat wurde Frau Berbel Wischer, als Nachrückerin, über die mögliche Mandatsübernahme informiert. Frau Wischer lehnte diese ab.
Daraufhin wurde der dann folgende Nachrücker Herr Heiko Schulze benachrichtigt. Herr Schulze erklärte am 22.11.2023 die Mandatsübernahme. Er rückt auf den Sitz der Liste DIE LINKE nach.

Gemäß § 53 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) werden die Verbandsgemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet, nachrückende Verbandsgemeinderäte bei ihrem Eintritt. Die Verpflichtung wird von dem Vorsitzenden der Vertretung durchgeführt.
                 
Der Verbandsgemeinderatsvorsitzende Herr Wolfgang Gehrke bittet Herrn Heiko Schulze die nachfolgende Verpflichtungsformel nachzusprechen:

"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Verbandsgemeinde gewissenhaft
zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern."

Die ehrenamtlichen Verbandsgemeinderäte werden gem. § 30 Abs. 3 KVG LSA darüber hinaus auf die ihnen nach §§ 32, 33 KVG LSA obliegenden Pflichten und auf die Regelungen zur Haftung gemäß § 34 KVG LSA hingewiesen.
Ein Auszug aus dem KVG LSA - §§ 32, 33 und 34 - wird dem Verbandsgemeinderatsmitglied übergeben (siehe Anlage zu dieser Vorlage).  


Herr Heinike informiert zum Sachverhalt und bittet Herrn Schulze aufzustehen und die Verpflichtungsformel nachzusprechen.

Herr Schulze steht auf und spricht die Verpflichtungsformel nach.

Herr Heinike begrüßt Herrn Schulze nunmehr zur Mitarbeit im VerbGem-Rat. Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz vom 17.06.2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.04.2023 wird durch Herrn Schulze unterschrieben.

Ø  Ab dem folgenden TOP 14 sind nicht mehr 13 sondern 14 Ratsmitglieder beschlussfähig.

 
 



nach oben
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12 · 39524 Schönhausen (Elbe) · Tel.: 039323 840-0 · amt@elbe-havel-land.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung