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Beratung und Beschluss zur Annahme der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land



Sachvortrag:
 
In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land vom 14.08.2019, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land vom 01.12.2021, müssen in den §§ 4, 6 und 10 insoweit Änderungen herbeigeführt werden, da bei Personaleinstellungen teilweise Doppelzuständigkeiten gebildet wurden.
 
Der § 15 soll abgeändert werden, um (gesetzlich) erforderliche öffentliche Bekanntmachungen deutlich zu vereinfachen. So werden zum Beispiel mit der 2. Änderungssatzung die gesetzlich erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen für Kommunalwahlen nicht mehr im Amtsblatt des Landkreises und Bekanntmachungen zu Sitzungen der Verbandsgemeindegremien nicht mehr in Aushangkästen veröffentlicht werden müssen. Die Änderungen im § 15 erbringen eine deutliche Zeitersparnis und führen somit auch zu Kostenersparnissen.
 
Die 2. Änderungssatzung entspricht der Mustervorlage des SGSA; § 15 der Alternative 1 (Internetbekanntmachung).
 
Die 2. Änderungssatzung wurde im Vorfeld der Beratungs- und Beschlussfassung der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Würdigung vorgelegt.
 
 
Herr Gabel informiert zum Sachvortrag. Hier geht es hauptsächlich darum, dass am 09.06.2024 die Kommunalwahl stattfinden wird. Die VerbGem wird dann auch unter anderem mit den Terminketten sehr viel Arbeit haben, um die  öffentlichen Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen veröffentlichen zu können. Bezüglich der Bekanntmachungen in den Aushängekästen werden teilweise Unmöglichkeiten auf die Verwaltung hinzukommen. Daher wäre es vorteilhafter, diesbezüglich vereinfacht arbeiten zu können und die Bekanntmachungen auf der Homepage der VerbGem EHL einstellen zu können.
Gleichzeitig sollten mit der Art der Bekanntmachung auch die Aushänge für öffentliche Bekanntmachungen von Sitzungen der Gremien der VerbGem dann auch nur noch über die Homepage eingestellt werden. Derzeit werden ca. 30 Aushängekästen für jede Sitzung bedient. Das bedeutet jedes Mal enormen Personalaufwand, um den Aushang auch rechtzeitig auszuhängen.
Hauptsächlich geht es hier um die Erleichterung für öffentliche Bekanntmachungen auf der Homepage.
Diese Hauptsatzung ist nach dem Muster des Städte- und Gemeindebundes erstellt worden. Die Kommunalaufsicht hat der Änderungssatzung zugestimmt.
Wenn die vorliegende Änderungssatzung beschlossen wird, wird sie danach öffentlich im Amtsblatt des Landkreises Stendal bekanntgemacht. Wenn diese Veröffentlichung erfolgt ist, wird die 2. Änderungssatzung auf der Homepage der VerbGem bekannt gemacht.
 
Herr Witt sieht hier eine weitere Beschneidung, den Bürger mitzunehmen und zu informieren. Für die Wahlen ist die vorgesehene Handhabung gut möglich. Für die Bürger jedoch wird dann im Schaukasten nichts mehr veröffentlicht. Dem kann Herr Witt nicht zustimmen.
 
Herr Seidel erläutert, dass es in der VerbGem Elbe-Havel-Land einen großen Teil älterer Einwohner gibt, die nicht außen vorgelassen werden sollten. Es sollten zu mindestens in den Gemeinden, z.B. bei Ärztehäusern, dort wo ein Schaukasten steht, dann ein Aushang erfolgen. So haben auch diejenigen, die kein Handy oder auch kein Interesse haben, im Internet irgendetwas zu recherchieren, eine Chance. Das ist ein wichtiger Punkt, der beachtet werden sollte.
 
Herr Brandt teilt mit: wer dafür verantwortlich ist, dass die Aushänge termingerecht und im vollen Umfang in die Schaukästen gelangen, derjenige kann das nur begrüßen. Die Kommunen müssten das Doppelte bis Dreifache der Fläche an Schaukästen installieren, um alle Aushänge einzubringen. Fraglich ist, wie der Überblick dort von dem Bürger überhaupt bewältigt werden soll. Die Information ist jetzt schon absolut mangelhaft aus der technischen Möglichkeit heraus.
Sicherlich wird der eine oder andere, der dann hin und wieder am Schaukasten vorbei geht, die Information nicht mehr so im Umfang haben. Oder es wird eine Verkürzung eingestellt. Diesen Umfang, den die Kommunen derzeit in den Schaukästen bewältigen müssen, die eigentlich gesetzlich verpflichtend sind, können nicht mehr garantiert werden.
 
Herr Heinike informiert, dass zum Thema schon im Vorfeld dazu gesprochen wurde. Es könnte versucht werden für die VerbGem Elbe-Havel-Land einen QR-Code zu installieren, um die aktuellsten Informationen zu erreichen. Somit muss sich keiner selbständig durchwählen, sondern derjenige hat dann eine Hilfe.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung die Annahme der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, gemäß beiliegender Fassung.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
2
Enthaltungen:
2
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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