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öffentlich


Berufung Gemeindewahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024



Sachvortrag:
 
Am 09. Juni 2024 finden u.a. die Kommunalwahlen statt. Durch die fortbestehende Übertragung der Wahlaufgaben an die Verbandsgemeinde, ist nach § 10a Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) der Verbandsgemeindebürgermeister der Gemeindewahlleiter. Sein Stellvertreter ist der jeweilige Stellvertreter im Amt.
Da Hinderungsgründe vorliegen, bspw. die mögliche Kandidatur von Frau Steffi Friedebold um ein Mandat im Kreistag, können nach § 9 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) weder die Verbandsgemeindebürgermeisterin noch ihr Erster Stellvertreter Herr Ulf Wabbel als Gemeindewahlleiter fungieren. Demzufolge sind ein Gemeindewahlleiter und dessen Stellvertreter von der zuständigen Vertretung zu berufen. Durch die bestehende Übertragung der Wahlaufgaben an die Verbandsgemeinde, ist der Verbandsgemeinderat zuständig.

Nach § 9 Abs. 1 und 1a KWG LSA können Beschäftigte der Gemeinde zum Wahlleiter bzw. Stellvertreter berufen werden, auch wenn sie nicht in dem Wahlgebiet wohnen.

Die Verwaltung schlägt die Besetzung der beiden Funktionen wie folgt vor:


            Gemeindewahlleiter                   Herr Michael Sanftleben

            Stellv. Gemeindewahlleiter         Herr Ronny Gabel


Herr Heinike informiert zum Sachverhalt. Die Ratsmitglieder werden befragt, ob es Anfragen gibt. Das ist nicht der Fall, es folgt die Beschlussfassung/Abstimmung.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beruft auf seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung Herrn Michael Sanftleben zum Gemeindewahlleiter sowie Herrn Ronny Gabel zu dessen Stellvertreter. Die Berufung gilt ausschließlich im Rahmen der Durchführung der anstehenden (Kommunal)Wahlen am 09. Juni 2024.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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