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öffentlich


Beschluss Entgelte für die Kaltverpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der VerbGem Elbe-Havel-Land



Sachvortrag:
 
Die Haushaltslage in den kommenden Jahren zwingt die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land die Einnahmen- und Ausgabenseite insoweit zu überdenken, dass eine auskommende Finanzierung der Aufgaben gewährleistet ist.
 
Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, als Träger von Kindertageseinrichtungen (KiTa´s und Horte) ist gemäß § 5 Abs. 7 KiFöG LSA verpflichtet, auf Wunsch der Eltern die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung zu sichern; Frühstück und Vesper sind nicht inbegriffen. Die Pflicht wird dabei mit Vergabe einer Konzession an einen Essenanbieter erfüllt.
 
Gemäß § 13 Abs. 6 KiFöG LSA tragen die Eltern die Verpflegungskosten. Hierzu zählen die Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der angebotenen Speisen und Getränke.
 
Nach Begutachtung der Kosten für die Frühstücks- und Vesperverpflegung sowie der Kosten für Obst/Getränke wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass die Kosten hierfür nicht einmal ansatzweise an die Eltern weitergereicht werden.
Für das Haushaltsjahr 2023 entstanden Kosten für die Beschaffung der Lebensmittel in Höhe von 73.000,00 €; geplant wurden jedoch nur 66.200,00 €, welches mit dem enormen Anstieg der Lebensmittelpreise und einer nicht erwartbaren Teilnahme an den Teilmahlzeiten zu begründen ist. Die Mehrausgaben könne jedoch mit Hilfe von Mehreinnahmen für Essengelder, es werden ca. 78.000,00 € erwartet, ausgeglichen werden.
 
Jedoch finanziert die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land diese Teilmahlzeiten, zu der sie als Träger nicht verpflichtet ist, im großen Umfang noch die Bereitstellung von Personal, Betriebsmitteln sowie Material. Dabei veranschlagen die Personalkosten im Haushaltsjahr 2023 für Teilmahlzeiten Frühstück und Vesper sowie für Obst/Getränke in Höhe von 147.000,00 €; Kosten, die derzeit die Verbandsgemeinde ohne Verpflichtung allein trägt.
 
Um zumindest die gestiegenen Lebensmittelkosten sowie die Personalkosten finanziell aufzufangen, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der finanziellen Beiträge der Eltern vor.

Die Kalkulation der Verwaltung - bei einer Erhöhung ab dem 01.04.2024 und Einberechnung der Personalkosten zu 75% - hat folgende Entgelte für die Kaltverpflegung ergeben:
 
Frühstück  (40%)                      1,27 €   (zur Verwaltungsvereinfachung 1,25 €)
Vesper  (40%)                          1,23 €   (zur Verwaltungsvereinfachung 1,25 €)
Obst/Getränke  (20%)               0,52 €   (zur Verwaltungsvereinfachung 0,50 €)

Am 23.01.2024 fand eine gemeinsame Zusammenkunft aller KiTa-Leiter*innen, Gemeindeelternvertreter*innen, der Verwaltung und dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herr Heinike, statt.
Im Ergebnis der Zusammenkunft konnte festgestellt werden, dass die vorgesehene Verfahrensweise Zustimmung bei allen Beteiligten findet.
 
 
Herr Heinike informiert, dass zum Thema in der Einwohnerfragestunde bereits verschiedenes besprochen wurde. Die Ratsmitglieder werden befragt, ob es weitere Anfragen gibt.
 
Herr Witt ist der Meinung, dass mit der Diskussion in der Einwohnerfragestunde und mit dem vorliegenden Tagesordnungspunkt noch nicht alles geklärt ist. In 2015 wurde sich zum Thema verständigt und auch zum Verpflegungssatz auf 1,30 € geeinigt. Wenn am 21.01.2024 mit den Leiter*innen und der Verwaltung ein gemeinsames Gespräch stattgefunden hat, dann hätte auf jeden Fall das Elternkuratorium mit eingeladen werden sollen, da das Elternkuratorium ein Mitentscheidungsrecht hat. Herr Witt schlägt vor, das Elternkuratorium nochmals zu einem Gespräch einzuladen. Der VerbGem-Rat  steht nunmehr vor vollendeten Tatsachen.
 
Herr Heinike weist darauf hin, dass zum Thema erst mit den KiTa-Leiter*innen und danach noch einmal mit den Kuratorien gesprochen wurde.
 
Einwohnerin 6 teilt mit, dass diese Aussage korrigiert werden muss, da dies nicht das Kuratorium sondern die Gemeindeelternvertretung war.
 
Herr Heinike korrigiert dahingehend seine Aussage.
 
Herr Köhne bittet darum, den Anhang der Vorlage nochmals über den Beamer zu erklären, hier geht es hauptsächlich um die Planungszahlen ab dem 01.04.2024.
 
Frau Pfundt ist sehr verwundert über die vielen Fragen zum Thema, da im letzten Sozialausschuss über die Zahlen gesprochen wurde. Für Frau Pfundt ist klar, dass dies entsprechend weitergetragen wird und nicht gerade zur Freude beiträgt. Wenn man sieht, was alles an der VerbGem hängen bleibt, die Ratsmitglieder sind allen irgendwo Rechenschaft schuldig und müssen auch wirtschaftlich arbeiten. Das ist ein Punkt, wo ein Zugeständnis gemacht wird und die VerbGem keine Kosten verrechnet. Die 100 %, die es sein müssten, sind 75 %, die jetzt umgelegt werden. Frau Pfundt ist darüber verwundert, dass die Kommunikation nicht so erfolgt ist, wie es sein sollte.
 
Herr Heinike erklärt, dass der 2. Punkt nochmals gesondert besprochen wird. Es geht jetzt nur um die Kosten. Diese sind da und auch die Erhöhungen sind da gewesen. Aus Sicht der VerbGem steigen nicht nur die Lohnkosten, das ist allen bekannt. Die vorliegenden Kosten werden jetzt angepasst. Wenn seit 2015 nichts passiert ist, ist dies eigentlich zu Gunsten der Eltern gewesen, ansonsten hätte es schon eine Kostenerhöhung gegeben und im Haushalt wäre jährlich eine Mehrbelastung gewesen. 
 
Herr Gabel erläutert auf Nachfrage von Herrn Köhne nochmals die Planungszahlen (sh. Anlage der Vorlage). Im Sozialausschuss ist auch die linke Hälfte aufgezeigt worden. Die rechte Hälfte ist eine Aufstellung, die schon im VerbGem-Rat aufgezeigt wurde. Diese zeigt klar an, dass 2023 66.200 € an Lebensmittelkosten etc. geplant wurden. Tatsächlich gab es dann eine Kostenhöhe von 72.400 € sowie 147.000 € an Personalkosten für die Kaltverpflegung, das heißt, Frühstück, Vesper und Getränke. In Summe sind das 219.400 €, die durch die VerbGem bezahlt werden. Von diesen Kosten wurden durch die Eltern Essengelder am Ende eingenommen i.H.v. ca. 78.000 €. Das heißt, die Verwaltung hat die Kosten der Lebensmittel gerade so absichern können, obwohl die Höhe der Kosten höher waren als geplant. Die Verwaltung hat dann auf Grund der Lebensmittelbestellung mit Hilfe der KiTa- und Hortleitung  einen ungefähren Wert ausfindig machen können, dass 40 % den Lebensmittelkosten und auch der Zeit dem Frühstück zuzuordnen sind, sowie 40 % der Vesper und 20 % dem Obst und den Getränken.
Das heißt, die Gesamtkosten können den Einzelmahlzeiten zugerechnet werden Würde man die Personalkosten zu 100 % weitergeben, würde dies bei einer geplanten Essensteilnahme von 57.660 € mal Frühstück, ca. 60.000 € mal Vesper und über 70.000 € mal Obst und Getränkeportionen für das Jahr 2024 annehmen, wird das Kosten i.H.v. 1,52 € für Frühstück, 1,48 € für Vesper und 0,62 € für Obst und Getränke bedeuten. Das sind diese 3,60 €, die immer noch in Rede stehen, wenn die VerbGem die Personalkosten  zu 100 % weitergeben würde.
Nunmehr liegt jedoch der Auftrag vom Sozialausschuss vor, dass erst ab 01.04.2024 nur 75 % der Personalkosten weitergegeben werden. Die Berechnung ist auf der rechten Seite der Aufstellung zu finden.
Insgesamt muss die VerbGem jährliche Kosten (Anschaffung Lebensmittel und Personal) in 2024 i.H.v. 219.400 € stemmen. In die Kalkulation fließt jedoch nur die Zeit ab dem 01.04.2024 sowie 75 % der Personalkosten. Diese ergeben insgesamt ca. 137.000 €.
Durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass 40 % der Kosten dem Frühstück, 40 %  der Vesper und 20 % dem Obst/Getränke zuzurechnen sind. Die einzelnen Teilkosten (54.795,00 €,  54.795,00 € und 27.397,50 €) werden dann durch die Anzahl der jeweiligen prognostizierten Portionen geteilt, wonach dann die Kosten der einzelnen Teilmahlzeiten berechnet sind. Demnach betragen die Kosten für Frühstück 1,27 € (verwaltungsvereinfacht 1,25 €),für Vesper 1,23 € (verwaltungsvereinfacht 1,25 €) und für Obst/Getränke 0,52 € (verwaltungsvereinfacht 0,50 €).
 
Herr Köhne befragt Herrn Gabel nochmals zu den Frühstücks- und Vesperzahlen, die unten links stehen. Wie ist das zu verstehen. Das sind insgesamt über 190.000 €. Sind das Ausgaben an die Kinder?
 
Herr Gabel antwortet, das unten links die Anzahl der einzelnen geplanten Teilmahlzeiten in 2024 stehen.  Insgesamt sind das knapp 190.000 Portionen. Rechts daneben stehen die jeweiligen Portionenanzahlen ab 01.04.2024.
 
Herr Zielesniak bittet um Zurückstellung des TOP 18, da weiterhin Gesprächsbedarf besteht.
 
Herr Heinike fragt an, mit welchem Ziel die Zurückstellung erfolgen soll.
 
Herr Zielesniak antwortet, dass noch Gesprächsbedarf bezüglich der Selbstverpflegung besteht.
 
Herr Heinike teilt mit, dass es seinerseits zwei Themen betrifft. Zum einen war die Kommunikation gegenüber den Eltern schlecht, dieses Thema wird Herr Heinike in den Sozialausschuss mitnehmen. Das zweite Problem ist, dass die Eltern geäußert haben, sie haben keine Wahl, also, dass sie im Prinzip das Konzept in Frage stellen. So hat es Herr Heinike aus der Diskussion herausgehört.
Wenn der Beschluss nunmehr zurückgestellt wird, werden diese Sachen davon unabhängig. Der Beschluss hat nichts mit den beiden genannten Problemen zu tun.
 
Herr Brendel weist darauf hin, dass die Kaltverpflegung den Eltern zu teuer ist. Aus diesem Grund sind die Eltern anwesend und möchten richtig aufgeklärt werden. 
 
Herr Heinike informiert, dass die Räte im Prinzip auch schon im Haushalt indirekt etwas beschlossen haben.
 
Herr Brandt spricht an, dass sich der Preis wahrscheinlich nicht ändern wird. Wichtig ist, was soeben angesprochen wurde, nämlich das Thema nochmals im Kuratorium darzulegen, was sehr entscheidend ist, ob die Eltern verpflichtet sind, diese Angebote wahrzunehmen. Hier ist sicherlich der Gedanke des gesundheitlichen Aspekts oder der vernünftigen Ernährung  für die Kinder. Ansonsten müssen die Eltern mitteilen, dass ihr Kind nicht mehr an der Verpflegung teilnehmen wird und etwas anderes beikommt. Ob das schön und gewollt ist, muss im Kuratorium aktuell durchdiskutiert werden. Der beste Weg ist es wahrscheinlich nicht, den Preis zwangsmäßig  anzuheben. Wenn die Kosten in den letzten Jahren Stück für Stück angehoben worden wären, wäre derzeit der Sprung nicht so hoch. Sicherlich sind die Eltern auch in anderer Hinsicht stark belastet, das ist alles verständlich.
Jedoch ist der Preis durchkalkuliert und wird wahrscheinlich auch nicht geändert werden. Der Weg dorthin sollte jedoch noch einmal besprochen werden.
 
Herr Heinike weist nochmals darauf hin, dass der Preis sich auch durch die Gespräche nicht ändern wird. Hier geht es um die Kommunikation und das Konzept, welches noch einmal neu beleuchtet wird. Der Antrag wird jedoch von Herrn Heinike mitgenommen. Darüber kann eine Abstimmung erfolgen.
 
Herr Heinike befragt die Ratsmitglieder wer dafür ist, dass der Beschluss TOP 18 zurückgestellt wird.
 
Abstimmung:                4 Ja-Stimmen - 10 Nein-Stimmen - 0 Enthaltungen     
 
Somit wird der vorliegende Beschluss am heutigen Tag beschlossen.
 
Herr Peters äußert, dass durch Herrn Heinike ein Angebot gemacht wurde und zum Thema noch einmal im Sozialausschuss gesprochen wird. Der Elternbeirat sitzt zu 50 % in der KiTa. Wenn also in der KiTa festgelegt ist, die Mahlzeiten sind einzunehmen, dann kann das Konzept geändert werden. Hier muss aber der Elternbeirat erst an die KiTa treten, den Vorschlag einbringen und dann kann gegebenenfalls das Konzept geändert werden, wenn man selbst Frühstück mitbringen möchte und dies zulässig ist. Das ist der Werdegang dazu.
Bezüglich der Kommunikation am 23.01.2024 haben Herr Heinicke, die KiTa-Leitungen und die Gemeindeelternvertretung beraten. Hier sieht Herr Peters die Kommunikation, dass die Eltern, die Gemeindeelternvertreter und auch die KiTa-Leiter*innen dann auch "grünes Licht" haben. Dies hätte schon über einen Aushang ordentlich dargestellt werden können. Das wäre kein Problem.
Herr Peters sieht es so, wenn sich die Zahlen angesehen werden, bleibt immer noch eine Belastung von 80.000 € bei der VerbGem. Die VerbGem ist  nach dem KiTa-Förderungsgesetz nicht verpflichtet, das zu zahlen, denn das sind freiwillige Leistungen, die die VerbGem über Jahre hinweg getätigt hat. Der Haushalt der VerbGem sieht nicht so gut aus. Wären 2015 diese Angelegenheit nach und nach angehoben worden, wäre jetzt der Punkt von den 3 € überschritten.
Nunmehr gibt es den Kompromiss, dass im Nachgang Gespräche erfolgen, wie es dann weitergeht. Herr Peters sieht es nicht so, dass es eine Zwangsauflage ist.
 
Herr Köhne kommt nochmals auf die Kosten zum Frühstück, Vesper und Obst/Getränke zurück. Hier gab es nur einen graphischen Fehler seinerseits und auch nicht zum ganzen Essen.
Das Thema wurde im Vorfeld im Sozialausschuss ausreichend behandelt. Die Kostenerhöhung ist geschuldet dem zukünftigen Haushalt mit einer wahrscheinlichen Sperre durch die Kommunalaufsicht.
Im kommenden Sozialausschuss wird  nunmehr das Thema nochmals angesprochen.
 
Herr Heinike befragt die Ratsmitglieder, ob es weitere Anfragen gibt. Das ist nicht der Fall. Es folgt die Beschlussfassung/Abstimmung.

Beschluss:
 
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land beschließt folgende Entgelte für die Kaltverpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land ab dem 01.04.2024:
 
Frühstück  (40%)                      1,25 €  
Vesper  (40%)                          1,25 €  
Obst/Getränke  (20%)               0,50 €

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
3
Enthaltungen:
2
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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