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öffentlich


Wegeunterhaltung Elshof



Sachvortrag:
 
Die Zuwegung zum Landgut Elshof wird in der Gemeinde Schollene als nicht - öffentlich geführt. Das heißt, ein Benutzen der Öffentlichkeit findet nicht statt. Der Weg wird vorrangig von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzt und ebenso stark beansprucht. Es fand bereits mehrfache Ortstermine mit den Anwohnern des Landgutes Elshof statt, bei dem der schlechte Zustand des Weges besprochen wurde und um Abhilfe gebeten wurde.
 
In der Vergangenheit ist der Weg in einzelnen Abschnitten durch die Gemeinde mehrfach instandgesetzt worden. Das letzte Mal am 29.09.2023. Eine dauerhafte Befahrbarkeit sicherzustellen, ohne das Einbringen von tragfähigem Material ist nicht möglich. Der grundhafte Ausbau des Weges ist aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig. Die Situation war den Eigentümern bekannt. Eine ganzjährige, witterungsunabhängige Nutzung des Weges ist mit "normalen" PKW`s oder Nutzfahrzeugen nicht ohne andauernden erheblichen finanziellen Aufwand für die Wegeunterhaltung möglich.
Bei einem grundhaften Ausbau des Weges würde es sich um eine Erschließungsmaßnahme handeln. Die Kosten der Maßnahme tragen zu 75 % die beitragspflichtigen Anlieger. Der gemeindliche Anteil beträgt 25 %. Wobei nach ersten Gesprächen mit der zuständigen Naturschutzbehörde ein grundhafter Ausbau des Weges dem Naturschutz entgegenstehen würde. Ob dennoch eine Genehmigung erwirkt werden könnte, kann im Vorfeld nicht geklärt werden.
 
Die Kosten des Projektes werden wie folgt geschätzt (Stand 15.02.2024):
 
grundhafter Ausbau mit Deckschicht ohne Bindemittel incl. Untergrundverbesserung:     262.000 €
Planungskosten:                                                                                                           35.000 €
Ausgleich und Ersatzmaßnahmen (incl. Eingriffsbilanzierung):                                         91.500 €
Summe:                                                                                                                      388.500 €
 
Umlagepflichtiger Anteil (75 % Erschließungsbeiträge):                                                  291.375 € Eigenanteil Gemeinde (25 %):                                                                                             97.125 €
 
Die weitere Verfahrensweise ist im Gemeinderat zu besprechen.
 
 
 
 
 
Die Verwaltung hat vorliegende Beratungsvorlage erarbeitet. An Hand der geschätzten Kosten ist ersichtlich, dass ein grundhafter Ausbau nicht umsetzbar ist.
Die Gemeinde hat selbst auch Initiative ergriffen. Am 05.02. gab es eine Kontaktaufnahme mit Frau Katharina Häckel von MDR Sachsen-Anhalt Radio. Auf Nachfrage von Frau Häckel gab es dann vom LK SDL, Pressesprecher Herr Rühling, eine Antwort. Der Weg kann begradigt werden, dort wo Recycling drin war, kann wieder Recycling eingebracht werden.
Dann gab es noch einen Termin im LK SDL, mit Herrn Feder von der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Stoll, Frau Häckel und Herrn U. Engel. Hier wurde dann gesagt, es kann das Material eingebracht werden, welches jetzt auch verbaut ist.
Es wurde auch die Fa. Mercer angeschrieben. Hier gab es einen Vor-Ort-Termin mit Herrn Teweleit. Der Weg wurde abgefahren und es wurde zugesagt, dass Mercer sich um Abhilfe bemüht. Es wurde Fa. Rohschneider beauftragt, den Weg zu schieben.
Frau Häckel hat noch vorgeschlagen, dass die Gemeinde Recycling besorgt und sie Hilfe über die Fernsehsendung "mach dich ran" besorgt.
Herr Wabbel möchte bemerken, dass die vorliegenden Kosten 1:1 von anderen Wegen übernommen wurden, die grundhaft ausgebaut wurden. Der Weg ist grundlos an einigen Stellen. Wenn der Weg immer wieder durch große Forst- und landwirtschaftliche Maschinen befahren wird, wird dieser immer wieder ausgefahren. Ein grundhafter Ausbau wäre ratsam und sinnvoll. Das Gebiet ist ein LSG, es wundert Herrn Wabbel, dass der Einbau von Recycling zugesagt wurde. Diese Aussage sollte sich die Gemeinde schriftlich vom LK SDL bestätigen lassen.
Herr Wartke ist der Meinung, dass eine preisgünstige Lösung gefunden werden muss. Das, was jetzt angefangen ist, wird auch zu Ende gebracht. Er beruft sich auf die E-Mail, dass dort, wo Schotter drin ist, auch wieder Schotter eingebracht werden kann.
Herr Wabbel bittet nochmals darum, sich diese Aussage schriftlich bestätigen zu lassen. Ein weiteres Problem sieht Herr Wabbel darin, der Weg ist ungewidmet. Wenn der Weg umgewidmet wird, dann hätten die Anwohner vom Elshof auch eine offizielle Zufahrt, die Gemeinde wäre allerdings dann in der Verkehrssicherungspflicht.
 
 
 

 
 


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Tel.: 039323 840-0
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