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öffentlich


Einwohnerfragestunde



Sachvortrag:
 
4.1. Die Einwohner A und B haben von der VerbGem ein Informationsschreiben bezüglich Parken auf Grünflächen bekommen. Sie bitten die Gemeinde um Hilfe, um das Parken gegenüber ihrer Werkstatt weiter zu ermöglichen.
Herr U. Engel war heute beim zuständigen Sachbearbeiter in Schönhausen. Wenn die Gemeinde Grünflächen festlegt, auf denen das Parken gestattet wird, dann ist dies möglich. Diese Flächen werden dann mit Schilder kenntlich gemacht. Es gibt ja noch mehrere Flächen, die vom Parkverbot herausgenommen werden sollten.
Herr Wartke benennt folgende Flächen:
-       Feldstraße am Friedhof entlang, gegenüber dem Autoservice, parken parallel zur Straße
-       Lindenstraße am Sportplatz entlang gegenüber dem Friedhof, parken parallel zur Straße
-       Lindenstraße am Jugendclub / Sportlerheim bis Kreuzung Rathenower Straße: parken schräg
-       Bergstraße kommend von Schulstraße rechte Seite bis Lindenstraße, parken auf Seitenstreifen
-       Das Parken soll bis 3,5t begrenzt werden. Das Amt wird um die Ausweisung mit den notendigen Schildern gebeten.
Herr Heinike fragt, ob die Beschilderung unbedingt nötig ist. Ja die Schilder (parken auf Seitenstreifen) müssen aufgestellt werden, so Herr U. Engel.
Frau Altmann fragt, ob die Parkflächen sichtbar abgegrenzt sein müssen. Dies ist nicht erforderlich. Frau Altmann schlägt vor, dass bis zur Ausführung die Gebührenbescheide ausgesetzt werden.
Das Amt wird morgen umgehend über die Flächen informiert, so dass dort auch keine "Knöllchen" mehr verteilt werden.
Herr Wartke bittet um Handzeichen, wer zustimmt, dass oben genannte Flächen zum Parken freigegeben werden. Der Rat stimmt einstimmig zu.


19:07 Uhr - die Einwohner A und B verlassen die Sitzung.

 
 



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Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12, 39524 Schönhausen (Elbe)
Tel.: 039323 840-0
E-Mail: amt@elbe-havel-land.de
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