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öffentlich


1. Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt



Sachvortrag:
 
Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der öffentlichen Stellen und Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz freigegeben.

Die Stellungnahme der Gemeinde ist bis zum 12. April 2024 abzugeben.

Hinweis zu Punkt 2. Raumstruktur / 2.5.3 Grundzentren:
Grundzentren werden nicht im Landesentwicklungsplan, sondern in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegt (siehe Punkt Z 2.5.3-2 Festlegung von Grundzentren). Die Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land sollen zukünftig dem Mittelbereich des Oberzentrums Hansestadt Stendal angehören. Der Mittelbereich ist der Verflechtungsbereich eines Mittelzentrums. Er wird jedem Mittel- und Oberzentrum zur Deckung des gehobenen periodischen Bedarfs zugeordnet. Eine Zusammenfassung zu diesem Punkt sowie aller weiteren wichtigen Punkte, ist der Anlage "Zusammenfassung LEP" zu entnehmen.
 
 
 
Herr Wartke stellt an Frau Friedebold die Frage, ob gegen die gelb und rot markierten Stellen Widerspruch eingelegt wird.
Nein, so Frau Friedebold. Es wird kein Widerspruch eingelegt. Dies sind die Sachen, die der VerbGem aufgefallen sind. Die Gemeinden können Empfehlungen / Anregungen geben. Diese werden dann in den Text der VerbGem mit eingearbeitet und werden dann an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Für die VerbGem ist es sehr wichtig, dass Havelberg Grundzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum bleibt. Mittelzentren sollen Osterburg, Gardelegen und Genthin werden. Verliert Havelberg die Teilfunktion, dann steht der Gymnasialstandort auf der Kippe. Auch Zuweisungen vom Land sind davon abhängig. Außerdem gäbe es dann auf unserer Seite der Elbe zumindest keine Teilfunktion Mittelzentrum.
Herr T. Engel fragt, wes getan werden kann, um den Status zu behalten.
Dies muss zumindest im Landesentwicklungsplan (LEP) mit aufgeführt sein, so Frau Friedebold. Der erste Schritt in dieser Anhörung ist, dass die Gemeinden und die VerbGem ihre Einschätzungen kundtun. Es gab auch ein Treffen der Bürgermeister des Landkreises. Auch die anderen Gemeinden / VerbGem / Einheitsgemeinden werden ähnlich agieren und dem Land signalisieren, dass die jetzigen Strukturen erhalten werden müssen. Dies läuft wie erwähnt über diese Anhörung. Weiterhin wurde besprochen, dass Stendal Oberzentrum bleibt. Bei Windanlagen sollten Höhenbegrenzungen zugelassen werden. Außerdem sollen Gebiete, in denen schon Windanlagen stehen, aus den Suchräumen rausfallen.
Herr U. Engel fragt, ob ist dies ein Leitfaden oder Gesetz.
Dies ist erstmal ein Entwurf, antwortet Frau Friedebold. Die Anhörungen werden teilweise mit eingearbeitet. Die Frage ist nur welche. Es gibt dann noch einmal eine Anhörung und dann wird dies Gesetz. Frau Friedebold verliest die von der VerbGem ausgearbeiteten Punkte. Sofern die Gemeinde Schollene noch Punkte benennen möchte, dann sollten diese heute beraten und in der Vorlage ergänzt werden.
Frau Bengsch möchte zu Punkt 7.2.2 Vorranqgebiete für Natur und Landschaft wissen, ob die VerbGem gar nichts an Gebiete hat, die mit genannt werden in diesem Punkt?
Herr Wartke bemerkt, dass in unserem Bereich ja schon NATURA2000-Gebiet ist.
 
Herr U. Engel würde zu Punkt G 6.2.2-1 vorschlagen, die 5% Gemeindefläche für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen zu streichen. Man sollte sich diese Option offen lassen.
Herr Heinike wäre eher für weniger als 5% Gemeindefläche, die zur Verfügung gestellt wird.
Herr Wartke würde Herrn U. Engel zustimmen. Am Ende entscheidet der Gemeinderat über die Anträge von PV-Anlagen.
Es werden Flächen für PV-Anlagen gebraucht, so Herr Bauz. Zieht man die NATURA2000-Flächen ab, dann bleibt an Gemeindefläche nicht mehr viel, was zur Verfügung steht.
Herr Wartke bittet um Handzeichen, wer dem Vorschlag folgt, dass die Begrenzung von 5% Gemeindefläche für Freiflächen PV-Anlagen gestrichen wird.
7 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
 
Punkt Z 7.1.5-1 Vorranggebiete militärischer Nutzung: Herr Bauz würde eine Erweiterung des Klietzer Truppenübungsplatzes ablehnen und dies auch so mit aufnehmen wollen.
Herr Wartke bittet um Handzeichen, wer dem Vorschlag zustimmt.
11 Ja-Stimmen
 
Frau Altmann spricht die Fähre Arneburg an. Diese ist nicht von Bedeutung?
Es sind nur die Fähren Sandau und Werben landesbedeutsam, so Frau Friedebold.
Herr Wartke bitte um Handzeichen, wer für die Einstufung der Fähre Arneburg als landebesdeutsam ist.
9 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen
 
Herr Thieke fragt, ob auf den flächendeckenden Breitbandausbau hingewiesen werden kann. Die Vorverträge im Bereich Neumolkenberg zum Ausbau mit Glasfaser wurden von DNS-Net gekündigt.
Frau Friedebold informiert bezüglich DNS-Net, dass sie und Herr Gabel im Dezember in Berlin bei DNS-Net vorstellig waren. Seit dem letzten Jahr hat DNS-Net einen neuen Geschäftsführer. Es wurden die Probleme mit den schon laufenden Verträgen, hauptsächlich die der Feuerwehren, angesprochen. Teilweise fehlen Router, bestimmte Anschlüsse funktionieren nicht. Hier geht es jetzt vorwärts, ein Ansprechpartner seitens DNS-Net wurde benannt.
Ein weiteres Ärgernis sind die Kooperationsverträge mit den grauen Flecken. Diese wurden vor 2 Jahren unterschrieben. Die nicht ausgebauten Gebiete sollten privatwirtschaftlich von DNS-Net mit erschlossen werden. Es gab dann die Information aus der Molkenberger Straße in Schollene, dass diese Verträge wieder gekündigt wurden. DNS-Net konnte keine Erklärung dazu geben. Auf Nachfrage von Frau Friedebold im Januar wurde ihr mitgeteilt, dass zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Klärung vorliegt. Dies sieht Frau Friedebold sehr skeptisch.
 
Herr Wartke bittet um Handzeichen, wer dem Vorschlag von Herrn Thieke folgt.
11 Ja-Stimmen
 
Herr Wartke verliest den Beschluss.
 
Folgende Hinweise der Gemeinde Schollene werden gegeben:
 
G 6.2.2-1: keine Begrenzung der Gemeindefläche für die Errichtung von Freiflächensolaranlagen
Z 5.3.4-2: Fähren: Einstufung der Fähre Arneburg als landesbedeutsam
Z 7.1.5-1: keine Erweiterung des Truppenübungsplatzes Klietz
- flächendeckender Breitbandausbau

Beschluss:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Schollene beschließt in seiner heutigen und ordnungsgemäß geladenen Sitzung:

Gegen den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt hat die Gemeinde Schollene folgende Einwände und Forderungen:

Zu 2. Raumstruktur
Z 2.5-2 Festlegung der Zentralen Orte und Verflechtungsbereiche
Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt soll die Hansestadt Havelberg seine Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums verlieren / aberkannt werden.
 
Für den nördlichen Bereich des Landkreises Stendal soll nur die Hansestadt Osterburg die Funktion als Mittelzentrum behalten. Zwischen den Orten Osterburg und Havelberg verläuft die Elbe, die sowohl während der Nachtzeiten als auch bei höheren Wasserständen nicht durch den bestehenden Fährbetrieb in Sandau bzw. Werben überquert werden kann. Die nächsten Elbebrücken befinden sich in Tangermünde sowie in Wittenberge.
 
Die Hansestadt Havelberg erfüllt nach unserer Auffassung weiterhin die Funktion eines Grundzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums, da in ihm alle wichtigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge angesiedelt sind. Dazu gehören unter anderem ein zentraler Schulstandort, vom Grundschul- bis zum Gymnasialbereich, eine Förderschule, drei große Alten- und Pflegeeinrichtungen und ein zentraler Notfall- und Rettungsdienst.
Von besonderer Bedeutung ist zudem die Stationierung von etwa 1.150 Soldaten in der Elb-Havel-Kaserne sowie die dazugehörigen Truppenübungsplätze in Klietz und Nitzow. Am Standort können zudem weitere 200 Rekruten ausgebildet werden.
 
Wir weisen daher auf die besondere Lage der Hansestadt Havelberg im ländlichen Raum hin. Die Hansestadt Havelberg grenzt mit Ihren Ortsteilen direkt an die Landesgrenze zu Brandenburg. Neben den umliegenden Gemeinden im Landkreis Stendal, weist Havelberg auch für die angrenzenden brandenburgischen Gemeinden eine wichtige Versorgungsfunktion auf. Die Entfernung vom Stadtzentrum in jede nächstgelegene Stadt beträgt mindestens 40 Kilometer. Einzelne Ortsteile der Hansestadt müssen weitaus längere Wege in das nächst gelegene Mittel- bzw. Oberzentrum in Kauf nehmen.
 
Aufgrund der oben genannten Fakten und Besonderheiten der Region und unter Berücksichtigung der herausgehobenen zentralörtlichen Funktion der Hansestadt Havelberg fordern wir, dass von einer beabsichtigten Strukturveränderung abgesehen wird.
 
Verliert die Hansestadt Havelberg seine Funktion als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums, wird der nordöstliche Bereich des Landkreises Stendal zu einer abgehängten Region, bei der der Eindruck entsteht, dass diese Region zur Bereitstellung für Erneuerbare Energien, Naturschutz und Retentionsräume für Hochwasserschutz entvölkert werden soll.
 
 
Zu 5. Wirtschaft und Infrastruktur
G 5.2-3 Erholungsnutzung
Der Ausbau von aktivtouristischen Infrastrukturen soll in diesen Gebieten weiterhin unterstützt werden. Hierbei soll ein Hauptaugenmerk auf die überregionalen Rad- und Wanderwege und auf deren Ausstattung (begleitende Infrastruktur) gelegt werden.
 
Die regionalen Rad- und Wanderwege sollen im Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt mitberücksichtigt werden.
 
G 5.2-7 Rad-, Wander- und Reitwege
Die große Bedeutung, der Ausbau und die qualitative Aufwertung der Rad-, Wander- und Reitwege wird im Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt dargestellt. Die Pflege und Reparatur der bestehenden Infrastruktur sollte zudem unterstützt werden.

Zu 6. Energieversorgung
G 6.2.1-6 Wind im Wald
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG), ist die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig.
 
Wir fordern daher einen generellen Ausschluss von Wäldern für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Ein intakter Wald leistet den besten Beitrag zum Klimaschutz. Es sollten deshalb keine Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen gerodet werden.
Zu 7. Freiraumstruktur und Ressourcen
Z 7.1.3-2 Vorranggebiete Wassergewinnung
Wir fordern die Berücksichtigung des Trinkwasserschutzgebietes in der Klietzer Heide als Vorranggebiet für die Wassergewinnung.
 
 
Weitere Hinweise, Ergänzungen oder Forderungen:

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Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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