Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Ehemalige Lackfabrik Schollene", der Gemeinde Schollene - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schollene hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ehemalige Lackfabrik Schollene" beschlossen. In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Gemeinderat Schollene den Vorentwurf des obengenannten Bebauungsplanes mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde um Stellungnahme gebeten.
Da keine Gemeinderatssitzung der Gemeinde Klietz in der Frist stattgefunden hat, in der dieser Tagesordnungspunkt fristgerecht aufgenommen werden konnte, wurde eine Mitteilungsvorlage gefertigt.
Seitens der Gemeinde Klietz gibt es keine entsprechenden Hinweise oder Bedenken zum vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes "Ehemalige Lackfabrik Schollene" der Gemeinde Schollene.
Eine entsprechende Stellungnahme wurde dem zuständigen Planungsbüro zugesandt.
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