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öffentlich


Aufhebungsbeschluss vorzeitiger, vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Hennenanlage Klietz" nach § 8 Abs. 4 Baugesetzbuch



Sachvortrag:
 
Am 21.02.2019 wurde durch den Gemeinderat Klietz die Aufstellung des vorzeitigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung Hennenanlage Klietz" beschlossen.
 
Aufgrund von sehr hohen Auflagen zur Realisierung des Vorhabens hat sich der Vorhabenträger dazu entschlossen, das Vorhaben in Bezug auf den Bebauungsplan nicht weiterzuführen.
 
Mit Datum vom 18.01.2022 hat der Vorhabenträger einen Bauantrag zur Nutzungsänderung der beiden Legehennenställe (BE2 u. BE3) zu Junghennenaufzucht- bzw. alternativ zu Bruderhahnenmastställen mit Anbau von überdachten Scharrräumen sowie zur Aufgabe der Tierhaltung im Legehennenstall (BE4) beantragt. Der Gemeinderat der Gemeinde Klietz hat das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt.
Mit Datum vom 06.05.2022 hat der Landkreis Stendal die Baugenehmigung dazu erteilt.
 
Die RM haben keine weiteren Fragen dazu.
 
 

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 

 



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Gemeinde Klietz
Rathenower Str. 2a, 39524 Klietz
Tel.: 039327 238
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